Bundesrat und Parlament wollen den Wechsel vom Militär- in den Zivildienst erschweren, um Probleme bei der Alimentierung der Armeebestände anzugehen. Ab 2026 sollen sechs Massnahmen (siehe Kasten) dafür sorgen, dass pro Jahr noch 4000 statt aktuell 6800 Personen neu für den Zivildienst zugelassen werden. Der Auftrag dazu kam via die Motion «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken» von der SVP-Fraktion.
Die Verfassung sieht keine Wahlfreiheit vor
Längerfristig werden durch diese Neuregelungen weniger Personen und Diensttage für Zivildienst-Einsätze zu Gunsten der Gesellschaft zur Verfügung stehen, ist sich der Bundesrat bewusst. Er ist aber der Meinung, das sei hinzunehmen, da die Verfassung keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und zivilem Ersatzdienst vorsieht.
In der Folge ein Manko sowohl im Zivildienst als auch in der Armee
Die geplante Änderung sei «schädlich, unnötig, gefährlich, manipulativ und rechtswidrig», findet hingegen ein Komitee, das Anfang Oktober das Referendum ergriffen hat. In der Kerngruppe sind Junge Grüne und die Grünen, SP, der Schweizerische Zivildienstverband (Civiva), die Gesellschaft für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) und die EVP. Der Wegfall von 40 Prozent der Zivildienstprojekte im Naturschutz hätte verheerende Auswirkungen, lässt sich Andreas Wolf, Geschäftsleiter der Stiftung für Wirtschaft und Ökologie zitieren.
Er warnte anlässlich der Lancierung des Referendums u.a. vor einer Beschleunigung des Artensterbens sowie einer Abnahme von Trinkwasserqualität und Nahrungsmittelproduktion. SP-Nationalrätin und Civiva-Co-Präsidentin Priska Seiler Graf ist überzeugt, dass es so zu mehr medizinischen Ausmusterungen kommen wird, was in den Zivilschutz führt. «Diese jungen Leute fehlen dann in beiden Organisationen, im Zivildienst, aber auch in der Armee.»
«Einsätze dort, wo die Ressourcen fehlen»
Die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) unterstützt das Referendum und argumentiert mit Zahlen des Bundes: knapp 1000 Zivis hätten 2024 in der Landwirtschaft gearbeitet und total 51 000 Diensttage geleistet, wovon 877 Bauernbetriebe profitiert hätten. 37 Prozent der Einsatzbetriebe seien Alpbetriebe im Sömmerungsgebiet, 39 Prozent befänden sich in den Bergzonen I – IV und 22 Prozent in der Tal- und Hügelzone. «Zivildienstleistende kommen da zum Einsatz, wo die Ressourcen für wichtige Aufgaben für die Gesellschaft und Natur fehlen», sagt VKMB-Präsident Kilian Baumann. «Ohne Zivildienstleistende können diese Aufgaben nicht mehr oder nur noch teilweise erbracht werden.»
Positive Wirkung und künftig zunehmender Bedarf
Im Vergleich zu anderen Bereichen ist die Landwirtschaft beim Zivildienst ein kleiner Fisch. Gemäss einer Evaluation von Agrofutura werden hier lediglich 2,7 Prozent der schweizweit gesamthaft geleisteten Diensttage verbucht. 2 Prozent der hiesigen Landwirtschaftsbetriebe seien als Einsatzstellen anerkannt, wovon die meisten Talbetriebe (61 Prozent). Allerdings würden die Einsätze von Betrieben und Fachleute als «sehr positiv für die Gesellschaft und die nachhaltige Entwicklung» eingeschätzt, so die Studie. Besonders auf Alpbetrieben, wo intensive Handarbeit in Steillagen anfällt sowie bei der Neophytenbekämpfung in der Talzone werde die Wirkung hoch bewertet.
Die Schlussfolgerung gleicht der Argumentation der VKMB: «Zivis übernehmen oft Arbeiten, für die den Betrieben die Ressourcen fehlen und die nicht unmittelbar gewinnbringend sind, etwa die Pflege von Wegrändern.» Die VKMB erwartet, dass der Bedarf nach Zivis in der Landwirtschaft mit dem Klimawandel und der damit einhergehenden Zunahme von Problempflanzen und fortschreitender Verbuschung weiter steigen wird. «Eine Schwächung des Zivildienstes wäre entsprechend mit negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft verbunden.»
Der SBV bezieht dazu keine Stellung
Im Parlament haben Landwirtschaftsvertretende – bis auf die grünen Kilian Baumann und Christine Badertscher – geschlossen für die Änderung des Zivildienstgesetzes gestimmt. Der Schweizer Bauernverband (SBV) habe zu diesem Thema keine Position gefasst, erklärt Peter Kopp, Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen. «Entsprechend werden wir uns weder für noch gegen das Referendum engagieren.» Er merkt aber an, dass Zivildienstleistende kein Ersatz für die fehlenden Arbeitskräfte in der Landwirtschaft seien. «Sie dürfen nur für ausgewählte Arbeiten im Umweltbereich zum Einsatz kommen», gibt er zu bedenken. Die Zivildienstverordnung legt fest, dass Zivis bei der Anlage und Pflege von Biodiversitätsförderflächen (BFF), zur Bewirtschaftung von Flächen in Hang- und Steillagen, bei Arbeiten zum Schutz und zur Pflege von Weiden und Naturschutzflächen, zur Bekämpfung von Problempflanzen oder in Projekten für vielfältige Kulturlandschaften eingesetzt werden dürfen. Die Mitarbeit in der landwirtschaftlichen Produktion ist in Ausnahmefällen erlaubt.
Es können sich kaum mehr neue Betriebe mehr anmelden
«Ja, Zivis helfen gewissen Bergbetrieben zur Erhaltung der Biodiversität», räumt Peter Kopp ein. «Allerdings nur jenen, die schon im Programm sind.» Neue Betriebe können sich ihm zufolge in den meisten Kantonen heute nicht mehr anmelden. Wie viele effektiv zu einem Einsatz kämen und ob sich durch die gesetzliche Änderung viel ändern würde, wisse man nicht.
Bis zum 15. Januar 2026 muss das Referendumskomitee 50'000 gültige Unterschriften sammeln, damit es zu einer Volksabstimmung über die Verschärfung der Zivildienstregelungen kommt.
Sechs Massnahmen für weniger Zivis
In der Schweiz können Militärdienstpflichtige zivilen Ersatzdienst leisten, wenn sie den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Der Bundesrat erachtet die Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere die Anzahl Gesuche von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee als problematisch. Ab 2026 sind folgende Verschärfungen vorgesehen:
1. Mindestanzahl von 150 Diensttagen
2. Faktor 1,5 gilt auch für Unteroffiziere und Offiziere
3. Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern
4. Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen
5. Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung
6. Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird.