Ziel der Revision des Kartellgesetzes war laut Bundesrat eine verbesserte Wirksamkeit dieser Regelungen. Ob das gelungen ist, darüber gehen die Meinungen der Verbände weit auseinander. Sie äussern sich kontrovers, nachdem das Kartellgesetz im Parlament fertig beraten worden ist.
Schädlichkeit von Abreden schwerer nachzuweisen
Bei Faire Märkte Schweiz (FMS) schrillen offenbar die Alarmglocken ob der Beschlüsse. In einer Mitteilung warnt der Verein, die Regelung zu unzulässigen Wettbewerbsabreden sei geschwächt worden, womit sich die hohe Kaufkraft der Schweiz durch Preis- und Mengenabreden wieder leichter abschöpfen lasse. Der Nachweis der Schädlichkeit unzulässigen Verhaltens marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen sei erschwert, fährt FMS fort. Es entstehe Rechtsunsicherheit. «Viele Betriebe sind doppelt betroffen», heisst es weiter. «Einerseits drohen höhere Preise beim Einkauf von Produktionsmitteln und Maschinen und auf der anderen Seite mehr Preisdruck der marktmächtigen Abnehmer.»
«Klar ist nur, dass Vieles unklar wird»
Rechtsunsicherheit und längere Verfahren der Wettbewerbskommission (Weko) befürchten auch Hotellerie Suisse, Gastro Suisse und der Konsumentenschutz. «Bis zum Schluss umstritten war die Frage, wie die Erheblichkeit von Wettbewerbabsreden bestimmt werden soll», teilen die Verbände zur Debatte im Parlament mit. Klar sei jetzt einzig, dass mit den neuen Bestimmungen vieles unklar werde. Eine noch weitergehende Schwächung des Kartellgesetzes haben Gastro Suisse, Hotellerie Suisse sowie Konsumentenorganisationen nach eigenen Angaben verhindern können. «Die Wettbewerbsbehörden können auch künftig gegen relativ marktmächtige Unternehmen vorgehen, die missbräuchlich hohe Preise von Schweizer Unternehmen verlangen», ergänzt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.
In konkreten Fällen etwas genauer hinschauen
Für den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) ist die Revision des Kartellgesetzes ein «deutliches Zeichen für eine moderne und ausgewogene Wettbewerbsordnung». Aus seiner Sicht herrscht künftig sogar mehr Rechtssicherheit. Unternehmen hätten zudem die Möglichkeit, Kooperationen einzugehen, die den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das sei wichtig, damit Unternehmen eben dies ohne Angst tun könnten, so der SGV.
Grosse Unternehmen können weniger einfach fusionieren
Mit der Revision seien einige Präzisierungen vorgenommen worden, schildert Martin Rufer, Direktor des Schweizer Bauernverbandes (SBV). «Künftig muss die Wettbewerbsbehörde bei konkreten Fällen etwas genauer hinschauen.» Das sei im Sinne von kleinen und mittleren Unternehmen, die keine Juristen angestellt haben, gibt er zu bedenken. «Dazu gehört natürlich auch die Landwirtschaft.» Insgesamt beurteilt der SBV das neue Kartellgesetz als ausgewogene Revision und unterstützt es.
Ebenfalls im Sinne der Landwirtschaft seien die Anpassungen bei der Fusionskontrolle, fährt Martin Rufer fort. «Die Hürden für die Fusion von grossen Unternehmen werden erhöht.» Da auf den vor- und nachgelagerten Stufen bereits eine hohe Unternehmenskonzentration herrsche, sei es aus Sicht der Landwirtschaft richtig, dass künftige Fusionen kritischer begutachtet würden.
Marktpaket «spätestens in der AP 30+ umsetzen»
Wunschlos glücklich ist man beim SBV aber nicht. «Begrüssenswert wäre, wenn die Wettbewerbsbehörden künftig Sektoruntersuchungen machen könnten», erklärt Martin Rufer. Das würde erlauben, dass die Behörden bei Bedarf die Situation in der Land- und Ernährungswirtschaft durchleuchten könnten. Zudem brauche es Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz. «Der SBV hat ein Marktpaket ausgearbeitet, um die Landwirtschaft in den Märkten zu stärken», erinnert der Direktor. Dazu gehörten die Optimierung des Grenzschutzes, die Anpassung der Verteilung der Zollkontingente, die Festlegung der Richtpreise unter Berücksichtigung der Vollkosten oder die Stärkung der Deklaration. «Diese Massnahmen sind spätestens im Rahmen der AP 30+ umzusetzen.»

