Die AP 30+ ist einen Schritt weiter. Der Bundesrat hat die Eckpunkte in einem Aussprachepapier festgelegt. Basierend darauf wird das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Vorlage für die Vernehmlassung im Herbst 2026 ausarbeiten.
Mehr Spielraum, Entlastung und Verantwortung
Es handle sich um einen «Paradigmenwechsel», sagte BLW-Direktor Christian Hofer vor den Medien. Die ganze Wertschöpfungskette werde in die Pflicht genommen. Im Grundsatz soll die AP 30+ den unternehmerischen Handlungsspielraum der Landwirt(innen) erweitern und sie administrativ entlasten. Gleichzeitig erhalten sie durch ergebnisorientierte Direktzahlungen mehr Verantwortung. «Damit sie dafür gerüstet sind, werden Bildung und Beratung gestärkt», so Hofer.
So soll künftig für den Erhalt von Direktzahlungen ein EFZ im Berufsfeld Landwirtschaft vorausgesetzt werden. Das gilt auch für Quereinsteiger, Ausnahmen sind aber im Berggebiet vorgesehen.
Vier Kernelemente mit diversen Massnahmen
Christian Hofer erläuterte die vier Kernelemente, die der Bundesrat für die AP 30+ festgelegt hat:
Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren: Dank ergebnisorientierter Direktzahlungen (EDZ) gibt es weniger Auflagen. In einer ersten Phase soll es EDZ etwa in den Bereichen Boden und Biodiversität geben. Dazu braucht es einen messbaren Indikator (z. B. Bodenbedeckung oder Artenzahl). Mehr Details dazu, wie z. B. die Abstufung der Beiträge, sind noch festzulegen.
Die Branche arbeitet selbst an Nachhaltigkeitsindikatoren, das BLW unterstützt hier beim Aufbau einer entsprechenden IT-Infrastruktur. Um auch via Digitalisierung zu vereinfachen, soll die AP 30+ gesetzliche Grundlagen für die allgemeine Datenaustauschplattform Agridata.ch schaffen. Man betont dabei die Selbstbestimmung der Akteure über ihre eigenen Daten. Neben EZB ist geplant, das Direktzahlungssystem in den Bereichen der Produktionserschwernisbeiträge und BTS zu vereinfachen und Kürzungen zu vereinheitlichen.
Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen: Zur Stärkung der Marktposition von Landwirt(innen) dient eine verbesserte Marktbeobachtung. Sie soll auf den Stufen Verarbeitung und Produktionsmittel ausgebaut werden. Dazu gehört weiter die Erfassung und Kommunikation von Bruttomargen ausgewählter Produktgruppen. Insbesondere Konsument(innen) sollen Marktbeobachtungsdaten besser nutzen können.
Ein weiteres Instrument ist die Stärkung der Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft. Der Bundesrat will Standardverträge, wie man sie aus der Milchbranche kennt, für alle Produkte ermöglichen. Weiter sollen Nicht-Mitglieder von Branchen- und Produzentenorganisationen ebenfalls für Massnahmen zur Absatzförderung mitbezahlen müssen, wenn diese Absatz-Massnahmen sonst gefährdet wären. Die Herleitung von Richtpreisen soll zwecks mehr Transparenz veröffentlicht werden.
Um Milchbauern zu unterstützen, sieht der Bundesrat vor, die Milchzulagen zu erhöhen und eine neue Abgabe für Milchverarbeiter einzuführen. Bei Unterschreitung des EU-Milchpreises müssen sie eine Abgabe bezahlen, die eine solche Unterschreitung für sie unwirtschaftlich macht.
Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern: Hierzu gehören die vom BLW kürzlich publizierte «Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2025», Infokampagnen zur Beteiligung der Bevölkerung an der Bekämpfung neuer Schadorganismen, die Förderung von Insekten z. B. via Acker-BFF und eine bessere Förderung nachhaltiger Technologien mit Beiträgen auch für Lohnunternehmer. Die eingangs erwähnten, höheren Anforderungen an die Bildung von Direktzahlungsberechtigten und die Stärkung der Beratung sollen ebenfalls die Produktionsgrundlagen und damit die Ernährungssicherheit verbessern. Der letzte Punkt hier sind neue bzw. erhöhte Einzelkulturbeiträge zugunsten von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung.
Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern: Freiwillige Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel, eine bessere Sensibilisierung der Konsument(innen) für eine nachhaltige Ernährung und neue Vorschriften für den Import tierischer Produkte sollen konsumseitig wirken. So ist eine Beweislastumkehr punkto tierischer Lebensmittel vorgesehen. Demnach müssen Importeure künftig bei nicht-deklarierten Lebensmitteln belegen können, dass diese nicht nach in der Schweiz verbotenen Methoden produziert worden sind.
Detailhandel «skeptisch», aber mit am Tisch
Die Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel waren bereits früh im Prozess der AP 30+ ein Thema. Sowohl Christian Hofer als auch Bundesrat Guy Parmelin räumten ein, dass sich der Detailhandel gegenüber diesem Instrument «recht skeptisch» zeige. «Es ist gut, dass der Detailhandel immer am Tisch dabei war», ergänzte Parmelin. Laut Hofer sind die aktuell vorgeschlagenen Themen für die Zielvereinbarungen – robuste Sorten, Tierwohl und pflanzliche Proteine – relativ unbestritten.
Bei der Ausarbeitung der AP 30+ sind gemäss BLW mit der breit aufgestellten Begleitgruppe, Kantonsvertretenden, Umweltverbände und Direktbetroffenen wie etwa der Schweizer Bauernverband alle Akteure beteiligt gewesen.
Lenkungsabgaben noch nicht reif für die AP 30+
Der grosse Abwesende im Aussprachepapier des Bundesrats sind Lenkungsabgaben. «Diese Diskussion wurde geführt», versicherte Guy Parmelin. Man sei aber nicht ganz überzeugt gewesen von dem Beitrag, den Lenkungsabgaben zur Vereinfachung leisten könnten. Ausserdem habe es offene technische Fragen gegeben, etwa zur Rückverteilung. «Der Ansatz ist noch nicht ganz reif», schloss der Agrarminister.
Guy Parmelin betonte, die Schweizer Landwirtschaft solle weiterhin ihre Rolle als wichtiger Pfeiler der Ernährungssicherheit hierzulande spielen. Das Niveau der Ökologie sinke nicht durch die AP 30+. Das sehen die Umweltverbände anders. «Aus Umweltsicht ist die AP 30+ ungenügend», so das Urteil von Pro Natura, Greenpeace und Bird Life in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Vorschläge reichten bei Weitem nicht aus, um die Situation für Klima, Biodiversität und Umwelt zu verbessern.
Im Herbst soll die Vernehmlassung zur ausgearbeiteten AP 30+ starten. Ein Punkt, der noch zu klären ist, ist die Finanzierung. Die vorgelegten Massnahmen bedeuten einen Mehrbedarf an Finanzmitteln, der bei den Direktzahlungen kompensiert werden soll.
«Evolution», keine Revolution
«Die AP 30+ ist kein Rückschritt und keine Revolution», so das Fazit von Bundesrat Guy Parmelin, «sie ist eine Evolution.» Es ist in seinen Augen eine natürliche Weiterentwicklung der bisherigen Agrarpolitik, dass sie nun auf die gesamte Wertschöpfungskette ausgeweitet wird. Mehrfach betonte er die wichtige Rolle der Konsument(innen) wenn es darum geht, was und wie produziert wird. «Wir senden ein klares Signal: Unsere Landwirtschaft muss vorwärts gehen und wir geben ihr die nötigen Mittel dazu an die Hand.»