Die Vorbereitungen auf die Rübensaison 2026 nehmen Fahrt auf. Aktuell dürften viele Rübenproduzenten ihre Pflanzenschutzstrategie planen. Bei den Rüben gibt es dabei einige Änderungen zu berücksichtigen. Die Schweizerische Zuckerrübenfachstelle (SFZ) gibt Auskunft.
Phenmedipham zurückgerufen
Unerwartet zurückgerufen wurden laut Fachstelle alle Phenmedipham-EC-Solo-Herbizidmittel. Grund dafür ist ein in der Schweiz nicht mehr bewilligter Zusatzstoff. Betroffen sind folgende Produkte bzw. W-Nummern:
- W-6938 Betasana EC, UPL Switzerland
- W-6938-1 Beetup 160 EC, Stähler
- W-6938-2 Betam LG, Leu+Gygax
- W-6938-3 Phenmedipham EC, Schneiter
- W-6938-4 Mentor Uno, Omya
Für die Produkte gibt es keine Aufbrauchfrist. Sie werden vom Markt genommen und eingesammelt. Phenmedipham-Kombi-Produkte mit Ethofumesat sind vom Rückruf nicht betroffen.
Für reine Dimethenamid-P-Produkte (Frontier X2, Loper, Mazil, Spectrum) wurde die bewilligte Dosierung im Vergleich zu den Vorjahren heruntergesetzt. Neu liegt die maximale Jahresaufwandsmenge bei 1 l/ha statt 1,4 l/ha.
Quinmerac-haltige Produkte (Tanaris, Solanis, Braudio, Zeppelin, Tomahawk) dürfen neu nur noch alle zwei Jahre angewendet werden. Von dieser Änderung betroffen seien vor allem Rübenproduzenten mit Raps in der Fruchtfolge, so die SFZ. Ein Beispiel: Wurden Quinmerac oder Dimethenamid-P-Produkte in den Rüben eingesetzt, muss im Folgejahr auf eine Herbstbehandlung beim Raps verzichtet werden.
Acetamiprid weiterhin zugelassen
Gute Nachrichten gibt es bei der Blattfleckenbekämpfung. So wurde das Fungizid «Propulse» vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auch für 2026 per Notfallzulassung zugelassen. Gemäss Allgemeinverfügung des Bundesamtes wurde die Anwendung des Fungizids bis zum 31. Oktober 2026 befristet. «Bis zur Cercospora-Bekämpfung dauert es zwar noch eine Weile. Für die Planung der Pflanzenschutzstrategie ist dieser Entscheid aber wegweisend», so die SFZ.
Bei der Blattlausbekämpfung kann im Rübenjahr 2026 auf das Pflanzenschutzmittel Acetamiprid zurückgegriffen werden. Anders als im Vorjahr ist auch die Bekämpfung des Rübenrüsslers mit Acetamiprid möglich. Befristet bis zum 30. September 2026 ist das Insektizid für einen beschränkten Einsatz zugelassen. Folgende Produkte sind zulässig:
- Gazelle SG (W-6581, 20% Acetamiprid)
- Barritus Rex (W-6581-2, 20 % Acetamiprid)
- Oryx Pro (W-6581-3, 20 % Acetamiprid)
- Pistol (W-6581-4, 20 % Acetamiprid)
- Gepard (W-6581-5, 20 % Acetamiprid)
Zur Blattlausbekämpfung ist das Insektizid Movento SC (W-6742, 100 g/Spriotetramat) bis zum 30. September 2026 für den beschränkten Einsatz zugelassen.
Wichtig: Sowohl die Insektizidbehandlung mit Acetamiprid als auch die Behandlung mit Movento darf nur auf Anweisung der kantonalen Pflanzenschutzdienste erfolgen. Erlaubt ist maximal eine Behandlung je Produkt pro Kultur. Zudem gilt es bei der Pflanzenschutzausbringung die Anwendungsauflagen zu berücksichtigen.

