Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) macht das Bauen ausserhalb der Bauzonen noch komplizierter, besonders für die Landwirtschaft. Das wurde bei einer gut besuchten Podiumsdiskussion des Seeländer Forums in Ins BE deutlich. Eingeladen hatten das Inforama, die Seeländer Bäuerinnen und die Landwirtschaftliche Organisation Seeland (LOS).

Martin Rufer, Direktor des Schweizer Bauernverbandes (SBV), hielt das Eingangsreferat zum Thema «RPG 2 – Fluch oder Segen?». In seiner Brust würden zwei Herzen schlagen, sagte er, doch letztlich überwiegen aus seiner Sicht die Vorteile. «Der Erfolg hängt aber stark von der Umsetzung ab, für die nun die Kantone zuständig sind», betonte Rufer. Er appellierte an die Zuständigen, die Umsetzung im Interesse der Landwirtschaft anzugehen. Von den Bäuerinnen und Bauern forderte er, kommenden Frühling bäuerliche Grossratskandidatinnen und -kandidaten zu wählen.

Kantone dürfen Mindestabstände reduzieren

Kern des neuen Gesetzes ist das Stabilisierungsziel: Ausserhalb der Bauzonen dürfen die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche nur noch um maximal zwei Prozent zunehmen. Im Kanton Bern wird der Stand vom 29. September 2023 als Referenzwert genommen – 129 342 Gebäude und 5304 Hektaren versiegelte Fläche. Ist das Kontingent erschöpft, muss für jedes neue Gebäude ein anderes abgerissen werden. Der SBV hat erreicht, dass für landwirtschaftliche Betriebe nur die Gebäudezahl zählt, nicht die versiegelte Fläche. Zudem finanziert die öffentliche Hand künftig Abbrüche, und die Landwirtschaft erhält Vorrang bei Lärm- und Geruchsimmissionen: Kantone dürfen Mindestabstände reduzieren, wenn das landwirtschaftliche Interesse überwiegt.

Das Problem der Abparzellierungen

Trotzdem bleiben grosse Fragezeichen. Martin Schlup, Grossrat und LOS-Präsident, rechnete vor, dass viele Berner Gemeinden nur noch etwa sechs neue Gebäude genehmigen könnten, bis das Kontingent erschöpft ist. «Ich habe keine Ahnung, wie wir das lösen sollen», sagte er. Uneins waren sich die Podiumsteilnehmer bei der Abbruchprämie. Martin Rufer plädierte dafür, ungenutzte Gebäude frühzeitig abzureissen, um Spielraum zu schaffen. «Sonst muss ein Bauer später ein Abbruchobjekt kaufen – und hat gegenüber einem Hotelier weniger Kaufkraft», argumentierte er.

«Der Erfolg hängt aber stark von der Umsetzung ab, für die nun die Kantone zuständig sind.»

Für Martin Rufer vom SBV überwiegen die Vorteile des revidierten RPG 2.

Alexander Gobeli, Landwirt und Bauunternehmer aus Saanen, befürchtet, die Abbruchprämie werde als «Zückerli» missbraucht, um alte Bauten unnötig abzubrechen. «Ich habe lieber ein Abbruchobjekt in der Hinterhand», sagte er. Besonders kritisch sieht Gobeli Abparzellierungen: Wer etwa ein Stöckli verkaufe, riskiere später Probleme, wenn z. B. der Stall erweitert werden soll und neue Nachbarn sich über Geruch beschweren. Franziska Grossenbacher, Co-Geschäftsleiterin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, zeigte sich mit dem RPG 2 grundsätzlich zufrieden. Ihre Stiftung hatte ursprünglich die Landschafts-Initiative lanciert, diese aber zurückgezogen, weil wichtige Elemente ins Gesetz übernommen wurden. «Etwas Besseres als RPG 2 ist momentan nicht möglich», sagte sie. Sie hoffe nun auf eine strenge kantonale Umsetzung.

Das AGR früh einbeziehen

Martin Wenger, Abteilungsleiter Bauen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern, betonte, der Kanton sei «gut unterwegs». Es brauche aber mehr Frühabklärung: Bauherren sollten möglichst früh das AGR vor Ort konsultieren, bevor überhaupt Pläne gezeichnet würden. Das Gesetz sei komplex und für Laien schwer verständlich, räumte Wenger ein.

Andreas Hauser vom Inforama zog das Fazit: «Es gibt Herausforderungen, aber auch Chancen.» Die Stimmung im Saal zeigte jedoch: Viele Bäuerinnen und Bauern sehen vor allem die Hürden – und fragen sich, wie sie künftig noch wirtschaftlich Bauen sollen.

Spezialregeln für die Landwirtschaft im RPG 2
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Der Bundesrat hat die Raumplanungsverordnung revidiert und damit das Raumplanungsgesetz (RPG 2) konkretisiert. Für Landwirte gibt es wichtige Ausnahmen und Erleichterungen, um wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden. Das Stabilisierungsziel begrenzt den Zuwachs von Gebäuden und versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen auf zwei Prozent (Referenz: 29. September 2023). Landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gebäude unter 6 m2 sind ausgenommen.

Reservierter Spielraum: Durch Abbrüche gewonnener Raum kann explizit für landwirtschaftliche Betriebe oder die öffentliche Hand reserviert werden. Kantone müssen binnen fünf Jahren ein Umsetzungskonzept vorlegen und nutzen Geodaten zur Bestimmung des Ausgangszustands.

Abbruchprämie: Eigentümer können Abrisskosten (geschätzt 20 000–30 000 Fr. pro Gebäude) beim Kanton geltend machen; der Bund beteiligt sich. Erwartet werden 1000–2000 Abbrüche jährlich, finanziert aus Mehrwertsteuerabgaben.

Umnutzung möglich: Alte Ställe können unter Bedingungen zu Wohnraum saniert werden, um regionale Kulturlandschaften zu pflegen.

Vorrang bei Immissionen: In der Landwirtschaftszone haben bäuerliche Interessen Vorrang vor Mindestabständen zu Geruch und Lärm. Das schützt vor Klagen von Neuzuzügern, insbesondere wenn Wohnnutzung nach der Landwirtschaft entstanden ist oder zum Betrieb gehört.

Der Bundesrat erwartet keine gravierenden Belastungen für die Branche. Der Vorrang tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, die übrigen Regelungen am 1. Juli 2026. Landwirte sollten frühzeitig kantonale Behörden konsultieren, um Projekte abzustimmen und Chancen zu nutzen – etwa für Stallumbauten oder Abbrüche. Josef Scherer