Es sei eine der einflussreichsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu Glyphosat gewesen, schreibt der Tagesanzeiger zu der Studie, die kürzlich formell zurückgezogen wurde. Das Journal, in der sie 2000 erschienen ist, nennt als Gründe Bedenken hinsichtlich der Urheberschaft und der Glaubwürdigkeit der Ergebnisse. Es ist offenbar unklar, wie viel Einfluss der damalige Glyphosat-Hersteller Monsanto hatte.
Agentur für Krebsforschung löst Kontroverse aus
«Es gab 2016 viele Diskussionen über Glyphosat», erklärt Lothar Aicher. Der Toxikologe arbeitet an der Uni Basel und am Schweizerischen Zentrum für angewandte Human-Toxikologie (Scaht). Das Scaht berät unter anderem Behörden im Bereich des Risikomanagements.
Glyphosat geriet laut Lothar Aicher ins Zentrum der öffentlichen Diskussion, als eine Fachagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), das Herbizid im Jahr 2015 als «wahrscheinlich krebserregend für den Menschen» einstufte. Diese Einschätzung habe weltweit Verunsicherung ausgelöst.
Sonderuntersuchung: Glyphosat nicht krebserregend
Im Jahr 2016 habe deshalb ein weiteres Expertengremium der WHO, das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR), eine ausserordentliche Überprüfung eingeleitet. Dieses Gremium befasst sich mit der Frage, ob Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln ein Gesundheitsrisiko darstellen. «Bei der Neubewertung wurde auch die inzwischen zurückgezogene Übersichtsstudie berücksichtigt», erklärt Aicher.
Das JMPR kam im Gegensatz zur IARC zu dem Schluss, dass Glyphosat bei realistischer Anwendung kein Krebsrisiko für den Menschen darstellt. Daher wurde später laut Aicher die Vermutung geäussert, die umstrittene Übersichtsstudie, die mutmasslich von Monsanto beeinflusst gewesen sein soll, habe das Urteil der Experten beeinflusst.
Nicht nur die Giftigkeit zählt
Diesen Vorwurf relativiert Lothar Aicher jedoch deutlich. «Die IARC beurteilt, ob ein Stoff überhaupt Krebs auslösen kann. Sie sagt aber nichts darüber aus, wie wahrscheinlich das Risiko tatsächlich ist», erklärt der Toxikologe. Entscheidend sei nicht nur, ob ein Stoff giftig ist, sondern auch, wie viel davon der Mensch aufnimmt. «Nicht jeder giftige Stoff führt automatisch zu einem Gesundheitsrisiko», betont Aicher. Bei Glyphosat gebe es einen Schwellenwert: Erst wenn dieser überschritten werde, könne ein gesundheitliches Risiko entstehen. «Bei der korrekten Anwendung als Herbizid liegen die Belastungen jedoch deutlich unter diesem Grenzwert, befand das JMPR-Gremium.»
Die unterschiedlichen Bewertungen der beiden Expertenteams stünden daher nur auf den ersten Blick im Widerspruch. «Beide Gremien gehen davon aus, dass Glyphosat in sehr hohen Dosen Krebs auslösen kann», so Aicher. Der entscheidende Unterschied liege darin, dass das JMPR zusätzlich die tatsächliche Aufnahmemenge berücksichtigt habe. «Unter realistischen Bedingungen sehen die JMPR-Experten kein Gesundheitsrisiko für den Menschen.
Nur einzelne Befunde beschrieben
Welchen Einfluss hatte nun die inzwischen zurückgezogene Studie auf die Sonderuntersuchung im Jahr 2016?
Die Übersichtsarbeit sei zwar im Rahmen der Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt worden, habe aber keine entscheidenden neuen Hinweise für eine krebserregenden Wirkung geliefert, erklärt Lothar Aicher. Stattdessen habe die Übersichtstudie z.B. einzelne Befunde zur Wirkung des Glyphosats auf die Speicheldrüsen beschrieben. Dazu zähle etwa ein erhöhter Speichelfluss infolge des niedrigen pH-Werts des Herbizids. Das Expertengremium habe diese Befunde als weniger relevant für die Risikobeurteilung eingestuft. Man kann also sagen, dass sich keine neue Gefährdungslage ableiten lässt, weil die zurückgezogene Studie keine tragende Rolle bei der Neubewertung die Krebsentstehung spielte.
Klassifizierung als Grundlage für Warnhinweise
Die unterschiedliche Einschätzung von Fachgremien sei für viele schwer nachvollziehbar, räumt Aicher ein. «Auf der einen Seite sagen mehrere Organisationen wie die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) oder das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Glyphosat sei nicht krebserregend. Auf der anderen Seite steht die Klassifizierung der IARC als wahrscheinlich krebserregend», fasst er zusammen. Dieser scheinbare Widerspruch erkläre sich jedoch durch unterschiedliche Fragestellungen.
«Die Klassifizierung sagt nur, dass ein Stoff grundsätzlich Krebs auslösen kann. Sie hat nichts mit dem tatsächlichen Gesundheitsrisiko bei normaler Anwendung zu tun», betont der Toxikologe. Sie diene in erster Linie als Grundlage für Warnhinweise, «damit man im Umgang mit dem Produkt oder bei einem Unfall weiss, wie vorzugehen ist».
«Firmen können nicht einfach machen, was sie wollen»
Vor diesem Hintergrund sieht Lothar Aicher keinen Bedarf für eine neue Beurteilung oder zusätzliche Studien zu Glyphosat. «Die regulatorischen Studien liegen vor und werden im Rahmen der Zulassung verlangt.» Dass diese Untersuchungen von den Herstellern durchgeführt würden, sei zwar umstritten, lasse sich aber kaum vermeiden. «Nur sie verfügen über die nötigen finanziellen Mittel und die Infrastruktur.» Bis die Ergebnisse einer neuen Langzeitstudie vorliegen, würden rund vier Jahre vergehen und mehr als 1000 Versuchstiere gebraucht, erklärt Aicher. Bedenken wegen möglicher Einflussnahme der Hersteller auf die Studien weist er zurück. «Die Firmen können nicht einfach machen, was sie wollen», sagt er. Die Vorgaben für Studiendesign, Durchführung und Auswertung seien in international anerkannten Testrichtlinien der OECD klar festgelegt. «Es gibt keinen Spielraum.»
Ungewöhnlicher Rückzug nach so langer Zeit
Der Rückzug der Übersichtsarbeit habe deshalb keine Auswirkungen auf die Zulassung von Glyphosat, sondern betreffe in erster Linie den wissenschaftlichen Publikationsbetrieb. «Dass eine Studie nach so langer Zeit zurückgezogen wird, ist ungewöhnlich, zumal ihre methodischen Schwächen von Anfang an zumindest teilweise hätten erkannt werden können», kritisiert Aicher.
Diese Einschätzung teilt auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, wie es gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte: Der Rückzug betreffe ausschliesslich die wissenschaftliche Publikation, nicht aber die Wirkstoffzulassung der EU, die die Schweiz übernimmt.
