Peter und Kathrin Seeger führen im Otzberg im deutschen Bundesland Hessen einen Landwirtschaftsbetrieb mit Mastschweinen. Lange war die Afrikanische Schweinepest (ASP) für sie kein Thema – bis am 15. Juni 2024 ein erster positiver Befund in ihrer Gegend auftaucht. Seither liegt ihr Betrieb mitten in den neu errichteten Quarantäne-Sperrzonen. Die Auswirkungen auf die Bewirtschaftung sind enorm. Neben zusätzlichen Auflagen verlieren sie ihren Abnehmer – der nächste Schlachthof liegt über 600 km entfernt, Transportkosten und Mindererlös tragen sie selbst. An der Delegiertenversammlung der Swissporcs vom 14. November 2025 berichten Peter und Kathrin Seeger, wie es ist, wenn der eigene Betrieb plötzlich mitten im ASP-Gebiet liegt.
Ein Kadaverfund mit Folgen
«Wir haben das Thema vor uns hergeschoben. Zuerst war die ASP in Sachsen und Brandenburg – das war für uns weit weg», sagt Peter Seeger. Die Distanz habe eine gewisse Sicherheit vermittelt. Zusätzlich liege sein Betrieb in einer schweinearmen Region, in der Acker- und Gemüsebau dominieren.
Als im Sommer 2024 der erste infizierte Kadaver eines Wildschweins in der Region gefunden wird, reagieren die Behörden sofort und leiten eine grossräumige Suche ein. Gleichzeitig beginnen das Technische Hilfswerk (THW) – der deutsche Zivilschutz – und die Feuerwehr, sich auf das Aufstellen von Zäunen vorzubereiten.
«Sofort zu bejagen und alles totzuschiessen funktioniert bei der ASP nicht», sagt Seeger. Das würde die Wildschweine versprengen, sie fliehen in alle Richtungen und verbreiten das Virus weiter. Bei einem ASP-Fund gilt deshalb: Ruhe bewahren und umgehend nach weiteren Kadavern suchen, um das Befallsgebiet genau eingrenzen zu können.
Nach dem ersten Fund dauert es nicht lange, bis die Suchtrupps fündig werden – innerhalb von zwei bis drei Tagen entdecken die Behörden mehrere Wildschweinkadaver und auch einen «Hotspot». Dieser liegt in einem Naturschutzgebiet, einem Altrheinarm. «Dort lagen hunderte tote Wildschweine», sagt Peter Seeger. Auch etwa 50 km flussabwärts finden die Suchtrupps einen Kadaver. Hingeschwemmt worden oder hingeschwommen? «Schweine sind gute Schwimmer – der Rhein ist für sie keine Grenze. Wahrscheinlich hatte das Tier Fieber und wollte sich im Fluss abkühlen», vermutet Seeger. Glücklicherweise bleibt es in diesem Fall bei einem Einzelfund.
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Zäune, Suche, Abschüsse
Spätestens beim Auffinden von hunderten Kadavern läuten die Alarmglocken. Um Gerüchten vorzubeugen, organisieren sich Mäster, Vermarkter und Veterinäre in einer Whatsapp-Gruppe. Wer etwas hört, schreibt es hinein – die Behörden prüfen die Information und geben Entwarnung oder Bestätigung. «Das hilft und nimmt viel Druck», sagt der Landwirt.
Wichtig sei auch gewesen, die zahlreichen Hobbytierhalter mit zwei oder drei Schweinen sowie die breite Bevölkerung zu erreichen. Diese müsse die Hunde an die Leine nehmen, damit sie Wildschweine nicht aufscheuchen und die Tiere in der Region bleiben, bis die Zäune stehen.
«Wenn die Zäune stehen, wird geschossen», sagt Peter Seeger. Die Behörden setzen professionelle Teams mit Nachtsichtgeräten und Drohnen ein, um Rotten zu eliminieren und Kadaver zu lokalisieren. Diese müssen konsequent entfernt werden, denn sie bleiben zwölf Monate lang infektiös. «Es reicht ein Kadaver, an dem nach einem Jahr wieder ein Wildschwein schnüffelt – und alles beginnt von vorn», erklärt Seeger.
Sperrzonen und ihre Folgen
Um die Fundstellen der Kadaver, das sog. Kerngebiet, errichten die Behörden Sperrzonen mit abgestuften Einschränkungen für Bevölkerung und Betriebe:
- Sperrzone 1 – Pufferzone: Sie umgibt die Sperrzone 2 inkl. Kerngebiet. Hier wird die Schwarzwildjagd intensiviert, es gibt Abschussprämien. Das Fleisch unterliegt keinen Handelsbeschränkungen, der Abnehmer muss jedoch informiert werden.
- Sperrzone 2 – ASP im Wildschweinbestand: Für Schweinefleisch gelten keine Handelseinschränkungen, Produzenten müssen aber bestimmte Vorsichts- und Transportmassnahmen einhalten. Das Verbringen von Ferkeln ist möglich.
- Sperrzone 3 – ASP im Hausschweinebestand: Wird erst eingerichtet, wenn ASP bei Hausschweinen auftaucht. Jagdverbot für Wildschweine, strikte Biosicherheit, Verbringungsverbot – keine Schweine rein oder raus ohne Genehmigung. Das Fleisch von geschlachteten Schweinen aus betroffenen Betrieben muss bei 70 Grad «abgekocht» werden. Kein Auslauf, keine Märkte, keine Sammelstellen.
Die Mastställe der Familie Seeger liegen in den Sperrzonen 1 und 2. Die Einschränkungen treffen den Betrieb hart.
Der Abnehmer springt ab
«Vom Prinzip her gibt es für meine Tiere laut Gesetz keine Handelsbeschränkungen – sie wären innerhalb der EU frei handelbar», sagt Peter Seeger. Doch sein bisheriger Abnehmer nimmt die Tiere nicht mehr. Begründung: Viele Produkte vom Schwein – Öhrchen, Rüssel, Schwänzchen, das sogenannte fünfte Viertel – gelten in Südostasien als Delikatesse. Diese Länder wollen jedes Risiko ausschliessen und verbieten den Import aus ASP-Gebieten.[IMG 3]
Schliesslich findet Seeger einen Schlachthof in Schleswig-Holstein, der seine Schweine annimmt – «der Einzige in Deutschland», sagt er. Voraussetzung für die Lieferung sind unter anderem folgende Massnahmen:
- Bei mehr als einem Drittel der verkauften Schweine nimmt er Blutproben, die ein Labor analysiert.
- Am Verladetag misst und dokumentiert er bei mehr als einem Drittel des Bestands die Körpertemperatur.
- Der LKW wird nach dem Verlad verplombt und fährt direkt zum Schlachthof – es dürfen keine weiteren Tiere zugeladen werden. Nach dem Transport wird der LKW speziell desinfiziert.
Regelmässig überprüft zudem ein Veterinär die Biosicherheit im Stall. «Es lohnt sich, früh Kontakt aufzunehmen und in Biosicherheit zu investieren», sagt Seeger. Er rät Landwirten, schon in «Friedenszeiten» mit dem Veterinäramt zusammenzuarbeiten und den Betrieb auf mögliche Seuchenfälle vorzubereiten.
Kosten, Auflagen und offene Fragen
All diese Massnahmen, die Peter Seeger für den Verkauf seiner Tiere umsetzt, verursachen ihm zusätzliche Kosten. «Für etwas hat man ja eine Versicherung», denkt sich Seeger – doch daraus wird nichts. Der Versicherungsmitarbeiter teilt ihm mit, dass nur jene Kosten übernommen werden, die aufgrund staatlicher Verordnungen entstehen und dies auch nur für 12 Monate. Mindererlöse und höhere Transportkosten in Zone 1 seien durch die Wirtschaftsfreiheit der Abnehmer verursacht und gelten als Marktrisiko, sprich die Versicherung zahlt sie nicht. Rund 2000 Euro Mehrkosten pro Transport bezahlt seither Seeger aus der eigenen Tasche.[IMG 4]
«Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Verarbeiter zu klären, ob und wann er die Schweine abnimmt, und Versicherungsfragen im Voraus zu besprechen», sagt Peter Seeger.
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Entwarnung gibt es erst nach 12 Monaten
Für Familie Seeger und andere Schweinehalter gelten die Massnahmen so lange, bis 12 Monate lang keine ASP-Fälle bei Wild- oder Hausschweinen mehr nachgewiesen werden. Erst dann heben die Behörden die Sperrzonen auf. Ob Betriebe, die aufhören mussten, danach wieder einstallen, ist fraglich.
Und selbst wenn – was, wenn die ASP wieder auftaucht?
Für den Menschen ist der Verzehr von Fleisch aus ASP-Regionen unbedenklich. Doch ein weggeworfenes Schinkenbrötchen oder eine Salamischeibe im Wald – dieses Szenario ist realistisch und wahrscheinlich auch Ursache des ASP-Ausbruchs in Niederhessen. Hier stammt die nachgewiesene Virusvariante nicht etwa aus dem geografisch nächsten Befallsherden aus Ostdeutschland/Polen, sondern aus Rumänien.
Was so anfangs nach einem Problem aus dem Osten klang, hat nun die Region und die Schweinemastbetriebe, wie jenen der Familie Seeger, erreicht. Sie liegen seither mitten in der Sperrzone. Wie bei anderen Quarantänekrankheiten und invasiven Organismen wurde so aus «weit weg» ein «mittendrin» – und daraus ein Problem, das die betroffene Landwirtschaft lange beschäftigen wird: Der letzte ASP-Fund in Hessen trägt das Datum vom 20. November 2025.