Hans Müller und Fritz Meier (Namen fiktiv) haben ihre beiden Höfe zu einer Betriebsgemeinschaft zusammengeschlossen. Beide betreiben Milchwirtschaft, zusammen besitzen sie rund 120 Kühe.

Der Zusammenschluss bietet viele Vorteile – unter anderem auch beim Sachversicherungsschutz. Die Betriebsgemeinschaft kann so nämlich in einer Police versichert werden. Lücken, Deckungsunterschiede und Überlappungen werden so vermieden. Müller und Meier orten noch einen weiteren Vorteil: Da die beiden Höfe rund 1,2 Kilometer auseinanderliegen, ist ein Totalschaden unmöglich. Es kann ausgeschlossen werden, dass die beiden Betriebe zum Beispiel durch ein und dasselbe Feuer zerstört werden. Unsere beiden Protagonisten wählen deshalb für die Versicherung ihres Betriebsinventars gegen Feuerschäden eine Versicherungssumme, die dem Totalwert des grösseren Hofs entspricht. Ein grösserer Schaden ist ja gar nicht möglich.

Nach 11 Monaten erleben die beiden eine böse Überraschung: Ein Blitz sorgt für einen Schaden am Melkroboter auf Müllers Hof. Die ausgelöste Überspannung in der Robotersteuerung verursacht Reparaturkosten von Fr. 28'000.

Eine Unterversicherung kann eine Kürzung der Schaden-Entschädigung  nach sich ziehen

Der Schadenexperte erkennt schnell: Mit der Gesamtversicherungssumme stimmt etwas nicht. Der Wert des Inventars auf Müllers Hof beträgt rund Fr. 800'000, derjenige bei Meier rund Fr. 400'000. Die Versicherungssumme müsste also 1,2 Mio Franken betragen. Stattdessen haben die beiden Fr. 800'000 versichert. Es liegt eine Unterversicherung von 33 % vor. Der Schadenexperte kürzt die Entschädigung für den Überspannungsschaden deshalb um 33 % . Statt Fr. 28'000 erhalten Müller und Meier also nur Fr. 19'000. Beide sind konsterniert. Die gewählte Versicherungssumme von Fr. 800'000 würde doch längstens genügen, um den entstandenen Schaden voll zu decken. Mit dieser Auffassung liegen sie aber gründlich falsch.

Die Versicherungssumme muss den gesamten Wert aller versicherten Objekte entsprechen

Eine Sachversicherung ist eine Vollwertversicherung. Das bedeutet: Die Versicherungssumme des zu versichernden Inventars muss dem gesamten, vollen Wert aller versicherten Objekte entsprechen – notabene zu Neuanschaffungspreisen. Ist die Versicherungssumme markant tiefer als dieser Vollwert, besteht eine Unterversicherung. Und liegt eine solche Unterversicherung vor, kann jeder Teilschaden im Verhältnis gekürzt werden. Knatsch zwischen Kunde und Versicherer ist hier vorprogrammiert.

Landwirte sollten deshalb die Versicherungssumme für ihr Betriebsinventar seriös ermitteln. Die Sachversicherer stellen für diese Summenermittlung umfassende Hilfsmittel zur Verfügung.