Die Kontrollen der Güllegruben sind ein viel diskutiertes Thema. Im Kanton Bern sind die Kontrollen und Sanierungen derzeit am Anlaufen, während sie in anderen Kantonen bereits nahezu abgeschlossen sind.

Für sauberes Wasser

Geregelt ist die Überprüfung der Güllelagerbehälter im Gewässerschutzgesetz von 1991. In Artikel 15 «Erstellung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen» steht: «Die Inhaber von Abwasseranlagen, Lagereinrichtungen und technischen Aufbereitungsanlagen für Hofdünger und flüssiges Gärgut sowie von Raufuttersilos sorgen dafür, dass diese sachgemäss erstellt, bedient, gewartet und unterhalten werden. Die Funktionstüchtigkeit von Abwasser- und Düngeraufbereitungsanlagen muss regelmässig überprüft werden.»

Für die Kontrollen verantwortlich sind die kantonalen Behörden. Meist ist dies das Amt für Umwelt oder das Amt für Wasser.

Kantönligeist lässt grüssen

Da die Kontrollen über die Kantone geregelt sind, werden diese auch nicht überall gleich gehandhabt. Oft sind sie aber harmonisiert.

Im Agrarkanton Bern wird davon ausgegangen, dass etwa 40'000 Güllegruben kontrolliert werden müssen, wie Peter ­Baeriswyl, Fachbereichsleiter vom Amt für Wasser und Abfall (AWA), Auskunft gibt. Gemäss der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGV) ist die Kontrolle der Hofdüngeranlagen eine Aufgabe der Gemeinden. Diese müssen ein Konzept erstellen, im Zusammenhang mit der generellen Entwässerungsplanung. Die Kontrollen selber werden von externen anerkannten Firmen oder Ingenieurunternehmen durchgeführt. Im Kanton Bern gibt es dazu eine Liste mit 35 anerkannten Unternehmen, aus denen entweder die Gemeinde oder der Landwirt eines auswählen kann. Auch im Kanton Aargau gibt es eine solche Liste.

Ganz anders geregelt ist esin der Ostschweiz. In den Kantonen Schaffhausen, und Appenzell sind die Kontrollen bereits weitgehend, im Thurgau ganz abgeschlossen . Dort werden die Dichtheitskontrollen von der Maschinenring Ostschweiz AG durchgeführt.

So läuft die Kontrolle ab

Wenn kein Bau- oder Sanierungsprojekt geplant ist, kontaktiert das kantonale Amt oder eben die Gemeinde die Landwirte und informiert sie über die ­bevorstehende Kontrolle. Die Landwirtin kann dann mit der Kontrollfirma einen Termin vereinbaren für die Kontrolle. Grundsätzlich wird in allen Kantonen eine Sichtkontrolle gemacht. Dabei muss der Landwirt das Gülleloch entleeren und anschliessend steigt eine Person, mit oder ohne Schutzanzug in die Grube, um dort nach Rissen oder Abplatzungen zu suchen. Wie leer das Gülleloch sein muss, und ob der Bodensatz noch drin sein darf, ist wiederum kantonal unterschiedlich.

Im Kanton Bern muss die Güllegrube soweit entleert sein, dass ein Einstieg und eine optische Kontrolle möglich ist (max. 10 bis 15 cm Wasser-Gülle-Gemisch). «Eine Entleerung von Zeit zu Zeit ist sinnvoll», sagt Peter Baeriswyl. «Ein Bodensatz bedeutet auch weniger Nutzvolumen.»

Sofern bei der Dichtheitskontrolle keine vertikalen Risse bis an den Boden auftauchen, dürfen auch noch 10 cm Gülle-Wasser-Gemisch im Gülleloch sein. Wenn jedoch ein Riss auftaucht, so muss der Landwirt das Gülleloch komplett entleeren, damit man den Schaden erheben und sogleich sanieren kann. Wer die Güllegrube nicht selber komplett entleeren oder ausbaggern kann, kann eine Kanalreinigungsfirma beauftragen, mit einem Saugbagger den Bodensatz zu entfernen.

Schäden bei jedem zwölften Gülleloch

«Meist treten eher kleinere Schäden auf wie Risse oder Abplatzungen, die mit wenig Aufwand behoben werden können», sagt Kevin Nyffenegger von der Firma GLB, die im Kanton Bern die meisten Kontrollen durchführt. Von den 250 Güllegruben, die die GLB in diesem Jahr kontrolliert hat, mussten rund 20 saniert werden. Bei neueren Güllegruben wie etwa bei 20-jährigen Laufställen, komme nur selten etwas vor.

Und wie lang muss das Gülleloch leer bleiben? Eine Kontrolle dauert vor Ort 45 bis 60 Minuten, wie Nyffenegger erklärt. Ist dann alles in Ordnung, ist der Spuk schon vorbei. Die GLB ist zudem bestrebt, dass kleinere Sanierungsarbeiten sofort gemacht werden. Für grössere Sanierungen müsse man etwa einen Tag rechnen, bis die Grube wieder genutzt werden kann.

Sanierungskosten zwischen 200 und 12'000 Franken

Kommen wir nun noch zu den Kosten. Eine Kontrolle kostet meist um die 500 Franken. Wenn dabei keine Schäden auftreten wars das. Sind Sanierungen nötig, so kann es auch etwas teurer werden. Kevin Nyffenegger von der GLB sagt, Sanierungen können zwischen 200 und 12'000 Franken kosten, je nach Grösse der Mängel. Die GLB erstellt auf Wunsch auch Offerten für die benötigten Sanierungsarbeiten, so kann der Bauer entscheiden, was er tun will.

So läufts in der Ostschweiz

Auch beim Maschinenring Ostschweiz kostet eine Kontrolle rund 600 Franken. Die Kosten sind abhängig vom Volumen der Gruben und dem Aufwand für die Erstellung der Entwässerungspläne. Die Güllelöcher müssen für die Kontrolle zwar komplett geleert, aber nicht gereinigt werden, wie Carolin Kappeler vom Maschinenring Ostschweiz erklärt. Bei ihnen steigt anschliessend ein Kontrolleur mit Schutzausrüstung ins Gülleloch, um dort die Sichtkontrolle durchzuführen. Im Kanton St. Gallen müssen die Gruben sauber sein und die Kontrollen werden auch von anderen Firmen durchgeführt.

In Schutzzonen öfter

Die Dichtheitskontrollen sind gemäss Gesetz keine einmalige Angelegenheit. Die Zeitabstände richten sich nach der Gewässergefährdung. Güllelöcher, die in der Grundwasserschutzzone S3 liegen, müssen alle fünf bis zehn Jahre kontrolliert werden. Im Gewässerschutzbereich Au, Ao und üB sind es alle 20 bis 25 Jahre.

Und wie weit sind die Kontrollen fortgeschritten? Im Kanton Bern seien seit Beginn der Kontrollen 2010 etwa 10 % der Güllegruben geprüft. «Wir stehen mit den Gemeinden in permanentem Kontakt, damit sie die Kontrollen umsetzen», sagt Peter Baeriswyl. Im Kanton Aargau sind die Kontrollen weitgehend abgeschlossen, wie Stefan Gebert vom Kanton Aargau erläutert. 90% der 3000 Betriebe seien geprüft. In den Westschweizer Kantonen ist der Stand der Kontrollen gemäss einer Umfrage 2016 des Bundesamtes für Umwelt noch nicht so weit fortgeschritten. 

 

Wie lief die Kontrolle ihrer Güllegruben ab?

Die BauernZeitung fragte bei drei Landwirten nach, wie die Kontrolle auf ihrem Betrieb abgelaufen ist und wie ihre Erfahrungen waren.

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Markus Leder aus Oberflachs, Aargau

Nur kleinere Mängel sind aufgetaucht
«Bei uns wurde die Kontrolle bereits 2004 gemacht und steht 2026 zum nächsten Mal an. Damals machten wir eine Sichtkontrolle. Dafür mussten wir das Gülleloch komplett entleeren und mit einem Saugbagger den Bodensatz entfernen. Das komplette Entleeren schadet sowieso nicht, Bodensatz ist ja auch ein Kapazitätsverlust der Güllegrube. Unser Gülleloch mit Baujahr 1977 hatte nur kleinere Mängel, die wir leicht beheben konnten – eine Art Pflästerli-
arbeit.»

 

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Michael Eugster aus Heiden, Appenzell Ausserrhoden

Unkomplizierte Zusammenarbeit
«Wir hatten die Güllengrubenkontrolle im letzten Jahr. Bei uns werden die Kontrollen vom Maschinenring Thurgau durchgeführt. Es war eine sehr unkomplizierte Zusammenarbeit. Wir mussten die Güllegruben entleeren, etwa 10 cm Gülle durfte noch drin sein. Dann gingen zwei Personen runter und machten eine Sichtkontrolle. Man stellte lediglich in einem alten Kasten einen kleinen Riss fest, den wir flicken mussten. Gekostet hat die Kontrolle mit der Sanierung etwa 800 Franken.»

 

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Lukas Bucher aus Meikirch, Bern

Grössere Sanierung war nötig
«Bei uns war die Kontrolle im Zusammenhang mit der Erstellung eines Spritzenwaschplatzes. Wir meldeten uns bei der Firma Kowe in Worb, wo uns erklärt wurde, was zu tun ist. Wir entleerten das Gülleloch komplett und baggerten den Bodensatz raus. Nach dem Waschen wurde ersichtlich, dass die ganze Bodenplatte gespalten war. Wir mussten diese also neu machen und auch einige Risse an den Wänden sanieren. Alles in allem kostete die Kontrolle mit Sanierung zirka 10  000 Franken.»