Vor rund einem Monat gingen die «Eber ohne Hoden» durch die Medien. Die Schlagzeilen über genom-editierte Schweine waren zahlreich. «Die Medien werfen der Schweinebranche vor, diese Technologie – trotz Verbots in der Schweiz – zu thematisieren und voranzutreiben», schreibt Suisseporcs in einem Newsletter. Und korrigiert: «Das ist falsch.»
«In vielen führenden Ländern angewandt»
Im Weiteren stellt der Zentralvorstand des Verbands für Schweizer Schweinehaltung klar, die Branche müsse die Entwicklung von verschiedenen Züchtungsmethoden in der Schweinehaltung verfolgen. «International geht sehr viel in der Entwicklung von modernen, molekularbiologischen Verfahren.» Vor allem in der Bekämpfung von Krankheiten und zur Reduktion von Antibiotika in der Tierhaltung könnten diese nach Meinung des Zentralvorstandes einen grossen Beitrag leisten. Genom-Editierung werde in vielen führenden Ländern angewandt. So gebe es in den USA und Südamerika eine Zulassung für PRRS-resistente Schweine.
Zu den für Suisseporcs relevanten Punkten gehört aber auch, dass neue gentechnische Verfahren wie eben Genom-Editierung via Genscheren in der Schweiz verboten sind. Man diskutiere sie im Bereich der Pflanzenzüchtung auf politischer Ebene. «Für Suisseporcs und Suisag ist die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Schweiz zurzeit kein Thema», heisst es abschliessend.
Klarer Auftrag des Parlaments an den Bundesrat
Die Tierhaltungsbranche distanziert sich also klar, während man im Pflanzenbau durchaus Hoffnungen in die Genom-Editierung setzt. Der Bundesrat nutzt in seinem aktuellen Gesetzesentwurf den Begriff der neuen Züchtungstechnologien (NZT). Vor allem der Verein «Sorten für morgen» setzt sich an vorderster Front für das positive Image von NZT ein. Mitglieder sind u. a. zahlreiche Produzentenverbände. Haben die «Eber ohne Hoden» den Bemühungen der Pflanzenbau-Branche geschadet? Wir haben bei Jürg Niklaus, Präsident von «Sorten für morgen», nachgefragt.
Herr Niklaus, denken Sie, dass die Debatte um NZT-Pflanzen durch den Wirbel um Gentech-Schweine Schaden genommen hat?
Jürg Niklaus: Das können wir nicht beurteilen. Der Auftrag des Parlaments ist klar: Der Bundesrat muss der Bundesversammlung eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial unterbreiten.
Würden Sie es begrüssen, wenn künftig mit NZT erzeugte Tiere in der Schweiz nicht mehr thematisiert würden? Oder sehen Sie auch dort mögliche Chancen?
Das ist nicht unsere Debatte.
Welche Argumente dominieren Ihrer Erfahrung nach derzeit bei den Gegnern von NZT in der Pflanzenzüchtung?
Zu den Argumenten unserer Gegner äussern wir uns nicht. Aus Sicht von «Sorten für morgen» können die neuen Züchtungstechnologien (NZT) einen Beitrag dazu leisten, robustere Pflanzensorten zu züchten. Wir wollen die Anwendung dieser Verfahren ermöglichen, setzen uns aber weiterhin für Wahlfreiheit von der Produktion bis zum Konsum ein. Das kann nur gelingen, wenn alle Seiten eine sachliche Diskussion führen.
Es scheint in der Pro-Argumentation gerade zwei Ansätze zu geben: Entweder man betont, NZT seien keine Gentechnik. Oder es heisst, auch klassische Mutagenese sei Gentechnik. Halten Sie Letzteres für sinnvoll, oder eher gefährlich?
Vielleicht ist es kein Entweder-oder. Die beiden Ansätze zielen auf die gleiche Botschaft ab: Die Grenze zwischen dem, was wir bereits heute kennen, unbedenklich nutzen und konsumieren zu den NZT ist verschwindend klein. Wie man die Verfahren benennt und katalogisiert, ist eine rein politische Frage, an der wir gerade festhängen. Die klassische, ungezielte Mutagenese wird auch in der Schweiz seit Jahrzehnten legal und ohne Probleme angewendet. Wir essen das täglich. Die Freisetzungsverordnung nimmt diese Anwendung von der Gentechnikregelung aus. Aus unserer Sicht unterscheiden sich die hier zu regulierenden NZT klar von der bisherigen Gentechnik. Bei letzterer wurden Gene aus fremden Arten eingeführt. Das NZT-Gesetz umfasst hingegen nur Pflanzen ohne artfremde Gene, welche auch mit klassischen Methoden gezüchtet werden können. Viele andere Länder sind deshalb der Meinung, dass diese eher wie konventionelle Sorten zu regulieren sind. Mit einer Regulierung analog zur Gentechnik riskieren wir enorme Handelshemmnisse und letztlich die Verhinderung der Technologie in der Schweiz.[IMG 2]
Sie bezeichnen die neusten Entwicklungen zur Regelung von NZT in der EU als Durchbruch. Da sich der Bundesrat bei den letzten Gelegenheiten eigentlich immer um eine weitere Harmonisierung des Schweizerischen und des EU-Rechts bemüht hat, sind Sie zuversichtlich, dass er in dieser Sache ebenfalls in Ihrem Sinne nachziehen wird?
Das wird sich zeigen. Wir hoffen es jedenfalls. Ein Sonderweg führt zu technischen Handelshemmnissen und zur Diskriminierung inländischer Produzenten. Die Züchtungsanstrengungen werden ins Ausland verdrängt.

