Ein Angestellter auf einem Gemüsebaubetrieb im Littauerboden hat nächstes Jahr Anspruch auf einen Mindestlohn von 22,75 Franken pro Stunde. Das entspricht einem Monatslohn von über 5140 Franken. Für ersteinreisende landwirtschaftliche Angestellte gilt schweizweit hingegen ein minimaler Richtlohn von 3460 Franken monatlich. Dieser Tarif wurde kürzlich in einer Arbeitsgruppe des Schweizer Bauernverbandes zusammen mit den Sozialpartnern für das Jahr 2026 festgelegt.
Mindestlohn in Luzern
Das links-grüne Parlament der Stadt Luzern hat schon im Mai 2024 Mindestlöhne beschlossen, indem der 2023 eingereichten städtischen Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» zugestimmt wurde. Die entsprechende Mindestlohnverordnung hat der Stadtrat im Juni dieses Jahres beschlossen. Der Mindestlohn von 22 Franken wird jährlich der Teuerung angepasst. Ende Oktober wurde deshalb bekannt, dass ab 1. Januar 2026 auf Stadtgebiet ein Mindestlohn von 22.75 Franken gilt. In der Verordnung wurden auch die Ausnahmen geregelt, beispielsweise für Praktikanten oder Lernende.
Ausnahmen für ganze Branchen gibt es nicht, auch nicht für landwirtschaftliche Angestellte. Somit gilt auch für sie dieser Mindestlohn. Davon betroffen sind nicht wenige Landwirtschafts- und auch Gemüsebaubetriebe mit Angestellten, vor allem im noch stark landwirtschaftlich geprägten Ortsteil Littau. Das wurde vielen Betrieben erst vor Kurzem bewusst, entsprechend gross ist die Aufregung bei den Betroffenen.
Auch der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) hat sich eingeschaltet und versucht derzeit auf politischem Weg, noch Einfluss zu nehmen. Nächste Woche, am 27. November, wird im Stadtparlament über eine erst im Oktober eingereichte dringliche Motion aus bürgerlichen Kreisen beraten, mit welcher versucht wird, das Mindestlohn-Reglement des Stadtrates wieder aufzuheben. Der LBV weist in einem kurzfristigen Schreiben an die städtischen Parlamentarier darauf hin, dass so hohe Mindestlöhne die Wettbewerbsfähigkeit von Bauernhöfen auf städtischem Gebiet gefährden.
Kritik vom Kantonsrat
Da auch andere Branchen betroffen sind, sind Umgehungen der Mindestlöhne zu erwarten. So könnten Geschäftssitze von Firmen mit niedrigen Angestelltenlöhnen, etwa in der Reinigung, im Detailhandel oder in der Gastronomie, in andere Gemeinden verlegt werden. Landwirtschaftsbetriebe könnten ihren Bedarf an Angestellten über benachbarte Betriebe ennet der Stadtgrenzen decken. Oder die Ansätze für Kost und Logis von Angestellten könnten deutlich erhöht werden, um die hohen Brutto-Mindestlöhne ausweisen zu können.
Kritik an den Mindestlöhnen in der Stadt Luzern gibt es auch vom Kantonsrat. Der hat im September eine Motion als erheblich erklärt, in der der Regierungsrat beauftragt wird, eine Gesetzesänderung zu erarbeiten, die es den Gemeinden untersagt, Mindestlöhne festzulegen. Derzeit ist offen, ob und wann ein solches Gesetz in Kraft tritt. Bis dahin bleibt der Mindestlohn in Kraft.