Die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven der Land- und Ernährungswirtschaft ist einer von vier Kernaspekten der AP 30+. Die Agrarallianz hat ein Positionspapier zur «sozialen Dimension der Agrarpolitik» veröffentlicht und legt darin einen Fokus auf die Strukturverbesserung. «Landwirtschaftliche Bauvorhaben sind oft gross dimensioniert und zu wenig auf eine ressourcenschonende und wirtschaftliche Verbesserung ausgerichtet», so ihre Kritik am bestehenden System. Die Tragbarkeit werde sehr grosszügig ausgelegt, was auch in Zusammenhang mit den (zu) tiefen Einkommen in der Landwirtschaft stehe. Diese Ausgangslage habe z. T. gravierende Folgen für die Betriebe bzw. die Landwirt(innen). «Die Folgekosten der Investitionen werden nicht berücksichtigt, die Bauernfamilien leben nach der Investition am Existenzminimum und stehen unter grossem wirtschaftlichem Druck.»

Falsche Anreize zu Gunsten nicht nachhaltiger Produktionsweisen

Die bisher angewandte Tragbarkeitsberechnung muss nach Meinung der Agrarallianz mit der AP 30+ reformiert werden: «Das neue System darf keine falschen Anreize mehr zu Gunsten einer intensiveren und ökologisch, ökonomisch und sozial nicht nachhaltigen Produktionsweise beinhalten.» Wir haben mit Beda Estermann, Dozent für landwirtschaftliche Betriebswirtschaft an der HAFL, über die von der Agrarallianz aufgeworfenen Punkte gesprochen.

Geldgeber achten nicht auf die Wirtschaftlichkeit

Eine Investition ist per Definition tragbar, wenn die zusätzlichen Kosten durch diese Investition kurz- und langfristig bezahlt werden können. «Der Nebenverdienst wird bei der Tragbarkeitsrechnung auch eingerechnet», erklärt Beda Estermann. Für ihn ist aber klar: Für eine Investition oder einen Strategiewechsel auf dem Betrieb müssen nicht nur die Tragbarkeit und Finanzierbarkeit (genügend finanzielle Mittel vorhanden) gegeben sein. Auch die Wirtschaftlichkeit muss stimmen. «Es gibt keine geldgebende Organisation, die eine Investition aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit verhindert», gibt er zu bedenken. Es sei im Interesse und die Aufgabe jedes Unternehmers und jeder Unternehmerin, das zu prüfen und zu entscheiden. Die zusätzlichen Kosten sollten langfristig tiefer sein als die zusätzlichen Erlöse, dann ist die Investition wirtschaftlich.

Auch bei Betriebsleitenden nicht an erster Stelle

«Es liegt in der Natur der Sache, dass Geldgeber wie Banken und Kreditkasse die Tragbarkeit im Fokus haben», fährt Beda Estermann fort. Das sei auch in erster Linie deren Aufgabe. Sie müssen dafür sorgen, dass von ihnen ausgeliehenes Geld wieder zurückbezahlt werden kann. Aber auch für Betriebsleitende steht nach Estermanns Erfahrung oft anderes an erster Stelle als die Wirtschaftlichkeit. Häufig gehe es etwa um Arbeitserleichterungen, den Ausbau der Produktionsmenge oder Strukturverbesserungen.

Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit gilt es, den Eigenlohnanspruch auf der Kostenseite einzurechnen. «Dessen Höhe kann je nach Betrieb und Region unterschiedlich sein», sagt der HAFL-Dozent. Die Herausforderung sei für Betriebe im Berggebiet grösser als für solche in der Talzone, weil sie mit meist tieferen Erlösen und höheren Kosten rechnen müssen. Der Eigenlohnanspruch bemisst sich an der Arbeitsmenge und je nach Region auch an einem Alternativlohn.

Ein neuer Fokus und in der Folge günstiger bauen

Was hingegen nach Beda Estermanns Meinung nicht in die Wirtschaftlichkeitsrechnung gehört, ist ein allfälliger Nebenerwerb. «Eine Investition muss in sich wirtschaftlich sein», findet er. Die Berechnungen und Abklärungen zur Wirtschaftlichkeit könne ein Unternehmer sehr gut zusammen mit einem Treuhänder oder einer unabhängigen Beratungsperson erstellen. Das gibt eine mögliche Basis für den Entscheid über die Vergabe von Geldern aus den Strukturverbesserungsmassnahmen.

«Ziel ist, dass mit der Auseinandersetzung mit der Wirtschaftlichkeit der Fokus ändert», sagt Beda Estermann. «Nämlich weniger auf maximale Produktionsmenge und mehr auf das Einkommen aus der Investition.» Die Folge müsste sein, dass günstiger gebaut wird. Er sei sich bewusst, dass das eine grosse Herausforderung ist.

Messbare Kriterien und Mindestvorgaben in der AP 30+

Beda Estermann pocht bei der Wirtschaftlichkeit auf die unternehmerische Eigenverantwortung. Die Agrarallianz hingegen fordert für die AP 30+, dass die Wirtschaftlichkeit künftig nach klaren und messbaren Kriterien berechnet wird. Dazu gehören Mindestvorgaben, die einzuhalten sind. 

Diese Berechnung muss laut Positionspapier Folgendes einbeziehen: 

  • eine gute soziale Absicherung
  • der Nachweis einer genügenden Ressourcen- und Kosteneffizienz
  • oder das Erreichen einer angemessenen Schuldentilgung
  • sowie eine hohe Lebensqualität der Landwirt(innen) mit realistischer Berechnung der Arbeitsbelastung 

Weiterentwicklung und Existenz der Betriebe bedroht?

Es könne sein, räumt der HAFL-Dozent ein, dass Betriebsleitende wegen fehlender Wirtschaftlichkeit auf ein Bauvorhaben verzichten. Vorausgesetzt, dass diesem Faktor mehr Beachtung geschenkt wird. Würde dadurch die Entwicklung der Betriebe gebremst und ihre Existenz bedroht? «Wenn mit der Entwicklung gemeint ist, die produzierte Menge zu steigern, dann ja», antwortet Beda Estermann. «Aber die Entwicklung der Betriebe ist ja nicht immer quantitativ zu betrachten, sondern auch qualitativ.» Aus seiner Sicht braucht es für jede grössere Investition – so wie es viele Unternehmer(innen) machten – eine Prüfung der Strategie. Das Ergebnis sei ein Businessplan, der auch die Wirtschaftlichkeit beinhaltet.

«Investitionen sind der entscheidende Ansatzpunkt»

Die Agrarallianz betont die sozialen Folgen, die landwirtschaftliche Bauvorhaben auf die Bauernfamilien haben können. «Die Schuldenlast stammt in fast allen Fällen von einer Investition, das heisst, dem Kauf einer Liegenschaft, von Land oder Maschinen oder der Investition in Gebäuden», erklärt Beda Estermann. Somit seien Investitionen der entscheidende Ansatzpunkt, um die finanzielle Situation eines Betriebs zu lenken. Schwierig werde es, sich mit anstehenden Investitionen in einer bereits nicht idealen Finanzlage wirklich zu verbessern. «Hier braucht es gute Ideen, die auch über den eigenen Tellerrand gehen müssen.» 

Zur Idee gehört ein Businessplan

Neben einer sorgfältigeren finanziellen Lagebeurteilung verlangt die Agrarallianz, die Kriterien für Strukturverbesserungsgelder stärker auf klima-, biodiversitäts- und tierfreundliche Produktion auszurichten. Dies gemäss dem bereits heute in der Verordnung festgehaltenen Ziel. Die Betriebsgrösse (SAK) dürfe keine so grosse Rolle spielen wie aktuell. Hingegen sollen Wirtschaftlichkeit – mit einem Businessplan – als Kriterium sowie überbetriebliche Zusammenarbeit gestärkt und Innovationen gefördert werden. Dass die Betriebsleiterfamilie oder das Betriebsleiterpaar zusammen mit einer unabhängigen Beratungsperson einen Businessplan erstellt, empfiehlt auch Beda Estermann. Sobald die Idee einer Umstrukturierung oder generell einer Investition im Raum steht. «Der Businessplan dient als Basis für den Investitionsentscheid.» 

Nach Meinung der Agrarallianz braucht es in Zukunft eine vom Bauwesen unabhängige Beratung für jene, die ein Gesuch um Gelder aus den Strukturverbesserung stellen. Sie solle bei der Erarbeitung einer ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Strategie unterstützen.