Nur wenige Jahre ist es her, da wurde von Politik und Energieversorgern vehement dazu aufgerufen, möglichst alle Dächer mit Solarmodulen zu belegen, und zwar vollflächig. Landwirte wurden als Energiewirte gelockt. Förderprogramme sollten zum raschen Zubau der Photovoltaik (PV) beitragen. Und viele Kantone kennen gar eine Solardachpflicht für Neubauten. Im Kanton Schwyz wurde diese vom Kantonsrat letzten Oktober aber bereits wieder gekippt. Es ist denkbar, dass weitere Kantone folgen.
Martin Schwab findet deutliche Worte
Klare Worte sprach kürzlich am Herbstanlass des Hauseigentümerverbandes Luzern Martin Schwab, CEO des Zentralschweizer Stromversorgers CKW und gleichzeitig Präsident des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen: Eine Solardachpflicht sei völlig marktfremd. Und eine garantierte Minimalvergütung von Solarstrom sei eine volkswirtschaftliche Geldverschwendung und asozial. Investitionsschutz für Stromproduzenten sei nicht Aufgabe der Unternehmen, dafür gebe es Fördermittel, die von allen Stromkunden finanziert würden. Die Kosten für eine Vergütung über dem Marktpreis zahle nicht der Verteilnetzbetreiber, sondern die Allgemeinheit.
Der Ausbau von PV erfolge rasant, 2024 sei bisher das stärkste Zubaujahr. Die installierte PV-Leistung pro Einwohner sei im CKW-Gebiet schweizweit am höchsten. Das stelle die Netzbetreiber vor grosse Herausforderungen und sei bei CKW mit ein Grund für die steigenden Stromtarife im kommenden Jahr.
Mittagsstrom ist unerwünscht
Mit zunehmendem Anteil Solarstrom werde vor allem im Sommer viel mehr Strom über dem Verbrauch produziert, was die Preise auf dem Spotmarkt zusammenbrechen lasse. «Schon dieses Jahr gab es bis Mitte Oktober über 300 Stunden mit negativen Strompreisen», sagte Martin Schwab. Tendenz künftig stark steigend. Das habe Auswirkungen auf die Rückliefervergütung, zumal das Parlament eine dynamische Vergütung beschlossen habe.
«Es ist deshalb absehbar, dass Solarstrom zu Mittagszeiten in Zukunft nicht mehr eingespeist werden kann und dass dafür keine Vergütung mehr bezahlt wird», erklärte Schwab. Betroffen sind vor allem Anlagen über 150 kW, da diese keine Minimalvergütung erhalten. Solche Betriebe müssten künftig aufgrund der neuen Rahmenbedingungen mit finanziellen Einbussen rechnen, hielt auch Raphael Heini, Energieberater beim Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV), fest.
«Eine Solardachpflicht ist marktfremd.»
Martin Schwab, CEO des Energieunternehmens CKW.
Die Leistung wird begrenzt – mit grossem Effekt
Im CKW-Gebiet würden ab 2026 neue PV-Anlagen so eingestellt, dass nie mehr als 70 Prozent der installierten kWp-Leistung ins Netz eingespeist werden könnten. Für bestehende Anlagen sei das in den nächsten Jahren ebenfalls vorgesehen, erklärte Martin Schwab den zeitlichen Horizont. Damit gingen nur drei Prozent der Jahresproduktion verloren, mit der Begrenzung könnten aber 30 Prozent der Netzausbaukosten eingespart werden – ein zweistelliger Milliardenbetrag.
Auch andere Energieversorger gehen den Weg der gesetzlich vorgesehenen Leistungsbegrenzung auf 70 Prozent, ohne Entschädigung. Und das Aargauer AEW bietet den PV-Produzenten die Möglichkeit, die Leistung freiwillig sogar auf 50 Prozent zu limitieren. Dafür erhielten sie je nach Anlagengrösse bis zu zwei Rappen pro kWh zusätzlich, erklärte Jonas Jenni von AEW kürzlich an einem Webinar des Bauernverbandes Aargau (BVA). «Das schafft einen Anreiz für die Beschaffung eines Batteriespeichers.»
Auf Flexibilität und Eigenverbrauch fokussieren
Die Energieberater bei den kantonalen Bauernverbänden raten deshalb aufgrund der neuen Rahmenbedingungen zu Investitionen mit Fokus auf den Eigenverbrauch und flexible Anlagen, mit Steuerung durch ein Energie-Management-System, und zu Kombinationen mit Speicher, Wärme und Mobilität. «Anlagen sollten nicht auf eine Spitzenproduktion ausgelegt werden, sondern auf den Winter, Randstunden und Eigenverbrauch», meinte dazu Martin Schwab. Und er riet, die Möglichkeiten des neuen Stromgesetzes wie LEG und vZEV zu nutzen (siehe BauernZeitung vom 22. September 2025).
Batterien werden immer günstiger
Auch mit Batteriespeichern oder anderen Speichermöglichkeiten wie Eiswasserspeicher für die Milchkühlung lassen sich der Eigenverbrauch deutlich steigern und Leistungsspitzen tagsüber glätten. Die neuen Rahmenbedingungen würden solche heute wirtschaftlicher machen, erklärte Priska Stierli vom Bauernverband Aargau am Webinar zum Thema «Strom speichern oder vermarkten». Batteriespeicher seien besonders lohnend, wenn auf Landwirtschaftsbetrieben auch nachts viel Strom verbraucht werde, beispielsweise durch Melk- und Fütterungsroboter oder Lüftungen.
Solche Speicher seien deutlich günstiger geworden, kosteten noch 300 bis 500 Franken pro kWh ohne Installation. Allerdings sei zu beachten, dass jede gespeicherte Kilowattstunde zusätzlich kostet, je nach Grösse und Lebensdauer des Speichers 10 bis 15 Rappen. Mit zu berücksichtigen seien für die Wirtschaftlichkeit die eigenen Gestehungskosten für den Strom und die allenfalls entgangene Rückspeisevergütung. Am 23. Januar 2026 findet zum Thema Photovoltaik und Speicher eine Fachtagung am LZ Liebegg statt.
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Grosse Warteliste für die Förderung von Batteriespeichern
Die Warteliste für Fördergesuche für Batteriespeicher im Kanton Luzern ist lang und umfasst mehr als 130 Gesuche. Bereits seit 2023 wurden 87 Speicher mit Mitteln von rund 2 Mio Franken gefördert. Die Leistung der bereits bewilligten Speicher liege im Durchschnitt bei rund 85 kWh, sagt Martin Blümli von der Landwirtschaftlichen Kreditkasse des Kantons Luzern. Anfänglich lag die Subvention bei 400 Franken pro kWh oder maximal 50 Prozent der Investitionskosten. Aktuell sind es noch 200 Franken, wovon der Bund 100 Franken leistet, wenn sich auch der Kanton mit der gleichen Summe beteiligt.
Allerdings laufe die Unterstützung über den gleichen Topf wie andere Subventionen so beispielsweise für Scheunen im Berggebiet. Dieser Topf ist begrenzt und es sei deshalb offen, ob genügend Gelder für alle laufenden Projekte zur Verfügung stünden. Die Förderung der Batteriespeicher läuft gemäss Strukturverbesserungsverordnung nur noch bis Ende 2026. «Die Mittel werden vermutlich nicht mehr für alle bereits eingereichten Gesuche reichen», sagt Blümli.
Erst seit diesem Jahr werden Batteriespeicher auch im Aargau gefördert, von der Landwirtschaftlichen Kreditkasse. Bereits seien gegen 70 Gesuche bewilligt worden, viele weitere seien auf der Warteliste, sagt Markus Gfeller, Geschäftsführer der Aargauischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse. «Batteriespeicher sind gefragt wie verrückt.» Und zwar die ganze Bandbreite von kleinen Batterien für 50 kWh bis zu über 200 kWh Speicherkapazität; häufig seien es 100-kWh-Speicher. Er mahnt, Gesuche rechtzeitig einzugeben.
Markt für Regelenergie prüfen
Mit Regelenergie soll das Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und -verbrauch in Echtzeit gesichert werden. Stromversorger benötigen die Regelenergie, um kurzfristige Schwankungen auszugleichen. So kann auch das Netz stabilisiert werden. Wer Regelenergie zur Verfügung stellt, kann damit Einnahmen generieren. Swissgrid schreibt solche Tages- und Wochen-Produkte in Auktionen aus. Systemdienstleister wie die Aargauer Virtual Global Trading AG oder die bäuerliche Flecopower ermöglichen auch Solarbauern, bei solchen Plattformen mitzumachen und bieten ihren Regelpool aus verschiedenen steuerbaren Anlagen an.
Energieversorger wie AEW oder Axpo betreiben schon heute virtuelle Kraftwerke und beteiligen sich am Regelenergiemarkt. Die Erlöse für die Produzenten setzen sich zusammen aus der Vergütung für die Vorhaltung (Reservieren der Leistung) und aus Abruf (Lieferung der Leistung). Dieser neue Markt bietet Chancen für Solarbauern, die einen Teil ihrer Produktion nicht selber benötigen, diesen aber nicht fix ins Netz einspeisen wollen. So können Landwirte mit «brachliegenden» Anlagen ihre Leistung dem Regelenergiepool zur Verfügung stellen. Flexibilität und Zeiten können selber festgelegt werden. Die Bereitschaft, Leistung zu- oder abzuschalten, wird dem Marktpreis entsprechend vergütet.