Durch die im Durchschnitt viel wärmeren Wintermonate wird die Verschiebung des Vegetationsbeginnes begünstigt, d. h. es kann vorkommen, dass die Vegetation bereits zwei bis drei Wochen früher beginnt. Damit steigt aber auch das Risiko für Schäden, verursacht durch Spätfrost. Spätfrostschäden können bereits ab Null Grad Celsius auftreten. Insbesondere junge Knospen sind besonders gefährdet. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass oftmals auf hohe Frühjahrstemperaturen wieder ein Einbruch erfolgen kann und durch Frostnächte ganze Ernten zerstört werden.

Massnahmen gegen Frostschäden

Eine wichtige Gegenmassnahme ist sicherlich das Besprühen der Obstanlagen mit sehr feinen Wassertröpfchen (Frostschutzberegnung). Eine ausreichende Schutzwirkung kann jedoch nur erreicht werden, wenn die relative Luftfeuchtigkeit mindestens 60 % beträgt und die Windgeschwindigkeit unter 3 Beaufort liegt. Eine Frostschutzberegnung benötigt grosse Wassermengen, was je nach Bodenbeschaffenheit zur Durchnässung des Bodens führen kann. Diese hemmt die Wurzelaktivitäten der Pflanzen und erhöht ihre Anfälligkeit für Krankheiten. Zudem kann die Befahrbarkeit des Bodens eingeschränkt werden.

Weiteren indirekten Schutz bieten Folien respektive Vliese für Beerenkulturen, um die vom Boden aufsteigende Luft zurückzuhalten, oder die Bewässerung des Bodens 24 Stunden vor der Frostnacht.

Es gibt aber auch unterschiedliche, direkte Methoden, um die Frostnächte zu überstehen, so werden oftmals Paraffinkerzen und Gasheizkörper eingesetzt.

Schutz gegen finanzielle Verluste liefert Frostversicherung

Alle diese Massnahmen mögen um wenige Grad Celsius die Temperatur erhöhen und sind oft eine sinnvolle Massnahme, erwiesen sich aber zum Beispiel im 2017 als wenig wirksam. Einen sicheren Schutz gegen finanzielle Verluste liefert eine Frostversicherung. Wir empfehlen bei empfindlichen Kulturen in jedem Falle eine Erweiterung des Versicherungsschutzes zu prüfen.

Schweizer Hagel hat Bedingungen der Obst- und Beerenversicherung angepasst

Die Schweizer Hagel hat die Bedingungen der Obst- und Beerenversicherung Klima und Klima+ für 2021 angepasst. Der Selbstbehalt von 35 % wurde beibehalten, jedoch wurde die Berechnung der Entschädigung angepasst. Damit werden in Zukunft leichtere bis mittlere Frostschäden besser entschädigt. Die Schadenfeststellung erfolgt unmittelbar nach dem Frostereignis und kurz vor der Ernte.

Als Berechnungsbasis für einen Frostschaden gelten die im Versicherungsvertrag deklarierten Ertragspotenziale. Für die bei leichteren Frostereignissen an Äpfeln und Birnen häufig vorkommenden Qualitätsschäden wie Frostzungen oder Frostringe wird ebenfalls eine Entschädigung geleistet. Zudem übernimmt die Schweizer Hagel im Rahmen der Obst- und Beerenversicherung Klima und Klima+ Aufwendungen für Frostschutzmassnahmen, sofern sie nachweislich schadenmindernd wirken.

Neu Versicherung auch für Witterungsschutzsysteme

Ab 2021 bietet die Schweizer Hagel neu auch eine Versicherung ausschliesslich für Witterungsschutzsysteme an. Die darunter stehenden Kulturen müssen nicht mehr mitversichert werden. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten an den Hagelschutznetzen bzw. Folien inkl. Tragkonstruktionen verursacht durch Hagel und weitere Elementarschäden. Es ist ein Anliegen der Schweizer Hagel, allen Mit-gliedern wie auch den Obstproduzenten einen umfassenden Schutz für ihre Kulturen anzubieten.