Dieser Tage sorgt die «Kartoffelschwemme» in den «weissen Medien» für Schlagzeilen. Die Bauern kämpften mit drohendem Food Waste; Kartoffeln mit Topqualität landeten teilweise im Futtertrog, würden Biogasanlagen zugeführt und einige Felder würden gar nicht erst abgeerntet, heisst es.
Faule landen in der Anlage
Betriebsleitende von Biogasanlagen bestätigen zwar, dass auch Kartoffeln angeliefert wurden. In die Anlagen kommen jedoch hauptsächlich diejenigen Posten, die im Verdacht stehen, nicht genügend lagerfähig zu sein. Die übrigen Posten würden in erster Linie verfüttert, so Christian Bucher, Geschäftsführer der Branchenorganisation Swisspatat.
Grosse Heterogenität
Eine Rückfrage bei Branchenvertretern zeigt schnell, welche Hintergründe hinter den überspitzten Aussagen stehen. Niklaus Ramseyer von der Vereinigung der Schweizer Kartoffelproduzenten VSKP ist überzeugt, dass in der Schweiz keine Knollen im Boden bleiben.
Im Zusammenhang mit der Qualität sagt Swisspatat, dass die Heterogenität auf den Feldern auch heuer gross sei, trotz des guten Jahres. Grundsätzlich sind die Erträge aber in allen Regionen erfreulich, wie Christian Bucher beobachtet. Einige Betriebe haben überdurchschnittliche Erträge eingefahren. Andere wiederum vermeldeten einen starken Drahtwurm-Befall oder verminderte Stärkegehalte. Diese beiden Gründe führten teils dazu , dass grössere Posten von den Annahmestellen abgelehnt würden. Aus der Industrie sind Stimmen zu vernehmen, wonach Chips-Kartoffeln zum Teil für Frites verwendet werden.
Kommt es zu einer Überschuss-Situation auf dem Betrieb, greift das Reglement des VSKP, um Speisekartoffeln mittels Denaturierung in die Frischverfütterung umverteilen zu können.
Wohin mit der Überschuss-Ernte?
Stand heute können noch keine verlässlichen Angaben zum Ertrag gemacht werden. Das weiss auch Niklaus Ramseyer, Präsident des VSKP. Die exakten Tonnagen werden erst Ende Oktober ermittelt und bekannt gegeben.
Was für ihn klar ist: Es ist ein starkes Kartoffeljahr, und weil das Angebot in diesem Jahr gut ist, kann es zu Überschüssen kommen. Das hätte es schon immer gegeben. In einem guten Jahr hat man zu viel, in einem schlechten Jahr zu wenig.
Durchwuchs-Risiko ist zu hoch
«Aber in der Schweiz lassen wir – vor allem im Oktober – keine Kartoffeln im Boden», dementiert Ramseyer. Das sagt auch Christian Bucher, Swisspatat-Geschäftsführer. Erstens gäbe das im Frühling eine «Morerei», zweitens hätte man mit Durchwuchs zu kämpfen, weil im Winter nicht alle Knollen verfaulten, so Niklaus Ramseyer. Wer überschüssige Speisekartoffeln eingefahren hat, könne diese zur Frischverfütterung anmelden. Die Übernahmebedingungen sind auf der Seite des VSKP/Markt und Übernahme/Frischverfütterung einsehbar. Um Beiträge auf den Speiseanteil zu erhalten, müssen die Kartoffeln durch einen «Qualiservice»-Kontrolleur kontrolliert werden. Diese Kartoffeln sind in Anwesenheit des Kontrolleurs mit einem Lebensmittelfarbstoff zu denaturieren.
Beitrag von 20 Fr./dt
Für die Kontrolle nehmen Produzenten und Produzentinnen direkt mit einem Kontrolleur oder einer Kontrolleurin in der entsprechenden Region Kontakt auf und melden den Posten zur Kontrolle an. Dafür sind eine Anbauvereinbarung sowie der Lieferschein oder die Rechnung des Z-Pflanzgutes bereitzuhalten. Der Beitrag für die Frischverfütterung liegt im Jahr 2025 bei 20 Fr./dt. Produzentinnen und Produzenten können noch bis Ende Dezember 2025 Posten zur Frischverfütterung anmelden.
Beiträge für die Verwertung von nicht marktfähigen Speisekartoffeln können nur entrichtet werden, wenn sämtliche folgende Anforderungen gemäss VSKP-Reglement eingehalten sind:
- Der Posten muss durch einen offiziellen Qualiservice-Kontrolleur begutachtet werden.
- Der Produzent entrichtet für sämtliche auf dem Betrieb produzierten Kartoffeln die offiziellen Branchenbeiträge.
- Der Produzent ist gemäss den Statuten der VSKP als Mitglied anerkannt.
- Der Posten enthält einen Speiseanteil von mindestens 30 %. Die Qualitätskontrolle erfolgt gemäss den von der Branche verabschiedeten Handelsusanzen und Übernahmebedingungen. Bio-Posten müssen keinen minimalen Speiseanteil enthalten, dieser wird bei der Kontrolle aber erhoben und festgehalten.
- Der Produzent muss belegen, dass er für die betreffende Sorte zertifiziertes Saatgut gepflanzt hat.
- Der Produzent muss eine Anbauvereinbarung vorlegen, welche mindestens die mit dem Abnehmer vereinbarte Liefermenge pro Sorte ausweist. Die Angabe der Anbaufläche ist erwünscht und kann auf Verlangen eingefordert werden.
- Direktvermarkter haben eine unterzeichnete Selbstdeklaration vorzuweisen.
- Der Produktion nachgelagerte Stufen können nur Beiträge für Posten beziehen, die nach den in der Branche vereinbarten Übernahmebedingungen oder nach schriftlich vereinbarten betriebseigenen Bedingungen übernommen wurden.
- Der zu kontrollierende Posten muss mindestens 5 Tonnen umfassen.
- Der kontrollierte Posten muss im Beisein des Kontrolleurs mit Lebensmittelfarbe korrekt und vollständig denaturiert werden.
- Ein Frischverfütterungsrapport wird nur dann ausgestellt, wenn alle Gebinde mit Lebensmittelfarbe denaturiert wurden. Der Produzent/ Lagerhalter ist verpflichtet, dem Kontrolleur den Zugang zu allen Gebinden zu ermöglichen.
- Ab einer Postengrösse von 100 Tonnen muss die Kontrolle bei einem Produzenten von zwei Qualiservice-Kontrolleuren durchgeführt werden.
- Pro Kampagne darf ein Produzent nur einmal denselben Qualiservice-Kontrolleur aufbieten.
- Posten, die bei der Übernahme im Herbst nicht den Handelsnormen entsprechen, jedoch trotzdem beim Handelsbetrieb entladen werden, müssen bis spätestens einen Tag nach dem definitiven Entscheid für die Denaturierung mit Lebensmittelfarbe eingefärbt werden. Dafür verantwortlich sind der Handelsbetrieb und der Qualiservice-Kontrolleur vor Ort.