Der Kanton Bern ist flächenmässig nicht der grösste Kanton der Schweiz (das ist Graubünden mit 7105 km²) und auch nicht der bevölkerungsreichste (das ist Zürich mit rund 1,6 Millionen Einwohnern). Doch eine Rangliste führt Bern unangefochten an: die der Agrarkantone. Rund 9500 Betriebe mit Direktzahlungen bewirtschaften 191 200 Hektaren Landwirtschaftsfläche, beides schweizweit Spitzenwerte. Was im Berner Rathaus am Rathausplatz verhandelt wird, landet früher oder später auf dem Hof.
In der Frühlingssession vom 2. bis 17. März 2026 stehen vier Geschäfte mit direkter landwirtschaftlicher Relevanz auf dem Programm.
Wildtierschäden: Fachkundige Beurteilung statt Bauchgefühl
Traktandum 53 ist eine Motion von Beat Bösiger (SVP, Niederbipp). Sie verlangt, dass Schäden durch Wildtiere an landwirtschaftlichen Kulturen und Weideland fachlich fundiert und nachvollziehbar beurteilt werden. Der Regierungsrat beantragt Annahme als Postulat, also einen abgeschwächten Prüfauftrag statt verbindlichem Handlungsbefehl.
Dahinter steckt ein handfestes Problem: Wenn ein Hirsch ein Maisfeld verwüstet oder ein Wildschwein eine Weide umpflügt, entscheidet die Qualität der Schadenbeurteilung darüber, ob der Betrieb fair entschädigt wird. Subjektive Einschätzungen führen zu Streit, zu tiefen Entschädigungen und zu Misstrauen zwischen Landwirten und Behörden. Eine einheitliche, professionelle Methodik würde nicht nur Gerechtigkeit schaffen, sondern auch Rechtssicherheit.
Tierärzte: Droht auf dem Land dieselbe Versorgungslücke wie beim Hausarzt?
Traktandum 119 ist eine Interpellation von Manuela Kocher Hirt (SP, Worben). Sie fragt den Regierungsrat, ob sich im Bereich der Veterinärmedizin eine ähnliche Versorgungsproblematik entwickelt wie in der Humanmedizin. Die Beantwortung erfolgt schriftlich.
Für Tierhalter ist das keine akademische Frage. Wer nachts eine kranke Kuh hat, eine Schwergeburt oder einen Verdacht auf Tierseuchenbefall, braucht einen erreichbaren Tierarzt. Ein struktureller Mangel an Nutztierärzten im ländlichen Raum hätte direkte Folgen für Tierwohl, Produktionssicherheit und Seuchenprävention. Auf Bundesebene hat Nationalrat Lars Guggisberg (SVP/BE) 2023 bereits eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Der Bundesrat anerkannte das Problem, wollte aber nicht unmittelbar handeln. Nun kommt die Frage auf Kantonsebene.
Verbotene Pestizide: Was weiss die Regierung wirklich?
Traktandum 123 ist eine Interpellation der Grünen Fraktion, eingereicht von Seraina Patzen, Rahel Ruch, Luca Vanoni und Regula Bühlmann. Sie fragt den Regierungsrat, was er über die Anwendung verbotener Pflanzenschutzmittel im Kanton Bern weiss.
Der Hintergrund ist brisant: Im Jahr 2023 fanden Kantonschemiker schweizweit in elf Prozent der untersuchten Kulturen Rückstände nicht zugelassener Wirkstoffe, darunter Dimethoat, das als krebserregend gilt, und Epoxiconazol, das das Hormonsystem des Menschen beeinflusst. Der Bund reagierte: Das Bundesamt für Landwirtschaft erhöht die Pestizidkontrollen im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus von 200 auf 1000 Analysen pro Jahr.
Die Interpellation richtet den Blick auf den kantonalen Vollzug. Was kontrolliert der Kanton Bern, und was weiss er über die Situation auf seinem Gebiet? Für die grosse Mehrheit der Betriebe, die korrekt wirtschaftet, ist das Thema doppelt heikel: Einzelne Fehlanwendungen belasten den Ruf der gesamten Branche. Auch der Schweizer Bauernverband betont, die Ursachen für solche Befunde seien oft unklar. Direktor Martin Rufer sagte gegenüber SRF, es könne durchaus sein, dass manche Betriebe Regeländerungen schlicht nicht rechtzeitig mitbekommen hätten. Die Interpellation wird schriftlich beantwortet.
Wolf: Aufklärung rund um die gewilderte Wölfin von Schattenhalb
Traktandum 125 ist eine Interpellation von Susanne Clauss (SP, Biel/Bienne). Sie verlangt eine lückenlose Aufklärung der gewilderten trächtigen Wölfin im Haslital. Auch diese Interpellation wird schriftlich beantwortet.
Ein Einzelfall, und doch symptomatisch für die angespannte Lage rund um den Wolf im Berner Berggebiet. Für die betroffenen Weidebetriebe ist jeder Vorfall eine emotionale und wirtschaftliche Belastung. Der politische Umgang damit prägt die Debatte um Regulierung, Herdenschutz und Abschüsse. Der Ausgang der Interpellation wird zeigen, ob der Regierungsrat Transparenz zeigt oder ausweicht.
Am 29. März wird gewählt
Zwölf Tage nach dem Ende der Frühlingssession wählt der Kanton Bern ein neues Parlament. Am 29. März 2026 werden sämtliche 160 Sitze im Grossen Rat neu vergeben, nach Proporz in neun Wahlkreisen. Gleichzeitig wählt das Volk den siebenköpfigen Regierungsrat im Majorz. Sollte kein Kandidat im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichen, findet am 3. Mai 2026 ein zweiter Wahlgang statt.
Die Ausgangslage ist offen: Drei Bisherige treten nicht mehr an, nämlich Christoph Neuhaus (SVP), Christoph Ammann (SP) und Christine Häsler (Grüne). Damit sind sowohl die bürgerliche Mehrheit im Regierungsrat als auch die rot-grüne Sperrminorität neu zu erkämpfen. Für den Grossen Rat kandidieren 2261 Personen auf 160 Listen, so viele wie noch nie. 148 Bisherige stellen sich erneut zur Wahl.
Der Berner Bauernverband (BEBV) begleitet bäuerliche Kandidierende parteiübergreifend mit gezielter Kommunikationsunterstützung. Das Ziel: möglichst viele Vertreterinnen und Vertreter mit Hofhintergrund in den Ratssaal zu bringen. Wer dort sitzt, entscheidet in der nächsten Legislatur über Pestizidkontrollen, Wildtierschäden, Veterinärversorgung und Wolfsregulierung, Themen, die 9500 Berner Betriebe direkt betreffen.
Erstmals gilt bei diesen Wahlen eine gesetzliche Transparenzpflicht für Wahlkampfbudgets. Wer mehr als 30 000 Franken in den Wahlkampf investiert, muss Ausgaben und Grossspenden auf einer öffentlichen Plattform des Kantons deklarieren. Wie viel diese Transparenz wirklich bringt, ist schon jetzt umstritten. Laut einem Bericht von Kaspar Keller im «Der Bund» vom 20. Februar 2026 hat die SP knapp 680 000 Franken angegeben, die SVP als stärkste Fraktion hingegen gerade einmal 182 000 Franken, weil Sektionen mit kleineren Budgets nichts melden müssen. Nach den Wahlen überprüft die Finanzkontrolle die Angaben stichprobenartig.