Das Abkommen mit Mercosur soll den hiesigen Unternehmen den Zugang zu einem Markt mit 270 Millionen Einwohner(innen) sichern. Das stärke die Wettbewerbsfähigkeit, argumentiert der Bundesrat. Das Abkommen verspricht mittelfristig für 97,6 Prozent der heutigen Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten Zollerleichterungen, was Zolleinsparungen von mehr als 155 Millionen Franken ermögliche.

Konzessionen zulasten der Landwirtschaft

Im Gegenzug kommt aber auch die Schweiz den Mercosur-Staaten entgegen. Vorgesehen sind insgesamt 25 bilaterale Importkontingente für sensible Agrarprodukte. Damit sind zwei rote Linien des Schweizer Bauernverbands (SBV) überschritten. «Das geplante Abkommen macht Konzessionen zulasten der einheimischen Landwirtschaft und hat wirtschaftliche Auswirkungen auf die betroffenen Branchen», so lautet das Fazit der Landwirtschaftskammer (Laka) des SBV. Es gehe um mehrere sensible Produkte.

Je nach Produkt negative Auswirkungen, dafür positiv für Käseexport

Namentlich erwartet die Laka negative Auswirkungen durch die Kontingente für Fruchtsaft (150 t Saft aus Kernobst, 30 t Apfelsaft), Getreide für die menschliche Ernährung (1500 t Weizen), Fleisch (3000 t Rind, 200 t Schaf und Lamm, 200 t Schwein, 1000 t Geflügel) sowie Wein (50 000 hl Rotwein und 1500 t Trauben). Positiv bewertet die Laka hingegen, dass umgekehrt 990 t Schweizer Käse vereinfacht auf den Mercosur-Markt gelangen würden. Die Folgen der Kontingente für Kartoffeln (600 t), Futtergetreide (1000 t Weizen und 8000 t Mais) und Ölsaaten (1000 t Olivenöl, 3000 t Sojaöl, 3000 t Erdnussöl) beurteilt sie als «limitiert». Bei Tafelobst (je 150 t Äpfel, Birnen und Kirschen) und Milch (300 t Milch und Rahm, 100 t Butter) ist die Rede von «mittleren Auswirkungen». 

Bundeskanzlei analysiert die Folgen

«Die meisten Kontingente sind beschränkt», schreibt der Bundesrat dazu. Die Konzession beim Getreide betrage etwas weniger als zwei Prozent des Schweizer Gesamtkonsums. Anderes liege im Umfang der derzeitigen Importe. «Die Auswirkungen dieser Konzessionen auf die Schweizer Landwirtschaft sind begrenzt», so der Bundesrat. Die Bundesverwaltung analysiere noch im Kontakt mit den betroffenen Kreisen die Auswirkungen der Handelspolitik auf die Landwirtschaft sowie allfällige agrarpolitische Massnahmen, hiess es Ende Februar 2026.

Millionen für Strukturverbesserung und Absatzförderung

Aus Sicht der Laka sind diese Konzessionen nur dann verkraftbar, wenn sie von wirksamen Begleitmassnahmen abgefedert werden: Zusätzliche Mittel für Strukturverbesserungen in der Höhe von 100 Millionen Franken pro Jahr und zusätzliche 10 Millionen Franken jährlich für die Absatzförderung. Beides soll befristet auf acht Jahre eingeführt werden, so die Forderung.

Wohin soll das Geld fliessen?

Die Begleitmassnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen sollen einen Fokus auf Ökonomiegebäude und Anlagen, Neupflanzungen und Sortenumstellungen, Baulichem Pflanzenschutz sowie Boden- und Wasserhaushalt legen. Dies, ohne die Co-Finanzierung von Bund und Kantonen anzutasten und primär über eine Aufstockung des Fonds de Roulement. Die finanziellen Mehrmittel für die Absatzförderung möchte die Laka sowohl im Inland zur zusätzlichen Auslobung der Schweizer Herkunft als auch im Ausland einsetzen. Ennet der Grenze fordert sie mit diesem Geld eine Offensive zur Erschliessung neuer Märkte für Milch.

Beratungen folgen im Sommer und im Herbst

Die Laka erwartet vom Bundesrat bis zur parlamentarischen Beratung einen verbindlichen Plan dazu, wie diese Begleitmassnahmen umgesetzt werden. «Eine abschliessende Beurteilung des Mercosur-Abkommens wird der SBV vornehmen, sobald die konkreten Begleitmassnahmen vorliegen», schliesst die Mitteilung der Laka. Das Parlament wird in der Sommer- und Herbstsession 2026 über das Mercosur-Abkommen beraten. 2027 kann es frühestmöglich in Kraft treten – oder es kommt zum Referendum und das Volk stimmt darüber ab.

US-Deal: Stand heute 10 Prozent Zusatzzoll

Seit Ende Februar ist die Geschichte um die Zusatzzölle von US-Präsident Donald Trump ein Kapitel länger. Das oberste Gericht der USA hat am 20. Februar entschieden, dass Trump auf der von ihm geltend gemachten Rechtsbasis keine allgemeinen Zölle erheben dürfte. Daraufhin hat der Präsident neue Zölle auf einer anderen Rechtsbasis erlassen. So gilt nun seit dem 24. Februar 2026 ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent auf Schweizer Exportprodukte in den USA. Das ändere an der grundlegenden Zielsetzung der Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA nichts, teilt der Bundesrat mit. Er arbeitet weiter an stabilen oder verbesserten Rahmenbedingungen für die hiesige Wirtschaft auf dem US-Markt.

Bereits konnten die Zusatzzölle dank einer rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung einmal gesenkt werden. Dafür hat sich die Schweiz im November 2025 bereit erklärt, Einfuhrzölle auf US-Produkte abzubauen. Aus Sicht der Laka ist eine Zollreduktion für die Käseexporte zentral. Sämtliche vorgesehenen Fleischkontingente (500 t Rind, 1000 t Bison, 1500 t Geflügel) liefen innerhalb der WTO-Kontingente. Bisher habe dieser US-Deal keine Auswirkungen auf die Märkte, so die Laka. Das Lebensmittelrecht gelte im Übrigen weiterhin. Das bedeutet: Leistungsförderer und Schmerzeingriffe müssen deklariert werden und Chlordesinfektion ist verboten. «Ziel ist, die Verfahren beider Seiten besser aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zu erleichtern», beschreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Absicht des Bundesrats. Dies «unter voller Wahrung der hohen Schweizer Anforderungen an Lebensmittel.»