«Das Hauptziel des Landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2024 besteht darin, die Beschlüsse des Parlaments zur AP 22+ umzusetzen», erklärte Jean-Marc Chappuis, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vor den Medien. Die einzelnen Punkte sind somit grösstenteils nicht neu, dafür aber die Vorschläge zu deren detaillierten Umsetzung.

Billigere Prämien als Anschubfinanzierung

Ein Beispiel ist die vom Parlament beschlossene Prämienverbilligung für Ernteversicherungen durch den Bund, die ab 2025 in Kraft treten soll. Wie BLW-Vizedirektor Bernard Belk ausführte, will der Bund künftig maximal 30 Prozent der Prämien übernehmen, die Versicherten müssten einen Selbstbehalt von mindestens 15 Prozent tragen. «Der Bund wird sich nicht ins Geschäft zwischen Versicherten und Versicherern einmischen», betonte Belk. Vielmehr werde es einen Vertrag gegeben zwischen Versicherung und Bund.

Wichtig: Die Prämienverbilligung gelte nur für Versicherungen gegen Trockenheit und Frost, nicht aber gegen Hagel. Ausserdem ist diese Massnahme auf acht Jahre befristet. «Es ist ein Anreizsystem für eine verstärkte Marktdurchdringung», hielt Bernard Belk fest und sprach von einer «Anschubfinanzierung». Denn bisher seien – im Gegensatz zum Hagel – nur rund 15 Prozent der Landwirtschaftsfläche gegen Trockenheit und Frost versichert.

Diverse Ausnahmen beim Versicherungsschutz

Als Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen gilt nach dem Vorschlag des Bundes ab 2027 die soziale Absicherung mitarbeitender Ehepartner. Diese müssen «regelmässig und in beträchtlichem Masse» auf dem Betrieb mitarbeiten. Der vorgeschriebene Sozialversicherungsschutz soll eine Taggeldversicherung wie auch eine Risiko-Vorsorge umfassen. Laut Bernard Belk werden davon rund 4000 Betriebe betroffen sein.

«Die Vorschrift enthält viele Ausnahmen, weil diese Sinn machen und von der Branche so gewünscht worden sind», ergänzte der BLW-Vizedirektor. Die Folge dieser Ausnahmen – unter anderem eine Einkommensuntergrenze und eine Altersobergrenze – seien allerdings mit grösserem Vollzugsaufwand verbunden.

Etwa 2000 Berichte einsparen

Im Gegensatz dazu soll die Zusammenführung der Beiträge für Vernetzung und Landschaftsqualität den Vollzug verschlanken. Gemäss Bernard Belk müssen damit rund 2000 Berichte pro Jahr weniger verfasst werden. Die Fusion der Beiträge soll 2027 in Kraft treten, was genügend Zeit für die Vorbereitung seitens der Kantone lasse.

27 Kompromisse beim Gemüse

Nicht Teil der AP 22+ war die Stärkung der einheimischen Gemüseproduktion, die Ständerat Werner Salzmann mit einer Motion verlangt hat. Nach der Annahme im Parlament haben sich Produktion und Handel für die 27 von Salzmann genannten Gemüse auf einen Kompromiss einigen können, so Jean-Marc Chappius. Es konnten also neue effektive Bewirtschaftungsperioden mit höherem Zollschutz definiert werden. «Die Produzenten werden innerhalb der verlängerten Perioden bessere Preise erzielen können», sagte Chappuis. Wie hoch diese ausfallen, könne man nur grob schätzen. Es sei aber auch möglich, dass die Konsumentenpreise ebenfalls eine Erhöhung erfahren werden. Die Umsetzung der neuen effektiven Bewirtschaftungsperioden ist für 2025 geplant.

Wie weiter mit den Acker-BFF?

Nach Annahme der Motion Friedli hatte der Bundesrat den Auftrag, die Pflicht zu 3,5 Prozent Acker-BFF einerseits zu verschieben (Inkrafttreten ab 2025) und andererseits zu flexibilisieren. Im Rahmen des Landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2024 hat das BLW die Vorschläge dazu präsentiert:

  • 3,5 Prozent Acker-BFF nur auf der offenen statt der gesamten Ackerfläche. Das heisst, Kunstwiesen sind ausgenommen.
  • Hecken, Feld- und Ufergehölze QII können ebenfalls angerechnet werden.
  • Keine Pflicht zu 3,5 Prozent Acker-BFF für Betriebe, die bereits mehr als 25 Prozent BFF aufweisen.

Damit sinke die Wirkung dieser Massnahme um 40 Prozent, schätzt das BLW. Denn neu gäbe es lediglich 5600 statt 9300 neue BFF im Ackerbau. Ein grösserer administrativer Aufwand wird aber nicht erwartet, «die nötigen Daten sind alle vorhanden», hielt Bernard Belk fest. Im Rahmen der nun laufenden Vernehmlassung zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 können sich die Akteure zur vorgeschlagenen Flexibilisierung äussern.

Weitere Informationen zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 finden Sie hier