Vergangenes Wochenende ist die Vernehmlassungsfrist für das agrarpolitische Verordnungspaket 2020 zu Ende gegangen. Eines der umstrittensten Projekte in dieser Packung des Bundes sind die Pläne für die direkte Auszahlung der Verkäsungszulage an die Produzenten.
Preisdruck befürchtet
Dieses Ansinnen wird von der gesamten Branche mehr oder weniger kollektiv abgelehnt. So heisst es etwa in der Mitteilung des Bauernverbands, dass man «nach reiflicher Überlegung – und um keinen weiteren Preisdruck auf die Molkereimilch auszuüben – die direkte Auszahlung der Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage an die Produzenten ablehne».
Ähnlich tönt es bei den Schweizer Milchproduzenten: «Die SMP haben die Vor- und Nachteile eingehend analysiert und sind zum Schluss gekommen, dass es Verschiebungen im Milchmarkt geben könnte und wegen den dadurch entstehenden zwei unterschiedlichen Preisen (Käserei- und Molkereimilch) auch Druck auf die Milchpreise», sagte Reto Burkhardt, Leiter Kommunikation der SMP kürzlich gegenüber der BauernZeitung.
Uniterre bleibt chancenlos
Die einzige Organisation, welche lautstark für eine Neuregelung eintrat, war Uniterre, welche diese Woche noch einmal betonte, dass ein Teil der Prämie bei den Verarbeitern und Supermärkten hängen bleibe, schreibt Uniterre.
Das Gewicht der Organisation ist aber zu gering, als dass sie ernsthafte Chancen hätte, gegen die Phalanx der Produzenten und Verarbeiter anzutreten, welche einerseits den administrativen Aufwand scheuen und zweitens – natürlich vor allem auf Seiten der Produzenten – befürchten, dass mit einer Direktauszahlung der Milchpreis noch stärker unter Druck käme. Wie verschiedene Marktteilnehmer auf Anfrage erklären, gebe es im Moment einen breiten Konsens, am bestehenden System nichts zu ändern.
Auch BAG gegen Abstufung
Dieses «Stillhalteabkommen» gilt nicht nur für den Auszahlungs-modus, sondern auch für die Verteilung von Verkäsungs- und Siloverzichtszulage. Pläne des Bundesamts für Landwirtschaft, die Verkäsungszuglage um 2 Rp./kg zu senken und den Siloverzichtsbatzen um 3 auf 6 Rp./kg zu erhöhen, stiessen auf derart erbitterten Widerstand, dass sie es nicht einmal bis ins Verordnungspaket schafften.
Damit wollte das BLW die Attraktivität der steigenden Produktion von Viertelfett-Billigkäse aus B-Milch reduzieren. Dabei legte offenbar auch das Bundesamt für Gesundheit ein kräftiges Veto ein. Die Hüter der Volksgesundheit wollten angesichts der vorherrschenden Ernährungstrends keine Begünstigung von fettreichem Käse gegenüber dem fettarmen Produkt.
Stattdessen Geld für Pulver?
Derweil arbeitet die Branche nun an einer anderen Strategie, um der Butterproduktion gegenüber dem Billigkäse zu Auftrieb zu verhelfen. Im Gespräch ist eine Preisstützung des Butter-Koppelprodukts Magermilchpulver aus dem Fonds Regulierung (s. Artikel auf Seite 1). Nächste Woche will sich der Vorstand der Branchenorganisation Milch über das Thema eingehend unterhalten.