Ein Anlass fand am 24. Februar in Egnach statt. Das Interesse von Seiten der Bäuerinnen und Landwirte war riesig. Der Saal im Restaurant Seelust war bis auf den letzten Platz besetzt.
Kontrollpunkte sind neu, die Anforderungen nicht
Hintergrund der Veranstaltungen ist die vom Bund festgelegte Verordnung, dass auf Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen von Kontrollen regelmässig zu überprüfen ist, ob die gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes eingehalten sind. Wichtig zu wissen: Die Kontrollpunkte sind zwar neu, die Anforderungen an den Gewässerschutz nicht.
Irene Purtschert, Leiterin Abteilung Abwasser und Anlagensicherheit beim Amt für Umwelt (Afu), berichtete, dass es um die Qualität der Gewässer im Kanton Thurgau nicht zum Besten steht: «Die Gewässer sind belastet, auch die Landwirtschaft trägt dazu bei.» Erfreulich sei, dass der Anteil der sehr guten Messwerte in den letzten zehn Jahren gestiegen und der Anteil der schlechten Messwerte gesunken ist.
Trotzdem kommt es jedes Jahr zu Gewässerverschmutzungen durch die Landwirtschaft, sei es durch Unfälle oder Unachtsamkeit. «Das darf nicht sein», hielt Purtschert fest, räumte aber auch ein, dass nicht nur die Landwirtschaft verantwortlich für Verunreinigungen ist. Haushalte und Industrie sowie Strassen und Fassaden sind ebenso mitverantwortlich für Mikroverunreinigungen in den Gewässern.
Jeder Tropfen, der danben geht, ist zu viel
Die grössten Gefahrenquellen von Einträgen durch die Landwirtschaft sind Punkteinträge und Abschwemmungen von PSM, wie die Ausführungen von Marlis Nölly, Obstbauberaterin BBZ Arenenberg, zeigten. Punkteinträge sind demnach für 50 bis 80 Prozent des Eintrages von PSM in Oberflächengewässer von Bedeutung. Abschwemmungen machen weitere 10 bis 15 Prozent aus. Drift mit modernen Antidriftdüsen macht hingegen weniger als fünf Prozent aus.
Nölly wies darauf hin, dass die Pufferstreifen zwingend einzuhalten sind. Ein weiteres grosses Thema sind Waschplätze für Spritzen. Nölly hob hervor: «Es mag absolut nichts mehr leiden! Jeder Tropfen, der daneben geht, ist zu viel. Jeder Tropfen, der daneben geht, kann man nachweisen.»
Kontrollintervall von vier Jahren
Victor Haag und Manuel Tille, beide Afu, nannten die wichtigsten Eckpunkte der Grundkontrollen Gewässerschutz und stellten die Kontrollpunkte vor. Die Grundkontrolle Gewässerschutz wird auf jedem Betrieb alle vier Jahre visuell geprüft. Haag bemerkte: «Die Kontrollen sind eine Momentaufnahme und nicht abschliessend.»
Die 13 Kontrollpunkte im Überblick
Landwirtschaftliche Bauten, Mineral- und Hofdüngerlager:
- Güllelager
- Mistlagerung
- Mist-Zwischenlagerung
- Siloanlagen, Siloballen
- Laufhof
- Umschlag-, Wasch- und Gülleentnahmeplatz (wird noch nicht kontrolliert)
Pflanzenschutzmittel (PSM)
- Lagerung von PSM
- Abstellplatz für Spritzgeräte
- Füll- und Waschplatz für Spritzgeräte (wird noch nicht kontrolliert)
Treibstoffe, Fette und Öle
- Lagerung von Treibstoffen, Fetten und Ölen
- Betankungsplatz (wird noch nicht kontrolliert)
Diffuse Einträge von Nährstoffen und PSM
- Weide
- Schächte (wird noch nicht kontrolliert)
Im Kanton Thurgau ist die Kontrollstelle KOL für diese Kontrollen zuständig. Die KOL führte im Herbst 2019 erste Testkontrollen durch. Im Jahr 2020 sollen 50 und 2021 100 bis 300 Betriebe kontrolliert werden. Gestartet wird dieses Jahr mit neun Kontrollpunkten. Vier Punkte werden in der ersten Phase noch nicht kontrolliert (siehe oben). Ab 2022 finden die Kontrollen im gesetzlich vorgegebenen Intervall von vier Jahren statt. Sie können kombiniert mit der ÖLN-Kontrolle oder separat stattfinden.
Keine direkten Sanktionen
Das KOL führt die Kontrollen durch und meldet die Ergebnisse dem Afu, wo sie in eine Datenbank kommen und archiviert werden. Festgestellte Mängel werden dokumentiert, zur Behebung wird eine Frist gewährt (abhängig von der Schwere des Mangels). «Direkte Sanktionen im Rahmen der Kontrolle sind nicht vorgesehen», versicherte Manuel Tille. Die Kosten für die Nachkontrolle trägt der Landwirt.
Was aber geschieht, wenn ich als Landwirt mit dem Kontrolleur nicht einverstanden bin? «Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von drei Arbeitstagen – am besten schriftlich – Beschwerde einzureichen», informierte Victor Haag. Es wird dann eine Zweitkontrolle stattfinden, bei der eine Vollzugsperson vom Afu dabei sein wird.
Die Veranstalter legten den Zuhörern nahe, die Zeit zu nutzen, um sich vorzubereiten und selber zu kontrollieren, ob sie die Vorgaben im Gewässerschutz erfüllen und festgestellte Mängel rasch zu beheben. Damit können langwierige Prozesse und allfällige Direktzahlungskürzungen vermieden werden.