Abo Tierwohl Im Tierschutzfall von Ramiswil halten sich die Behörden bedeckt – Volkswirtschaftsdirektorin fordert externe Aufarbeitung Wednesday, 12. November 2025 Diese Meldung sorgte Anfang November landesweit für Aufsehen und Empörung und produziert seither fast täglich neue Schlagzeilen: Auf einem Solothurner Hof wurden rund 120 Hunde eingeschläfert und zahlreiche Perde beschlagnahmt. Im Mai dieses Jahres kontrollierte das zuständige Veterinäramt den Betrieb in Ramiswil. Alle Auflagen seien damals erfüllt gewesen, erklärt Rino Curti, Mitarbeiter Kommunikation der Staatskanzlei Solothurn.

«Seit der Tierschutzkontrolle im Mai hat sich die Lage in Ramiswil jedoch dramatisch zugespitzt», sagt Curti: «Der Zustand auf dem Betrieb muss sich seit dem Sommer in kürzester Zeit massiv verschlechtert haben», so der Mediensprecher.

Die aufgrund eines Tierschutzverstosses 120  eingeschläferten Hunde seien «in einem schlechten bis desolaten Nähr-, Pflege- und Gesundheitszustand» gewesen und daher nicht mehr zu retten gewesen. «Hätte auch nur einer der Hunde gerettet werden können, hätten wir ihn gerettet», betont Curti. Auch die umplatzierten Pferde seien in keinem guten Zustand gewesen. 

Verfahren liegt bei der Solothurner Staatsanwaltschaft

Auf die Frage, ob die Bedenken der Nachbarn zu wenig ernst genommen wurden oder man zu wenig über die Tierhaltung wusste, erklärt Rino Curti, dass das kantonale Veterinäramt jeder Meldung von Amtes wegen nachgeht. Zu möglichen Konsequenzen äussert sich Curti nicht und verweist auf das laufende Verfahren.

Herdenschutz Schweiz wiederum habe von den Vorkommnissen in Ramiswil zunächst nur aus den Medien erfahren, sagt Felix Hahn von der nationalen Fachstelle. Nach aktuellem Wissensstand handle es sich vermutlich nicht um anerkannte Herdenschutzhunde. Für Haltung und Ausbildung solcher Tiere seien die Vorgaben der Tierschutz- und Jagdverordnung verbindlich. «Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den kantonalen Behörden, nicht Herdenschutz Schweiz», stellt Hahn klar.

«Einzelne schwierigere Hunde werden allenfalls eingeschläfert»

Es gebe Empfehlungen und Richtlinien, die die Haltung von Herdenschutzhunden unterstützen sollen. Ziel sei es jedoch, diese künftig breiter zu kommunizieren und mögliche Massnahmen zur Qualitätssicherung gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, erklärt Felix Hahn von Herdenschutz Schweiz.

Unklarheiten gibt es auch immer wieder bei der Frage, was mit Hunden geschieht, die sich nicht oder nicht mehr für den Einsatz als Herdenschutzhund eignen. Der Entscheid liege grundsätzlich bei den Haltern und Halterinnen, sagt Felix Hahn. «Alte Hunde verbleiben wohl in der Regel auf ihrem Betrieb, wenn sie nicht mehr auf der Alp eingesetzt werden können.» Jüngere Tiere, die die Eignungsprüfung nicht bestehen, blieben teilweise als inoffizielle Herdenschutzhunde oder Hofhunde auf dem Betrieb, würden ins Ausland verkauft oder als Begleithunde abgegeben. «Einzelne schwierigere Hunde werden allenfalls eingeschläfert», so Hahn.