Es geschieht an einem heissen Nachmittag Mitte Juli. Der Betriebsleiter eines grossen Ackerbaubetriebs ist mit Traktor und Rundballenpresse unterwegs. Und das mit Tempo – er will am nächsten Tag nämlich noch Lohnarbeiten für Dritte ausführen. Eins kommt zum anderen: Die trockene Hitze hat zu viel Staub in der Presse geführt, ein heiss gelaufenes Kugellager produziert Funken. Und schon gerät die Presse in Brand. Als die Feuerwehr eintrifft, hat der Brand die Presse schon komplett zerstört.

Schon bald stellen sich dem Betriebsleiter Fragen: Wer entschädigt die verbrannte Presse – und wie hoch ist die Entschädigung? Wer übernimmt die Kosten für Löschen, Abtransport, Entsorgung? Was ist mit dem Ertragsausfall, der daraus entsteht, dass Lohnarbeiten nicht ausgeführt werden können? 

Ballenpresse als betriebliches Inventar auflisten

Die vorteilhafteste Variante, eine Ballenpresse zu versichern: Sie wird als Teil des betrieblichen Inventars aufgelistet. Damit ist sie so versichert wie stationäre Geräte im Stall, Werkzeuge und Mobiliar (Betriebs-Sachversicherung). Der grosse Vorteil dabei: Viele Versicherer gewähren hier (noch) eine Neuwert-Deckung. Im Schadenfall werden Alter und Amortisation der Presse nicht berücksichtigt.

Folgekosten sind in einer Sachversicherung enthalten

Sofern die Gesamt-Versicherungssumme für das Inventar genügend hoch ist, entschädigt der Versicherer denjenigen Preis, den der Versicherungskunde für die Anschaffung einer gleichwertigen, neuen Presse bezahlen muss. Auch über die Folgekosten (Feuerwehr, Transporte, Entsorgung) muss sich der Besitzer keine Sorgen machen. Sie sind in einer qualitativ hochwertigen Sachversicherung in der Regel automatisch und zuschlagsfrei mitversichert. Oft mit einer Limite, zum Beispiel: 20 Prozent der Versicherungssumme für das Inventar, mindestens 200'000 Franken.

Deckung für Ertragsausfall und Mehrkosten

Hat der Versicherungsberater gute Arbeit geleistet, wurde auch eine prämienpflichtige Deckung für Ertragsausfall und Mehrkosten eingeschlossen. Damit sind einerseits die Erträge versichert, die der Pressen-Besitzer verliert, weil er die Aufträge für Dritte nicht ausführen kann. Andererseits würde der Versicherer auch die Kosten für die Miete einer Ersatzpresse übernehmen, weil der Landwirt dadurch ja seinen Ertragsausfall vermindert oder sogar verhindert. Für interessierte, sicherheitsbewusste Eigentümer bieten Versicherer auch weitergehende Deckungen an. So können z. B. auch Kollisionsschäden oder Maschinenbruch (zum Beispiel durch eine Eisenstange) versichert werden.

Landwirte tun also gut daran, ihr Inventar umfassend zu versichern und bei der Wahl der Versicherungssumme nicht zu knausern.