Was die Regulierung von per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) angeht, befindet sich die Schweiz teilweise in Warteposition. In der EU seien Arbeiten im Gang für ein Verbot aller PFAS in allen Verwendungen, soweit diese aus gesellschaftlicher Sicht nicht unverzichtbar seien, schreibt der Bundesrat. In einem Bericht als Antwort auf ein Postulat von Nationalrätin Tiana Angelina Moser hält er weiter fest, das zuständige Bundesamt für Umwelt verfolge diesen Prozess und man werde «zu gegebener Zeit» eine Angleichung des hiesigen Rechts an die EU-Regelung prüfen.

Neubewertungen in der EU werden in der Schweiz beobachtet

Die Bundesverwaltung beobachtet überdies die Neubewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die unter die PFAS-Definition fallen. Allerdings ist man auch im Inland nicht inaktiv, wie der Postulatsbericht zeigt. Unter anderem befinden sich Verbote für bestimmte PFAS in Kosmetika, Lebensmittelverpackungen oder Skiwachs auf dem Weg ins Schweizer Recht. Die Vernehmlassung dazu endete im Sommer 2025.

Höchstgehalte für weitere Lebensmittel und PFAS

Um konforme tierische Lebensmittel produzieren zu können, sei die Festlegung von PFAS-Werten für Futtermittel und Tränkewasser massgeblich. Zumal bisher nur für Trinkwasser technische Möglichkeiten zur Reduktion von PFAS in Lebensmittel bekannt seien. «Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, sollen für Milch und Milchprodukte, Früchte und Gemüse PFAS-Werte festgelegt werden», schreibt der Bundesrat in seinem Bericht. Bisher gibt es gesetzliche Höchstgehalte für Fleisch, Fisch und Eier. Neben mehr Lebensmittelgruppen will der Bundesrat auch eine grössere Anzahl verschiedener PFAS bzw. deren Summe «bei Bedarf» regulieren.

Arbeit an rechtskonformer Vermarktung von Produkten aus erhöht belasteten Gebieten

Ende 2024 wurde laut Bericht eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzt(innen), des Verbandes der Kantonschemiker und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gegründet. Sie erarbeite ein gemeinsames Vorgehen für Höchstwertüberschreitungen in Lebensmitteln und einheitliche Massnahmen für den Vollzug. Weiter soll es einen Lösungsvorschlag für die rechtskonforme Vermarktung von Produkten aus Gebieten mit erhöhter PFAS-Belastung geben sowie 2026 weitere Daten zu PFAS-Gehalten in pflanzlichen Lebensmitteln.  

Verstärkte Koordination und Abstimmung verschiedener Beteiligter

«Die bisherigen Erfahrungen im Umgang mit PFAS-Belastungen zeigen, wie wichtig eine effektive Koordination zwischen den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen ist», so der Bundesrat. Er nennt an dieser Stelle namentlich Verbraucherschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Angesichts der Ausgangslage und der künftigen Herausforderungen bejahe man die im Postulat gestellte Frage, ob es einen nationalen PFAS-Aktionsplan brauche. 

Im Zentrum sollten dabei neben der verstärkten Koordination die Abstimmung verschiedener Bereiche und Sektoren stehen. «Beispielsweise sollen Massnahmen bei Überschreitungen von Höchstgehalten in Lebensmitteln entlang der Lebensmittelkette schweizweit koordiniert werden», heisst es weiter.

Neue Belastungen vermeiden und bestehende nicht erhöhen

Es drängt sich aus Sicht des Bundesrates «trotz der grossen Herausforderungen» keine umfassende Erweiterung der Massnahmen in Sachen PFAS auf. Daher sind mit dem Aktionsplan «keine umfassenden zusätzlichen Massnahmen» vorgesehen. «Vielmehr sollen die bestehenden und geplanten Massnahmen gebündelt, noch besser koordiniert und mit den Stakeholdern abgestimmt werden», fasst der Bundesrat zusammen. Angesichts der klammen Bundesfinanzen werde es für Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans keine zusätzlichen Ressourcen geben. Künftige Entscheide sollten insbesondere berücksichtigen, welche Massnahmen aus sozioökonomischer Sicht die grösste Risikoverminderung bewirken. «Ein vorrangiges Ziel müsste sein, weitere Belastungen von Mensch und Umwelt durch PFAS so weit wie möglich zu vermeiden und bereits bestehende Belastungen nicht weiter zu erhöhen.» 

Die Ausarbeitung des PFAS-Aktionsplans liegt beim Umweltdepartement, er soll bis 2027 dem Bundesrat vorliegen. Insbesondere sollen auch die Kantone einbezogen werden.