Diese Meldung sorgte landesweit für Aufsehen und Empörung: In der Solothurner Jura-Gemeinde Ramiswil wurden auf einem Hof rund 120 Hunde – mehrheitlich Herdenschutzhunde – sowie mehrere Pferde beschlagnahmt. Ein Teil der Pferde wurde in das Nationale Pferdezentrum Bern (NPZ) sowie ins Tierspital Bern gebracht. Die Hunde hingegen mussten laut den Angaben des Kantons Solothurn eingeschläfert werden. Bisher gibt es keine ausführliche Erklärung, warum die Behörden zu diesem drastischen Schritt griffen.
Wer hat das verursacht?
Bei der betroffenen Frau handelt es sich um eine 51-jährige Lebensmittelwissenschaftlerin, die mehrere Bücher veröffentlicht hat und als Ernährungsberaterin tätig ist. Die Vorfälle auf ihrem Hof zeigen ein komplexes Bild: Einerseits die wissenschaftliche und berufliche Expertise der Halterin, andererseits die eskalierende Situation mit einer Vielzahl von Tieren.
Ein Pferdehalter aus der Region, der den Hof seit längerem kennt und derzeit rund 15 der noch dort verbliebenen Pferde betreut, schildert die Situation aus seiner Sicht. Die Pferde seien vernünftig versorgt gewesen, sowohl in Ernährungs- als auch in Gesundheitszustand, sagt der Mann, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will. Eine grobe Vernachlässigung habe es seiner Einschätzung nach nicht gegeben. Er beschreibt das Problem der Halterin als ein klassisches Sammelproblem: Über Jahre hinweg seien immer mehr Tiere übernommen oder zugeführt worden, darunter zahlreiche Jungpferde, die an verschiedenen Standorten untergebracht wurden. Letztlich sei die Situation der Halterin entglitten, auch finanziell.
Kein zweites Hefenhofen
Im Gespräch mit der BauernZeitung wehrt sich der Pferdehalter gegen einen Vergleich mit dem Fall Hefenhofen, wo 2017 ein Hof mit Pferden geräumt wurde, die klar verwahrlost waren. In Ramiswil hingegen hätten die Tiere eine vernünftige Versorgung erhalten, betont er. Das Problem sei die schiere Anzahl der Tiere gewesen, nicht in deren Zustand.
Was lief mit den Hunden?
Anders sei die Situation bei den Hunden. Was zunächst mit wenigen Tieren begonnen habe, sei in kurzer Zeit auf rund 120 Hunde angewachsen. Es habe an Futter, Betreuung und Struktur gemangelt, eine kontrollierte Zucht habe nicht stattgefunden. Viele Tiere seien Inzuchtprodukte gewesen, weil keine konsequente Trennung stattgefunden habe und sich die Hunde planlos vermehrten. Zudem hätten einige Tiere aufgrund fehlender Sozialisierung Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und seien teilweise als gefährlich einzustufen gewesen. Für fachliche Bewertungen verweist der Pferdehalter auf die zuständige Kantonstierärztin.
Schweizer Tierschutz spricht von «schwerwiegendem Fall»
Der Schweizer Tierschutz (STS) bezeichnet den Fall Ramiswil als einen der schwerwiegendsten der letzten Jahre. In einer Medienmitteilung erklärt der STS, dass die Aktion exemplarisch zeige, wie wichtig ausreichende Ressourcen, Koordination und Kooperation zwischen Behörden und verlässlichen Tierschutzorganisationen seien. Der STS kritisiert, dass aus Sicht der Öffentlichkeit derzeit nicht nachvollziehbar sei, warum die Entscheidung getroffen wurde, sämtliche Hunde einzuschläfern, und fordert eine transparente Kommunikation über die Kontrollabläufe. Ab 2026 soll die nationale Meldestelle gegen Tierquälerei und Tierhandel personell ausgebaut werden, um Meldungen aus der Öffentlichkeit unkompliziert entgegenzunehmen und Verdachtsfälle frühzeitig prüfen zu können. Wie der STS auf Anfrage bestätigt, war niemand der Organisation persönlich vor Ort.
Volkswirtschaftsdirektorin fordert Aufarbeitung
Der Kanton Solothurn reagiert auf die Vorgänge mit einer offiziellen Medienmitteilung. Darin heisst es, Volkswirtschaftsdirektorin Sibylle Jeker habe eine externe Aufarbeitung des Falls angeordnet. Ziel sei eine neutrale und transparente Überprüfung des genauen Hergangs, der Vorgeschichte sowie der vom Veterinärdienst ergriffenen Massnahmen. Dabei soll ohne vorauseilende Kritik an den involvierten Stellen gearbeitet werden, um eine sachliche Aufarbeitung zu gewährleisten.
Auf Anfrage der BauernZeitung halten sich die Behörden bislang insgesamt bedeckt. Wie die Kommunikationsabteilung der Staatskanzlei des Kanton Solothurn sagt, ist der Betrieb bereits im Frühling kontrolliert worden. Bei der letzten Kontrolle im Mai seien alle Auflagen des Veterinärdienstes erfüllt gewesen, doch die Situation habe sich seit dem Sommer in kürzester Zeit massiv verschlechtert. «Die 120 Hunde befanden sich in einem schlechten bis desolaten Nähr-, Pflege- und Gesundheitszustand, weshalb sie nicht gerettet werden konnten; die Pferde mussten ebenfalls teilweise umplaziert werden, einige waren nicht in gutem Zustand», heisst es weiter. Über weitere Details, etwa zu Bedenken von Nachbarn, zur Landwirtschaftszonenfrage oder zu Direktzahlungen des Betriebs, könne der Kanton aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben. Ebenso könne man sich zu den möglichen Konsequenzen für die Halterin nicht äussern, da ein laufendes Verfahren laufe, und verwies auf die Solothurner Staatsanwaltschaft.
Trotz der offiziellen Aussagen bleiben viele Fragen offen. Wie konnte der Hundebestand innerhalb weniger Monate derart anwachsen? Welche Kontrollmechanismen griffen nicht rechtzeitig, und warum? Welche Entscheidungsgrundlagen führten konkret zur Einschläferung der Hunde, und wie wird mit den Pferden weiter verfahren? Die externe Aufarbeitung des Kantons soll diese Punkte klären und die Abläufe in Zukunft transparenter machen.
Herdenschutz Schweiz sieht Kantone in der Pflicht
Herdenschutz Schweiz habe von dem Vorfall in Ramiswil zunächst nur aus den Medien erfahren, sagt Felix Hahn von der Fachstelle Herdenschutz Schweiz. Nach aktuellem Kenntnisstand habe es sich vermutlich nicht um anerkannte Herdenschutzhunde gehandelt. Für Haltung und Ausbildung von Herdenschutzhunden gälten die Vorgaben der eidgenössischen Tierschutzverordnung sowie der Jagdverordnung. «Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den kantonalen Behörden, nicht Herdenschutz Schweiz», stellt Hahn klar. Verbindliche Zertifizierungen oder Standards für Betriebe mit Herdenschutzhunden existierten derzeit nicht; es gebe lediglich Empfehlungen und Richtlinien zur Unterstützung der Praxis. Herdenschutz Schweiz plane aber, die Empfehlungen und Erfahrungen künftig breiter zu kommunizieren und mögliche Massnahmen zur Qualitätssicherung in Absprache mit den Kantonen zu prüfen.
Der Solothurner Bauernverband nimmt Stellung zum Tierschutzfall in Ramiswil
Der Solothurner Bauernverband (SOBV) hat aus den Medien vom Einsatz des Veterinäramts bei der Liegenschaft Bodenhof, Ramiswil, Kenntnis bekommen. Der SOBV bedauert ausserordentlich, dass Tiere offenbar in einem schlechten gesundheitlichen Zustand waren und eine grosse Anzahl Hunde eingeschläfert werden musste. Der SOBV hatte keine Vorkenntnisse bezüglich des Einsatzes des Veterinäramtes und hatte auch keine Informationen, dass auf der Liegenschaft Bodenhof, Ramiswil, offenbar ein Tierschutzfall vorgelegen ist. Nach Anfrage bei den zuständigen Stellen des Kantons Solothurn wurden dem SOBV keine Informationen bezüglich des Einsatzes, der allfälligen vorgängigen Interventionen durch das Veterinäramt, der vorgefundenen Situation auf der Liegenschaft Bodenhof noch über das weitere Vorgehen ausgehändigt und mitgeteilt, mit der Begründung, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Der SOBV kann sich daher nicht im Detail zum Fall äussern.
Der SOBV begrüsst die von der Solothurner Regierung in Auftrag gegebene externe Untersuchung des Tierschutzfalls. Es ist dem SOBV ein Anliegen, dass der Fall und die Vorgehensweise der zuständigen Stellen aufgearbeitet werden und daraus Erkenntnisse gewonnen werden können, um solche Fälle, die Verletzung des Tierschutzrechtes und das Tierleid und auch das miteinhergehende Menschenleid in Zukunft verhindert werden können. Der SOBV steht mit seinen spezifischen Fachkenntnissen und Beratungskompetenzen jederzeit zur Verfügung, in solchen Fällen entsprechende Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zu erbringen, um die Situation frühzeitig zu klären, damit die richtigen Massnahmen eingeleitet werden, um Tier- und Menschenleid zu verhindern. Dies funktioniert aber nur, wenn der SOBV entsprechende Hinweise frühzeitig erhält, die Betroffenen konstruktiv und lösungsorientiert mitarbeiten, für Lösungen offen sind und diese auch umsetzen. Der SOBV als Branchenorganisation hat aber in keiner Art und Weise Verfügungsrecht bezüglich mangelhafter Tierhaltung und dergleichen. Verfügungen stehen nur dem entsprechenden zuständigen kantonalen Amt und den zuständigen Kontrollorganisationen zu.
Das Landgut Bodenhof kann aufgrund der kleinen Betriebsfläche von rund 6 Hektar Nutzfläche als Hobbybetrieb bezeichnet werden, bei welchem die Produkton von Nahrungsmitteln nicht im Vordergrund steht. Die zuständige Betriebsinhaberin gilt als Quereinsteigerin und ist nicht Mitglied des Solothurner Bauernverbandes.