Viele kleine Parzellen und die liegen innerhalb Wildtierkorridoren, wo Auflagen für Bauten und Anlagen gelten.  So präsentiert sich die Situation unter anderen in einigen Gemeinden im Luzerner Seetal. Dort wird versucht, mit sogenannten freiwilligen Landumlegungen die Bewirtschaftung der Flächen zu verbessern und gleichzeitig Aufwertungen in den Wildtierkorridoren zu ermöglichen. 

Win-Win für Bauern und Natur

Während Gesamtmeliorationen mit Parzellenarrondierungen oft Jahrzehnte dauern, könnten mit solchen Lösungen Ziele in kürzerer Zeit erreicht werden. Beteiligte Grundeigentümer würden sich vertraglich und mit Grundbucheintrag verpflichten, neue Eigentumsgrenzen zu übernehmen, Dienstbarkeiten zu bereinigen, Mehr- und Minderzuteilungen abzugelten und die Kosten aufzuteilen, erklärte Landwirt Fredy Winiger, der bei der Gemeinde Hitzkirch ein entsprechendes Projekt in Altwis leitet. Er sieht bei solchen freiwilligen Landumlegungen auch Möglichkeiten, dank Aufwertungen allenfalls auch Gewässserraumbreiten reduzieren zu können. Solche Projekte würden aber bedingen, dass Bauern auch wirklich mitmachen wollen, zumal die Kosten auch mit wenig baulichen Massnahmen bei rund 2000 Franken pro ha zu liegen kommen und das Verfahren mindestens zwei bis drei Jahre dauere. «Es können aber gute Lösungen herbeigeführt werden, wenn alle zu Kompromissen bereit sind», meinte Winiger. Im Projekt Altwis sei der Perimeter mit 25 bis 35 ha überschaubar, und die Aussichten für finanzielle Beteiligung von Gemeinde, Kanton und Bund stünden gut. Bedingung dafür seien allerdings ökologische und vernetzende Massnahmen.

Die Ausscheidung von Wildtierkorridoren, welche die Durchwanderbarkeit der Landschaft für das Wild verbessern sollen, geben in der Landwirtschaft seit Jahren viel zu reden. Schweizweit gibt es 304 Korridore, im Kanton Luzern sind im Richtplan 26 aufgeführt.

Auflagen in Freihaltezonen

An einem Fokustag am BBZN Hohenrain Mitte November wurden die aktuellen Vorgaben und Handlungsspielräume für Wildtierkorridore erläutert. Daran nahmen rund 50 Interessierte teil. Oft sei der Vorwurf zu hören, solche Korridore würden zu massiven Einschränkungen für die produzierende Landwirtschaft führen. Das emotionale Thema solle deshalb fachlich und sachlich angegangen werden, meinte einleitend Philippe Fuchs vom BBZN. Peter Ulmann von der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) wies darauf hin, dass die Diskussionen schon seit 25 Jahren laufen, wegen Habitatverlust, Verkehrsmortalität, Trennwirkung und Zerschneidung der Landschaft durch Bauten brauche es aber eine bessere Durchwanderbarkeit für Wildtiere mit solchen Korridoren. Der Kanton Luzern hat als einziger innerhalb der Korridore Freihaltezonen ausgeschieden, nur innerhalb dieser sei mit Einschränkungen zu rechnen, betonte Ulmann. Statt 400 Landwirtschaftsbetriebe in Korridoren seien so nur mehr 30 Betriebe in Freihaltezonen betroffen. Und bisher sei stets eine Lösung gefunden worden, und kein Entscheid sei je angefochten worden. «Offensichtlich funktioniert der Vollzug in der Praxis», meinte Ulmann. Dies auch, weil aufgrund von politischen Vorstössen die Mitwirkung der Bauern und die Abläufe verbessert wurden. Von 35 betroffenen Gemeinden sei die Festlegung der eigentümerverbindlichen und parzellenscharfen Freihaltezonen nur mehr in sieben Gemeinden ausstehend. Gleichwohl gab es am Fokustag kritische Stimmen von betroffenen Bauern, welche die ständig zunehmenden Auflagen für die Landwirtschaft grundsätzlich hinterfragten.

Bestandesgarantie mit Ausnahmen

Fabienne Meyer von der Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi) wies darauf hin, dass auch innerhalb Freihaltezonen die Bestandesgarantie für rechtmässig bewilligte Objekte gewährleistet sei. Sie wies auf längjährig bestehende eingezäunte Obstanlagen hin. Dabei sei zu klären, ob die seinerzeit eine Bewilligung gebraucht hätten. Aktuell gelte, dass Obstanlagen in Wildtierkorridoren immer bewilligungspflichtig seien. Grundsätzlich seien neue Bauten und Anlagen innerhalb der Freihaltezonen nicht zulässig. Ausnahmen sind aber möglich, wenn Kompensationen für eine bessere Durchwanderbarkeit erfolgen. Heidi Vogler von Lawa betonte, dass jeder Einzelfall separat zu prüfen sei. So beispielsweise, dass Stallerweiterungen nicht quer, sondern längs der Freihaltezonen erfolgen, oder dass zusätzlich Hecken und Bäume angelegt würden. 

Betroffene einbeziehen

Markus Kretz, Präsident des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV) würdigte den Fokustag. Der sei auf eine Anregung des LBV durchgeführt worden, zumal bei den Bauern viel Unbehagen und Kritik feststellbar sei. Es brauche gegenseitiges Verständnis. Kretz appellierte an die Gemeinden, betroffene Landbesitzer frühzeitig einzubinden, wenn die Gesellschaft Ansprüche auf das Grundeigentum erhebe. Trotz steigenden Auflagen sei der mögliche Spielraum im Vollzug zu nutzen. «Und Augenscheine vor Ort sind meist zielführender als schriftliche Korrespondenz zwischen Verwaltung und Betroffenen.»