Die erste von zwei Wintertagungen der Seeländer Gemüseproduzenten im bernischen Ins war voll gespickt mit Infos. Lukas Müller, Lehrer und Berater am Inforama, erinnerte eindringlich daran, dass bis 30. Juni die Registration für die Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe PSM) abgeschlossen sein müsse. Zur Registration muss der Ausbildungsnachweis (EFZ, Meister-Diplom etc.) zur Hand sein. Um in den Prozess zu gelangen, wird auf der Homepage https://fabe-psm-identitas.ch «Registrierung» angeklickt. 

Um sich dort einzuloggen, kann entweder das CH-Login (gleiches wie über Agate) oder, falls bereits vorhanden, das Agov-Login verwendet werden. Sollten Probleme auftreten, bietet die Indentitas via Hotline technische Unterstützung. Spätestens ab dem 31. Oktober 2026 müssen bestehende Nutzerinnen und Nutzer des E-Portals des Bundes auf Agov umsteigen, heisst es auf der Website des Bundes. Die Plattform wird künftig das CH-Login ablösen.

Ein grosser Nachteil von Agov

Martin Keller vom Beratungsring Gemüse rät jedoch, mit der Registration über Agov so lange wie möglich zu warten. Zwar bietet Agov eine erhöhte Sicherheit. Die wird gewährleistet, indem zum Einloggen ein QR-Code mit dem Handy gescannt werden muss. Genau das aber verunmöglicht dem Beratungsring die direkte technische Unterstützung in den Portalen, sofern der Produzent nicht neben ihm sitzt. Der Berater kann sich also nicht einfach mit dem Zahlencode, den ihm der Produzent telefonisch durchgibt, in dessen Portal einloggen. 

Die neue Swiss-Gap-Version benutzen

Martin Keller informierte auch darüber, dass per 1. Januar eine neue Version von Swiss Gap in Kraft ist. Es müssen unbedingt die neue Checkliste und die neuen Umsetzungsdokumente verwendet werden. Alle Dokumente müssen einmalig neu ausgefüllt, respektive die Umsetzungsdokumente, wie etwa Hygienemassnahmen, neu ausgedruckt und aufgehängt werden. Dokumente ohne die Fussnote Version 2026 sind ungültig. 

Resultate auf der Plattform «Legunet»

Verschiedenen Referentinnen und Referenten berichteten über aktuelle Erkenntnisse aus ihren Versuchstätigkeiten. So etwa Michael Gugger von der Versuchsstation Ins. Die 2023 begonnen Langzeitversuche bringen erste Resultate im Bereich ressourceneffiziente Stickstoff-Düngung, bodenbürtige Krankheitserreger sowie Gründüngungen und Biodiversitätsförderflächen im Gemüsebau. 

Johanna Capaul berichtete über Zwiebel-, Salat- und Karotten-Sortenversuche des Inforama Seeland. «Sortensichtungen durch interessierte Produzenten sind im Feld und auch nach der Ernte möglich», erläuterte sie. Alle Versuchsresultate werden auf der frei zugänglichen Plattform www.legunet.ch publiziert.

Inforama-Standorteiter Martin Freund informierte darüber, dass die Zahlen der Lernenden Gemüsegärtner/in EFZ leicht rückläufig sind. Momentan absolvieren 60 Lernende die Ausbildung am Inforama Seeland. Er rief dazu auf Werbung für den Beruf zu machen. Denn: «Die Branche braucht mehr qualifizierte Fachleute!»

Gewässerschutzberatungen können starten

Von Simone Meyer vom Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) waren Details zum erarbeiteten Beratungskonzept betreffend Gewässerschutz zu erfahren. «Die Beratungen können starten», erklärte sie. Eine Beratung auf dem Betrieb dauere sechs Stunden. Diese werden durch die kantonalen Beratungsstellen wahrgenommen. Dass die privaten Beratungsanbieter, wie der Beratungsring, diese Beratungen nicht anbieten dürfen, stösst Martin Keller sauer auf. 

Bei den Beratungen wird das Beratertool der Plattform Pflanzenschutzmittel und Gewässer der Agridea eingesetzt. Die Teilnehmenden werden auf punktuelle und diffuse Einträge sensibilisiert. Sie machen sich Gedanken, wie auch künftig der Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf ihrem Betrieb reduziert werden kann. Konkret werden betriebsspezifische Massnahmen erarbeitet und protokolliert. Die Umsetzung wird dann mittels Selbstdeklaration bestätigt oder kommentiert, falls etwas nicht umgesetzt werden konnte, erläuterte Meyer. Von den veranschlagten Beratungskosten in Höhe von 840 Franken, muss der Betrieb 210 Franken übernehmen.

Beratung kann an als Weiterbildung angerechnet werden

Simone Meyer betonte, dass an der Beratung mehrere Personen des Betriebes teilnehmen können. Das Bundesamt für Umwelt habe die Zusicherung gegeben, dass die sechs Stunden Beratungszeit allen Teilnehmenden an die obligatorische Weiterbildung der Fachbewilligung Pflanzenschutz angerechnet würden. Die restlichen zwei Stunden zum Anwenderschutz müssen jedoch anderweitig erfolgen. Nebst Zwischenberichten muss der VSGP im Jahr 2030 den Schlussbericht zum Projekt an den Bund liefern. Von den teilnehmenden Kantonen würden sie nur Daten in anonymisierter Form erhalten, betonte Simone Meyer.