Vorsorgen fürs Alter und für Ausnahmesituationen wie Scheidung oder plötzlicher Tod eines Ehegatten, da denkt man gerne: Das betrifft mich sicher nie. So erging es auch Verena Burger*, die seit bald zwei Jahren in einem Ausnahmezustand lebt.

Krankentaggeldversicherung inklusive

Verna Burger lernte ihren Lebenspartner in den Bergen kennen. Es passte von Anfang an, und das Paar harmonierte sehr gut. Am Anfang arbeitete sie noch recht viel ausserbetrieblich. Mehr und mehr half sie aber auf dem Betrieb ihres Lebenspartners mit, was ihr sehr viel Freude bereitete. 

Ihr Partner bestand schon sehr bald darauf, ihre Arbeit durch einen Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse (NAV) abzusichern – inklusive der Einzahlung der monatlichen Pensionskassenbeiträge. Durch diesen Vertrag ist Verena Burger ebenfalls einer Krankentaggeldversicherung angeschlossen. Sie meinte damals noch, das wäre jetzt doch noch nicht nötig. Beide seien sie doch gesund und im besten Alter. Doch schliesslich willigte sie ein.

Termin für Begünstigungserklärung leider verschoben

Während des gleichen Termins beim kantonalen landwirtschaftlichen Versicherungsberater wurde auch die Möglichkeit besprochen, Verena Burger ebenfalls  bei Unfall oder Tod abzusichern. Mit dem Formular der Begünstigungserklärung wäre das zu regeln gewesen. Darin kann festgehalten werden, dass der Partnerin – wenn beide noch nicht verheiratet und noch nicht fünf Jahre in einer eingetragenen Partnerschaft leben – bei Tod eine bestimmte versicherte Summe der Vorsorge-Ersparnisse (auch in Form einer Rente) zusteht. 

Dieser Schritt wurde dann leider  wegen Arbeitsüberlastung im Spätsommer in den Winter vertagt. Kurz nach dem Termin passierte das scheinbar Unmögliche – bei einem Arbeitsunfall stirbt der Lebenspartner.

 

Das kann jede und jeder selber tun

Es ist wichtig, sich zu trauen Fragen zu stellen, eine Beratung beizuziehen und so in der Partnerschaft Rechtliches und Finanzielles zu klären. 

Frühzeitig fragen

Mit Fragen sollte man vor allem bei Ereignissen und Situationen, die das Leben nachhaltig verändern, frühzeitig beginnen. Sei es beim Beginnen der Mitarbeit auf einem Betrieb, bei Heirat, Hofübernahme oder bei Investitionen. Der Status der Bäuerin ist von zentraler Bedeutung – sei es auf rechtlicher, ehelicher oder finanzieller Ebene.

Persönliche Beratung 

Mit der Charta für eine ganzheitliche Beratung auf dem Landwirtschaftsbetrieb haben sich die landwirtschaftlichen Beratungsdienste der Schweiz, vereinigt im Beratungsforum Schweiz (BFS), verpflichtet, eine ganzheitliche Beratung anzustreben. 

Weiter findet man Fachpersonen für die  verschiedensten Belange auf der Website des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV). Auch der persönliche Versicherungsberater oder das kantonale Landwirtschaftamt können weiterhelfen. 

Broschüre zum Thema

Die Broschüre «Bäuerinnen stellt euch rechtzeitig Fragen zu wichtigen Themen!» ist eine Entscheidungshilfe für Bäuerinnen mit den wichtigsten Antworten zu Rechtsstatus, Finanzen, Ausbildung und Vorsorge. Sie wurde ursprünglich für die Romandie erarbeitet und ist neu überarbeitet nun auch auf Deutsch übersetzt erhältlich.

 

Beratung hilft Rechte einfordern

Verena Burger versank nach dem Unfall ihres Partners in grosse Trauer. Sie verrichtete trotz allem die anfallenden Arbeiten auf dem Hof. Mit viel Herzblut versorgte sie die Tiere, obschon sie bald realisierte, dass dieser Zustand  für sie keine mögliche Zukunft war. 

Eine gute Freundin wies die Bäuerin auf die rechtlichen Beratungen in den kantonalen Bildungs- und Beratungszentren hin. Ihre Beraterin war es dann auch, die umgehend ihre Klientin auf ihre Rechte laut Arbeitsvertrag aufmerksam machte. Sie half Verena Burger ebenfalls, die nötigen schriftlichen Fakten zusammenzutragen und an die dafür zuständige Stelle zu senden. Durch diese Hilfe konnte sich die Bäuerin ihre geleisteten Überstunden durch den Ausfall des Lebenspartners anrechnen lassen – dazu wurden ihr auch die nicht bezogenen Ferien eingeräumt.

Unbürokratische Hilfe von der Beratung bekommen

Verena Burger war in dieser Notsituation unendlich dankbar, dass sie von ihrer Beraterin unbürokratisch und herzlich Hilfe und Ratschläge bekam. Und sie war erleichtert, dass sie die rechtliche Beratung ohne finanzielle Forderungen, sprich kostenlos, erhielt.

*Name geändert