PFAS – sogenannte Ewigkeitschemikalien – sind überall und sie sind ungesund. Aus Wasser und Böden gelangen sie in Pflanzen und Tiere. Wenn Lebensmittel die gesetzlichen Höchstwerte für PFAS überschreiten, dürfen sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das stellt für Betriebe auf belasteten Standorten oder in Regionen mit stark PFAS-belastetem Boden eine drohende Gefahr dar, wie die Fälle im Kanton St. Gallen zeigen.
Auf Landwirtschaft und Wasserversorger achten
Daher hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bei der Festlegung neuer PFAS-Grenzwerte für Lebensmittel und Trinkwasser «die Auswirkungen zu berücksichtigen». Namentlich zu beachten seien die Folgen für Landwirtschaft und Wasserversorger. Weiter seien Massnahmen zur Unterstützung betroffener Landwirt(innen) einzuleiten.
Der Bundesrat hat die Motion ebenfalls unterstützt. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider erzählte im Ständerat von den laufenden Arbeiten.
Um die Folgen neuer Grenzwerte abzufedern, verlangt die angenommene Motion angemessene Übergangsfristen bis zu deren Inkrafttreten. «Sie haben von einigen Wochen oder Monaten gesprochen», meinte die Bundesrätin. «Die Fristen müssen mit den betroffenen Kreisen abgestimmt werden.»
Keine Lebensmittel mit überschrittenen Grenzwerten
Ein umstrittener Punkt ist die Weiterverarbeitung oder Vermischung von Produkten, die PFAS-Gehalte über dem Grenzwert aufweisen. Der Motionstext nennt dies als mögliche Beispiele für eine neue Regelung. Die Voraussetzung wäre, dass sich der betroffene Betrieb aktiv an einem kantonalen Programm zur Reduktion von PFAS beteiligt, also kantonale Absenkungsmassnahmen umsetzt. Was schlussendlich zum Konsumenten gelangt, müsste weiterhin die PFAS-Grenzwerte einhalten.
«Mehr Aufwand und Kosten, wenig Nutzen, aber Gesundheitsrisiko»
Der Konsumentenschutz sieht in dieser möglichen Lösung wenig Nutzen für die betroffenen Betriebe, dafür mehr Aufwand für Verarbeitung und Handel sowie höhere Kosten. «Vor allem aber setzt sie die Konsument(innen) wissentlich einem Gesundheitsrisiko aus», so die Kritik. «PFAS reichern sich über Jahre im Körper an», gibt Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder in einer Mitteilung zu bedenken. Ein solches Vorgehen widerspreche der guten Herstellerpraxis und stelle einen inakzeptablen Präzedenzfall dar.
«Wir haben mit den Vorbereitungsarbeiten für die vorübergehende Regelung für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Gebieten mit hoher PFAS-Kontamination begonnen», erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider den Stand der Arbeiten. Auch im Falle einer Ausnahmeregelung würden keine Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die PFAS-Grenzwerte überschreiten, betonte sie. Ihrer Meinung nach wäre es so aber möglich, den Schutz der öffentlichen Gesundheit mit dem wirtschaftlichen Überleben der betroffenen Unternehmen und Betriebe in Einklang zu bringen.
Risiko einer Rufschädigung für Schweizer Agrarprodukte
Es sei jedoch nicht ohne Hindernisse, räumte Baume-Schneider ein. Das hätten erste Gespräche mit den betroffenen Akteuren bestätigt. «Im Rahmen einer Vernehmlassung wird insbesondere geprüft werden, ob das Risiko einer Schädigung des Rufs der hochwertigen Schweizer Agrarprodukte zu gross ist oder nicht.» Am Ende hänge der Erfolg dieser Kompromisslösung von der Akzeptanz durch die betroffenen Branchen und die Konsument(innen) ab. Man werde die Machbarkeit der Vorschläge prüfen und sie vorantreiben.
«Das Ziel ist, Härtefälle zu vermeiden»
Für die Umsetzung von Unterstützungsmassnahmen zugunsten von betroffenen Landwirtschaftsbetrieben ist laut Bundesrat der jeweilige Kanton zuständig. «Der Bund kann sie jedoch bei der Durchführung der Massnahmen subsidiär unterstützen», so Elisabeth Baume-Schneider. «Das Bundesamt für Landwirtschaft erarbeitet derzeit verschiedene Lösungsvorschläge für eine kurz-, mittel- und langfristige Unterstützung, insbesondere in finanzieller Hinsicht.» Dabei seien auch die rechtlichen Grundlagen zu prüfen – bzw., ob es überhaupt eine gibt für längerfristige Unterstützungsmassnahmen.
«Das Ziel ist, Härtefälle zu vermeiden, landwirtschaftliche Betriebe gezielt zu beraten und sie bei der Umsetzung von Massnahmen zur Risikominderung oder betrieblichen Anpassungen zu unterstützen», fasste die Bundesrätin zusammen. Sie rechnet aber auch damit, dass es möglicherweise Fälle geben wird, in denen eine (kleinere) Anpassung des Betriebs nicht möglich ist. «Hier müssen die Modalitäten einer Unterstützung bei Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder Änderung der Produktion geprüft werden.»


