Mit Güllegasen ist besondere Vorsicht geboten, wie eine Broschüre der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) informiert. Bei der Vergärung der Gülle unter Ausschluss von Sauerstoff entstehen unter anderem Schwefelwasserstoff (H2S), Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Ammoniak (NH3). Diese Gase sind in der Gülle gelöst und werden beim Abfliessen, Rühren oder Umpumpen in grossen Mengen freigesetzt.
Gefährliches Güllegasgemisch
Im Gasraum der Güllegrube befindet sich daher immer ein gefährliches Gasgemisch, das schwerer ist als Luft. Um Un-fälle zu vermeiden, wird beim Entleeren und Einstieg in die Güllegrube eine genügende Lüftung empfohlen. Dabei ist eine hohe Ventilatorenleistung wichtig. Zum Durchlüften eignen sich Gebläse, Silohäcksler oder Ventilatoren.
Nicht geeignet sind Druckfass, Kompressor, Föhn, Staubsauger und ähnliche Geräte. Bei einer Nennleistung des Ventilators von 3000 m3/h beträgt die minimale Durchlüftungsdauer eine Minute pro 5 m3 Leerraum der Güllegrube. Mit einem Schutzanzug mit Frischluftgerät kann auch ohne Durchlüftung in eine Grube eingestiegen werden.
Personen sichern
Personen, die in die Güllegrube einsteigen, müssen mit einem Seil gesichert sein, welches von zwei Personen überwacht wird. Auffanggurt, Umlenkung und Übersetzung des Seils sind zwingend nötig.
Weitere Informationen: www.bul.ch