Peter Müller bewirtschaftet seit 25 Jahren seinen Betrieb im Mittelland. Er hat den Landwirt EFZ gemacht, ist sogar Meisterlandwirt, erfahrener Ackerbauer und kennt jeden Wirkstoff, jede Aufwandmenge, jede Schutzfrist. Und trotzdem muss er jetzt aktiv werden – sonst darf er ab 2027 keine Pflanzenschutzmittel mehr kaufen. Der Grund: Seine Fachbewilligung existiert nur noch auf Papier. Wer sie nicht bis am 30. Juni 2026 ins neue nationale Digitalregister übertragen lässt, verliert de facto die Kaufberechtigung. Die Gebühr dafür: 50 Franken.

So funktioniert die neue Regelung, die der Bund im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel eingeführt hat. Die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) schreibt ab 2027 vor, dass PSM für den gewerblichen Gebrauch nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkauft werden dürfen. Der Handel muss die Gültigkeit künftig per QR-Code in Echtzeit prüfen – an der Landi-Kasse also eine neue Kontrollpflicht.

Wer bezahlt – und wer draussen bleibt

Wer einen anerkannten Abschluss hat, also Landwirt/in EFZ, Meisterprüfung oder Spritzenführerprüfung, muss keine neue Prüfung ablegen. Aber registrieren lassen muss er oder sie sich trotzdem, bis am 30. Juni 2026, auf dem Portal www.permis-pph.ch. Die neue Bewilligung gilt dann ab 1. Januar 2027 für fünf Jahre – bei Abschlüssen vor dem 1. Januar 2000 beträgt die erste Gültigkeitsdauer allerdings nur drei Jahre. Danach gilt für alle der 5-Jahres-Rhythmus.

Wer nicht rechtzeitig reagiert, steht ohne Bewilligung da – auch wenn er die Qualifikation längst mitbringt. Und wer einen Nebenerwerbskurs absolviert hat oder den Abschluss als Agrarpraktiker/in besitzt: Pech gehabt. Diese Ausbildungen sind nicht anerkannt. Sie müssen eine Fachbewilligungsprüfung ablegen.

Gerade ältere Betriebsleiter, die seit Jahrzehnten störungsfrei arbeiten und nie eine Bewilligung vermisst haben, treffen diese Hürden besonders hart. Für sie ist das kein Qualitätsgewinn, sondern schlicht Bürokratie, wie mehrere Landwirte gegenüber der BauernZeitung erklären. Auch die 50 Franken werden nicht verstanden. Man könne ja damit nicht mehr als vorher und man habe das auch nicht gesucht, sagt zum Beispiel ein Walliser Weinbauer.

Weiterbildung kommt noch obendrauf

Damit nicht genug: Ab 2027 muss die Fachbewilligung alle fünf Jahre erneuert werden. Dafür sind acht Stunden Weiterbildung in anerkannten Kursen Pflicht – für die «Speziellen Bereiche» immerhin nur vier. Wer diese Kurse nicht fristgerecht absolviert, verliert die Bewilligung automatisch. Die Identitas AG, die das nationale Register im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) betreibt, erfasst auch die Weiterbildungen und löst die Verlängerung aus.

Das klingt nach Automatismus – ist aber eine weitere Verpflichtung in einem Alltag, der an Auflagen nicht arm ist. Der Schweizer Bauernverband (SBV) appelliert seit Monaten, die Situation frühzeitig zu klären: «Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sollten rechtzeitig prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind, und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden.» Auf jedem Betrieb muss ab 2027 mindestens eine Person eine gültige Bewilligung haben.

Identitas kassiert, BAFU kontrolliert

Die technische Umsetzung liegt bei der Identitas AG, dem Berner IT-Unternehmen, das bereits TVD und andere landwirtschaftliche Datenbanken betreibt. Im Auftrag des BAFU führt Identitas das nationale Register und betreibt einen dreisprachigen Support. Über 15 000 digitale Bewilligungen seien bereits ausgestellt worden, teilt das Unternehmen mit.

Was bleibt, ist eine nüchterne Bilanz: Wer die Frist verpasst, hat ein Problem. Wer rechtzeitig reagiert, zahlt 50 Franken für etwas, das er eigentlich schon hat. Und in fünf Jahren fängt das Spiel von vorne an. Bei älteren Abschlüssen schon nach drei.

Die Frist läuft am 30. Juni 2026 ab.
Portal: www.permis-pph.ch.
Bei Fragen: Geschäftsstelle Identitas AG, Tel. +41 31 996 82 00.