2025 machte der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) eine Basisbefragung bei seinen Mitgliedern. Stolze 600 Rückmeldungen von praktizierenden Landwirtinnen und Landwirten trafen ein auf der Geschäftsstelle in Sursee LU. Stark wahrgenommen wird etwa die Versicherungsberatung, die Öffentlichkeitsarbeit oder die politische Interessensvertretung und auch die seit einigen Jahren angebotene Bauberatung. Und was beschäftigt die Mitglieder am meisten? Das Bauen ausserhalb der Landwirtschaft, das politische Umfeld und teils fehlende Wertschätzung gegenüber dem Berufsstand wurden der Reihe nach genannt. Über die Raumplanung referierte denn auch kürzlich LBV-Geschäftsführer Raphael Felder am Leue-Höck der Suisseporcs Zentralschweiz.
Landwirtschaft hat in der Landwirtschaftszone Vorrang
Ein erster Teil der Revision des Raumplanungsgesetztes (RPG 2) trat bekanntlich per Anfang Jahr 2026 in Kraft, ein zweiter dann ab 1. Juli 2026. Unsicherheiten darüber haben auch bei der Bauberatung des LBV für einen Ansturm Ende 2025 gesorgt. Manch ein Projekt sollte noch im alten Jahr eingegeben werden. Was RPG 2 für die Landwirtschaft bedeutet, zeigte Felder anhand einer Waage. Positive und kritische Anpassungen könnten sich in etwa die Waage halten, so eine erste landwirtschaftliche Bilanz. So habe etwa mit der Revision in Landwirtschaftszonen die Landwirtschaft mit ihren Bedürfnissen explizit Vorrang gegenüber nicht landwirtschaftlichen Nutzungen. Dies ist bei Emissions-Themen wie Lärm oder Gerüchen nicht unerheblich. «Ein Vorteil», findet Raphael Felder. Gerade gegenüber Wohnbauten der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung ausserhalb der Bauzone oder auch Mietern auf dem eigenen Hof. Bei der inneren Aufstockung gilt im Bewilligungsverfahren nicht mehr die Deckungsbeitrags- und die Trockensubtanz-Methode, sondern entweder oder.
Mit RPG 2 soll aber auch ein Stabilisierungsziel erreicht werden. Damit wird die Anzahl Gebäude und die Versiegelung des Bodens ausserhalb der Bauzone stabilisiert und der Landverbrauch gebremst. Konkret hat der Bundesrat festgelegt, dass dieser ausserhalb der Bauzone gegenüber dem Referenzzustand vom 29. September 2023 nur noch um 2 Prozent zunehmen darf. Hier könnte die Definition, was genau als Gebäude gezählt wird, noch für weitere Diskussionen sorgen. So hat der Luzerner Mitte-Nationalrat Pius Kaufmann, Vorstandsmitglied beim LBV, den Bundesrat angefragt, ob etwa Güllesilos, Futterhochsilos oder dreiseitig geschlossene und überdachte Aussenliegeboxen als Gebäude eingeordnet werden. Gemäss Antwort gelten Futtersilos mit massivem Fundament als Gebäude, ebenso die beschriebenen Aussenliegeboxen.
Stabilisierungsziel als möglicher Stolperstein
Trotzdem: Mit dem RPG 2 würden viele Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion unterstützt, so das Fazit von Raphael Felder. «Das Stabilisierungsziel allerdings könnte zum Stolperstein werden», so Felder weiter. Entsprechend habe der LBV den Kanton Luzern bereits 2024 auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht. Gemäss einer kürzlichen Medienmitteilung möchten LBV und die Luzerner Dienststellen sich regelmässiger austauschen, hier werde man weiterhin Druck machen, versprach Felder.
Auch ein Thema war am Höck der Schweineproduzenten der Luzerner Massnahmenplan Ammoniak. Die 2014 geschätzte Wirkung bei der Abdeckung offener Güllelager wurde deutlich überschätzt und korrigert. Alle noch offenen rund 1200 Güllelager würden bis 2030 abgedeckt, die grossen Güllelager mit Schweinegülle sind bereits seit Ende vergangenen Jahres gedeckt.