Mutterkühe sind hervorragend dafür geeignet, die Erträge von absolutem Grünland zu verwerten. Sie tragen damit zu einem bedeutenden Teil zur sinnvollen Nutzung und Bewirtschaftung unserer Sömmerungsflächen bei.
Die Bevölkerung weiss wenig
Die natürliche Haltungsform in einer «Kuhfamilie» ist bester Imageträger beim Konsumenten. Das Wissen über das Verhalten des Rindes allgemein und der Mutterkühe im Speziellen ist aber bei der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung äusserst bescheiden. Es reicht zur Bewältigung einer kritischen Begegnungssituation meist leider nicht aus. Wir Landwirte mit unserem fundierten Wissen sind deshalb besonders in der Verantwortung. Das ist übrigens auch per Gesetz definiert.
Eine Tierliste informiert über jedes einzelne Tier
Wenn ich als Besitzer meine Tiere auf eine Sömmerungsfläche auftreibe, die in der Verantwortung einer Alpgenossenschaft oder Alpkorporation usw. ist, so bleibe ich vor dem Gesetz immer noch der Besitzer der Tiere. Der Halter und damit auch die Haftungsverantwortung indes wechselt vor dem Gesetz. Um den neuen Halter und sein Betreuungspersonal in die Lage zu versetzen, ihrer Haftpflichtverantwortung gerecht werden zu können, bedarf es klaren Regelungen und Informationen. Nur ich als Besitzer habe Kenntnis über das Grundverhalten meiner Herde und tierspezifische Eigenheiten. Das Begleitdokument alleine reicht dazu bei Weitem nicht. Ich erstelle dazu eine Tierliste, die über alle Kühe im Einzelnen informiert (z. B. Trächtigkeitsstatus, allfälliger Abkalbe-eitpunkt, charakterliche Eigenschaften, Hund gewohnt ja/nein, Kalb bei Fuss ja/nein, Alter desselben usw.) Ebenso sind auf dieser Liste meine Kontaktdaten ersichtlich.
BUL-Ratgeber muss befolgt werden
In einem Papier ist klar ersichtlich geregelt, was für Tiere aufgetrieben werden dürfen. Sind Stierkälber zu kastrieren, sind Abkalbung erlaubt, wie ist die Verantwortung bei einer Abkalbung geregelt, was geschieht mit verhaltensauffälligen oder verletzten Tieren als Beispiele. Die Anwendung des Ratgebers zur Unfallverhütung der BUL muss zum guten Standard für den Alpbewirtschafter gehören. Eine solide Überprüfung der vorherrschenden Situation und die konsequente Abarbeitung des festgestellten Handlungsbedarfs mittels der Check- und Massnahmenliste dokumentiert getroffen Vorkehrungen. Dieser Ratgeber ist im Falle eines Ereignisses ein bedeutendes Dokument in der Klärung der Haftungsfrage. Der Ratgeber muss jährlich aktualisiert werden.
Nur wenn beide Parteien vorbehaltlos kooperativ zusammenwirken und das Ziel haben, am Ende einer unfallfreien Sömmerungszeit gesunde und wohlgenährte Tiere abtreiben zu können, ist diesem Unterfangen Erfolg beschieden. In diesem Sinne eine erfolgreiche Alpzeit.
Unser Fachmann arbeitet als Leiter Feldbau und Ver-suchswesen am Bildungszentrum Plantahof, Landquart GR.