Privatpersonen sollen künftig gesetzlich verpflichtet sein, diese Pflanzen – als invasive Neophyten bezeichnet – aus ihren Gärten zu entfernen. Gleichwohl sei der Verkauf von solchen Pflanzen nicht ausdrücklich verboten, hatte Nationalrätin Claudia Friedl (SP/SG) ihre Motion begründet. Den wenigsten sei bewusst, dass sie invasive Pflanzen zwar kaufen, aber nicht in ihren Garten pflanzen dürften, schrieb Friedl. Die effektivste Art, diese Pflanzen zu bekämpfen, sei ein Verkaufsverbot. Eingereicht hatte sie den Vorstoss vor dem Hintergrund der Revision des Umweltschutzgesetzes.
Auch die Umweltkommission des Ständerates (Urek-S) hielt ein Verkaufsverbot für verhältnismässig und nützlich. «Starten wir bei der effizientesten Bekämpfungsmethode», sagte Martin Schmid (FDP/GR), Präsident der Urek-S.
Gesetzesanpassung in Arbeit
Auch der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga verwies auf die Umsetzung der Strategie gegen invasive Arten und die geplante Revision des Umweltschutzgesetzes. In der zweiten Hälfte 2021 wolle der Bundesrat die Botschaft dazu vorlegen.
Dass invasive Neophyten eine Bedrohung der einheimischen Biodiversität darstellen, hatte der Bundesrat bereits früher erkannt. Er will die Ausbreitung dieser Pflanzen bekämpfen und dazu das Umweltschutzgesetz anpassen. Eine Vernehmlassung fand im vergangenen Jahr statt.