Bis 2030 die Emissionen gegenüber 2019 um 15 Prozent zu reduzieren, das soll mit dem Aargauer Massnahmenplan Ammoniak erreicht werden. Der Aargauer Regierungsrat hat diesen schon im Dezember 2024 verabschiedet. Auch der Bauernverband Aargau (BVA) unterstütze den Plan, zumal der Regierungsrat anerkenne, dass es keinen Sinn ergebe, dieses Ziel mit einer Reduktion des Tierbestandes zu erreichen, heisst es in einer BVA-Mitteilung. Hingewiesen wurde auf den Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Emissionsreduktion.
Massnahmen werden in Etappen umgesetzt
Vorgesehen sind im Plan elf technische, bauliche und betriebliche Massnahmen, die auch von der nationalen Drehscheibe Ammoniak empfohlen werden. Dazu gehören: erhöhter Fressbereich, rascher Harnabfluss, wenig verschmutzte Flächen, Abluftreinigungsanlagen bei Poulets und Schweinen, Schleppschuh und Gülledrill, Reduktion von Proteinüberschüssen beim Milchvieh, stickstoffreduzierte Schweinefütterung oder rasche Einarbeitung von Mist auf Ackerflächen. Einige dieser Massnahmen gelten schon seit Anfang 2025, andere, wie die Misteinarbeitung oder Fütterungsmassnahmen, werden eingeführt, sobald die Einführungsverordnung zum Umwelt- und Gewässerschutzgesetz des Bundes vorliegt. Weitere Massnahmen kämen erst zur Anwendung, wenn die Finanzierung durch einen Verpflichtungskredit gesichert sei, hiess es in einer Medienmitteilung des Kantons im März. Über diesen Kredit von 5,5 Millionen Franken befindet der Aargauer Kantonsrat am 18. November.
Es ist eine hitzige Debatte zu erwarten
Die vorberatende Kommission unterstützt den Kredit mehrheitlich. Allerdings wurde auch moniert, dass die Landwirtschaft die Umsetzung der Massnahmen selbst zu tragen habe, da das Verursacherprinzip gelten soll. Auch eine Reduktion des Tierbestandes als weitere mögliche Massnahme wurde in den Raum gestellt.
Ralf Bucher, Geschäftsführer BVA und selbst Grossrat, rechnet deshalb nächste Woche mit einer hitzigen Debatte im Kantonsparlament. Er geht allerdings davon aus, dass der Entscheid für den Verpflichtungskredit deutlich angenommen wird. Es sei richtig, dass Aargauer Landwirtschaftsbetriebe, welche Massnahmen umsetzen müssten, finanziell entlastet werden, da diese sonst wirtschaftlich gar nicht tragbar wären. Zudem könnten mit der kantonalen Kostenbeteiligung auch Bundesgelder ausgelöst werden.
Bucher plädiert für einen pragmatischen Vollzug
Wichtig sei für die Landwirtschaft, wie die Massnahmen schliesslich vollzogen würden. Etwa, wenn Mist aufgrund der Wetterbedingungen nicht gleichentags eingearbeitet werden könne und diese Ausnahme mit Dokumenten zu begründen sei. Ralf Bucher plädiert deshalb für einen pragmatischen Vollzug der Massnahmen unter Berücksichtigung guter landwirtschaftlicher Praxis. Wichtig sei auch, dass der Vollzug bei der Abteilung Landwirtschaft zu liegen komme.