Agridea prüft im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) seit über zehn Jahren Herdenschutzhunde auf ihre Eignung für einen zuverlässigen Schutz von Tierherden. Die Anforderungen an diese nationale Eignungsprüfung sind in der eidgenössischen Jagdverordnung definiert. Das Merkblatt «Die Einsatzbereitschaftsüberprüfung» beschreibt diese praxisbezogen.
Herdentreue und Gesellschaftstauglichkeit als wichtige Kriterien
«Geprüft werden in erster Linie die Herdentreue sowie die Gesellschaftstauglichkeit der Hunde», erklärt Felix Hahn, Fachspezialist bei Agridea. Konkret bedeute das: Der Hund ist herdentreu und verlässt seine Herde nicht zu weit oder zu lange. Die Grundführigkeit des Hundes ist genügend. «Der Hund zeigt in der Prüfung weder eine Aggressivität in Form von Schnappen oder Anrempeln gegenüber dem Figuranten noch übermässige Ängstlichkeit; das heisst, er flieht nicht», präzisiert Hahn. Der Hund müsse zudem eine genügende Stresstoleranz aufweisen.
Im langjährigen Schnitt bestehen neun von zehn Hunden die Eignungsprüfung im ersten oder im zweiten Versuch. 2025 liegt die Erfolgsquote jedoch deutlich tiefer: Gut 60 Prozent der Hunde haben die Prüfung im ersten Anlauf bestanden, im langjährigen Schnitt waren es rund 80 Prozent.
«Die Hauptgründe für Misserfolge in Eignungsprüfungen waren eine mangelnde Herdentreue sowie ungenügende Führbarkeit und/oder Stresstoleranz der Hunde», sagt Felix Hahn. Agridea hat vom Bund das Mandat, Hundehalter mittels Kursen optimal auf die Eignungsprüfungen vorzubereiten. Die Organisation bietet dazu zwei Kurse neu in allen Landessprachen an, in der Regel im Herbst und im Frühling. Die Kantone kommunizieren diese Kursangebote an die Landwirte und Kleinviehhalter.
«Die Teilnahme an diesen Kursen ist entscheidend, um die Erfolgsquote der Eignungsprüfung im Verlauf der nächsten Jahre wieder auf das langjährige Mittel zu heben», betont Hahn.
Sicherheit für Wanderer, ohne den Herdenschutz zu schwächen
Beim Herdenschutz stellen sich viele Fragen. Eine davon ist: Wie kann die Sicherheit für Wanderer und die Bevölkerung gewährleistet werden, ohne den Herdenschutz zu schwächen? «Der Schlüssel dazu ist die nationale Eignungsprüfung für Herdenschutzhunde der Agridea: Wir prüfen neben der Eignung des Hundes für den Schutz von Nutztieren auch die Gesellschaftstauglichkeit», erklärt Felix Hahn. Ziel sei, dass nur von Agridea geprüfte Hunde im Einsatz sind. «Es gibt aber immer wieder Hundehalter, die ihre Hunde auch ohne bestandene Prüfung einsetzen», sagt Hahn.
«Die Hauptgründe für Misserfolge in Eignungsprüfungen war mangelnde Herdentreue.»
Felix Hahn von Agridea.
Wichtig für die Gesellschaftstauglichkeit von Herdenschutzhunden seien die Beratung der Hundehalter durch die kantonalen Herdenschutzberatungen sowie die Schulung durch Agridea zur fachgerechten Haltung und zum Einsatz. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) befasst sich zudem mit Themen wie Unfallverhütung und Konfliktmanagement.
Mittel für Sensibilisierung gestrichen
Die Signalisation der Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden sei wichtig, sagt Hahn. Die BUL stellt dazu Tafeln zur Verfügung und berät die Tierhalter zur Signalisation.
Entscheidend sei auch die Sensibilisierung der Bevölkerung. In der Vergangenheit hatte Agridea den Auftrag, die Bevölkerung zum korrekten Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden anhand von Flyern, Filmclips und regionalen Exkursionen für Wanderleiter und weitere Interessierte zu sensibilisieren. «2025 wurden die Mittel dafür gestrichen. Die Agridea versendet aber nach wie vor Anfang Saison einen Newsletter an Tourismusorganisationen, mit dem Ziel, für korrektes Verhalten zu sensibilisieren», erklärt Felix Hahn.
In touristisch intensiv genutzten Gebieten mache auch eine Entflechtung von Einsatzgebieten von Herdenschutzhunden und touristischer Infrastruktur Sinn, etwa durch temporäre oder permanente Umleitung von Wanderwegen oder Bikerouten.
Herdenschutzhunde werden nach der Erstprüfung nicht erneut kontrolliert. «Es liegt am Hundehalter, bei Problemen oder Auffälligkeiten mit einem Herdenschutzhund Unterstützung durch die Beratung einzuholen», sagt Felix Hahn. Komme es zu Beissvorfällen, Streunen oder Wildern, liege es an den kantonalen Vollzugsbehörden – dem Veterinäramt und Jagdinspektorat – diese Ereignisse zu prüfen, zu bewerten und allenfalls Massnahmen unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks anzuordnen.
Was sagt Agridea zum Fall Ramiswil?
Der Fall Ramiswil hat jüngst über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Der Veterinärdienst des Kantons Solothurn liess rund 120 Hunde töten, zu einem bedeutenden Teil Herdenschutzhunde. Dazu befragt, welche Lehren man bei Agridea aus diesem Fall zieht, stellt Felix Hahn klar: «Der Fall Ramiswil hat nichts mit getesteten und anerkannten Herdenschutzhunden zu tun. Es geht unter anderem um Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz. Die Agridea ist in diesem Fall weder zuständig noch darin involviert.»

