Der Bündner Bauernverband (BBV) fordert vom Bundesrat eine Anpassung der Jagdverordnung: Die aktuelle Wolfspolitik der Schweiz basiere auf der Sicherung eines Minimalbestands, der dem Artenschutz Rechnung trägt. 

«Diese Regelung greift jedoch zu kurz, um die negativen Auswirkungen einer stark wachsenden Wolfspopulation auf die Weidewirtschaft, die Alpwirtschaft und den ländlichen Raum wirksam zu begrenzen», sagte Geschäftsführer Sandro Michael an der Mitgliederversammlung am 26. März 2026 in Bündner Cazis.

Wolfspopulation übersteigt Minimalbestand um ein Vielfaches

Das exponentielle Wachstum der Wolfspopulation habe zwar gebremst, jedoch nicht gestoppt werden können. Die Zahl der Rudel übersteige in mehreren Kompartimenten den ursprünglich definierten Minimalbestand um ein Vielfaches. «Vor diesem Hintergrund wird klar, dass eine Weiterentwicklung der Jagdverordnung notwendig ist», so Sandro Michael weiter.

Der BBV hat nun den Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV) sowie einige nationale Parlamentarier um politische Unterstützung angefragt, die Jagdverordnung entsprechend anzupassen: Neben dem Minimalbestand soll auch ein verbindlicher Maximalbestand für Wolfsrudel pro Kompartiment eingeführt werden.

Maximalbestand soll festgelegt werden

Konkret sei vorzusehen, dass die Kantone den Wolfsbestand eigenständig regulieren dürfen, sobald der definierte minimale Rudelbestand pro Kompartiment um 100 Prozent überschritten wird. Die Regulierung soll bis maximal 150 Prozent des minimalen Rudelbestands erfolgen können. Am Beispiel des regionalen Kompartiments Graubünden/Tessin/St. Gallen sähe dies so aus:

Minimalbestand: 3 Rudel
Maximalbestand gemäss Vorschlag: 4,5 Rudel (150 %)
Aktueller Bestand: rund 20 Rudel

Entsprechend könnte der Kanton den Bestand bis auf maximal 5 Rudel regulieren (was einer Regulation von 15 Rudel entspricht).

Forderung soll für verschiedene politische Lager kompatibel sein

Der BBV begründet seine Forderung damit, dass eine ungebremste Wolfsvermehrung unter anderem zu steigenden Rissen von Nutztieren, einer massiven Zunahme von Herdenschutzmassnahmen sowie zu steigenden betrieblichen und volkswirtschaftlichen Kosten führen würde. 

«Schlussendlich würde die Existenzgrundlage vieler Betriebe gefährdet werden», hielt Sandro Michael fest. Er betonte, dass es nicht darum gehe, den Wolf auszurotten. «Mit der Einhaltung eines Minimalbestands bleibt der Wolf als Art gesichert.» Daher sei der Vorschlag für verschiedene politische Lager kompatibel – sowohl für den Naturschutz als auch für die Landwirtschaft.