Seit dem 1. Mai 2019 dürfen in der Schweiz nur noch Anhängefahrzeuge und Traktoren mit einem Zweileiter-Bremssystem in Verkehr gebracht werden. Dabei gibt es zwei Varianten, nämlich Luftdruck (pneumatisch) und Öldruck (hydraulisch). Vieles konnte man bereits vor der Einführung dieses Gesetzes darüber lesen.

Ohne Übergangsfrist

Wir sprechen über die EU-Verordnung Nr. 167 /2013 und die delegierte Verordnung (EU) 2015 /68. Die Umsetzung in der Praxis sorgt jetzt unter den Händlern und den Landwirten für viel Gesprächsstoff. «Es war nie genau klar, dass das Gesetz, ohne Übergangsfrist, knall auf Fall durchgesetzt würde», sagt Michael Röthlisberger von der Firma Hadorns Gülletechnik auf Anfrage der BauernZeitung. So könne von den Herstellern immer noch Einleiter-Bremssysteme bestellt werden. Daher stehen nun bei einigen Landmaschinenhändlern auch noch Einleiter-Anhängefahrzeuge im Hinterhof, die sie nicht mehr verkaufen können.

Typengenehmigung gefordert

Beim Prüfen der Hydraulischen-Zweileiter-Bremsen (H2L) scheinen zudem grössere Probleme aufzutreten. Grundsätzlich können importierte Fahrzeuge oder Anhänger, wenn sie eine COC-Bescheinigung, also eine Typengenehmigung vom Hersteller haben, mit diesem Papier auf dem Strassenverkehrsamt vorgeführt und immatrikuliert werden. Dies steht im «Merkblatt Anhängerbremssysteme H2L», welches Agrotec Suisse, der Fachverband für Landtechnik, zur Aufklärung über die Thematik herausgegeben hat. «Zurzeit stellen wir fest, dass einige Strassenverkehrsämter die Wirkung dieser Anlagen nicht überprüfen können. Dies führt dazu, dass nicht alle Strassenverkehrsämter Anhänger mit H2L-Systemen zulassen», steht im Merkblatt. Für viele dieser Anhängefahrzeuge sind nämlich gar keine COC-Bescheinigungen vorhanden. Zudem steht es den Strassenverkehrsämtern frei, bei Verdacht eine vertiefte Prüfung der Bremsanlagen durchzuführen. Die AM-Suisse verzichtet bei einer Anfrage der BauernZeitung auf eine weitere Stellungnahme zum Thema. Zu brisant scheint die ganze Sache zu sein. Von einigen Händlern erfährt man, dass die kantonalen Prüfzentren teilweise nicht in der Lage seien, die Wirksamkeit der H2L-Bremsanlagen selber zu überprüfen. Daher würden sie die Fahrzeuge zur Überprüfung an die anerkannte Prüfstelle «DTC» in Vauffelin BE weiterleiten. Eine solche Überprüfung kostet aber rund 7000 Franken. Das führt zu einer massiven Verteuerung der Anhängefahrzeuge. Und wer übernimmt diese Kosten? Wahrscheinlich bleiben sie in der Praxis beim Händler hängen.

Zugfahrzeug ist relevant

Eine betroffene Firma ist auch die EZ-Landmaschinen aus Aarwangen BE. Die BauernZeitung wollte wissen, wie sie mit diesem Problem umgehen. «Zurzeit verkaufen wir praktisch nur noch Anhänger mit Luftdruckbremsen», sagt Benjamin Fellinger, Aussendienstmitarbeiter der EZ-Landmaschinen. Mit der Umsetzung der neuen EU-Verordnung sei jedoch für sie als Landmaschinenhändler ein weiteres Problem dazu gekommen. «Jetzt müssen wir mit dem Landwirt, wenn wir ihm einen Anhänger oder eine andere Maschine verkaufen wollen, auch noch über das Bremssystem an seinem Traktor reden.» Die meisten Landwirte haben heute noch Traktoren mit hydraulischen Einleiter-Bremssystemen. Wenn sie also eine neue Maschine oder einen neuen Anhänger kaufen, müssen sie also zwangsläufig auch ihren Traktor auf das Zweileitersystem umrüsten. «Ein Landwirt muss sich also gut überlegen, ob er ein hydraulisches oder ein pneumatisches Bremssystem auf seinem Betrieb fahren will», erklärt Fellinger.

Luftdruck im Trend

Noch schwieriger wird es, wenn die Maschine an einen Maschinenring oder eine Gemeinschaft verkauft wird, dann müssen nämlich alle Landwirte, die die Maschine nützen wollen, einen kompatiblen Traktor haben. Auch die Firma Hadorns Gülletechnik ist von dieser Problematik betroffen. Sie vermietet nämlich rund 100 Güllefässer in der Schweiz, wovon jedes Güllefass von etwa zehn Landwirten genutzt wird. Auf den neuen Hadorn-Güllefässern sind Luftdruckbremsen. Denn die Firma geht davon aus, dass darin die Zukunft liegt. «Fast alle Anhänger, die man kaufen kann, sind mit Luftdruckbremsen ausgerüstet», sagt Michael Röthlisberger von Hadorns Gülletechnik. Es gäbe nur sehr wenige mit H2L-Bremsen. Auch das Prüfen dieser pneumatischen Zweileiter-Bremsen sei mühsamer geworden. «Heute müssen wir einen ganzen Ordner voller Papiere mitbringen, wenn wir ein Güllefass neu einlösen wollen», erzählt Röthlisberger.