Wie üblich tritt per 1. Januar des neuen Jahres Diverses aus dem Landwirtschaftlichen Verordnungspaket in Kraft. Für die Pflanzenbau-Branche bietet es Erfreuliches in Form unbefristet weitergeführter Einzelkulturbeiträge für Zuckerüben, ein neues Grenzschutzsystem für Zucker und höhere Beiträge für den Anbau von Pflanzkartoffeln, Saatmais sowie Saatgut für Futtergräser und -leguminosen. Weiter hat der Bundesrat koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Erdmandelgras, Maiswurzelbohrer und Kirschessigfliege beschlossen.
Risikobasierte Grundkontrollen und eine Art Bagatellgrenze
Ausserdem soll der Aktionsplan zur Vereinfachung des Kontrollwesens in einem ersten Schritt seine Wirkung entfalten, indem die Kantone neu auf bis zu 10 Prozent der Betriebe auf eine Grundkontrolle verzichten können. Eine Art Bagatellgrenze, festgesetzt bei einer Beitragshöhe von 500 Franken, ermöglich das Auslassen einer Kontrolle im ersten Jahr nach einer Neu- oder Wiederanmeldung für ein Direktzahlungsprogramm. Das Intervall für Gewässerschutz-Kontrollen ist auf mindestens zweimal in acht Jahren ausgedehnt worden.
«Effizientere Tierzucht» bedeutet Verlust von Fördergeldern
Die Tierhaltungsbranche indes muss sich mit der totalrevidierten Tierzuchtverordnung arrangieren. Der Bundesrat will damit die Zucht effizienter machen. Die Revision bedeutet aber auch ein Verlust von Fördergeldern, wie die Rindviehzuchtverbände gegenüber der BauernZeitung erklärt haben. Pro Specie Rara hat darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Förderregeln insbesondere für gefährdete Rassen zum Problem werden könnten.
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In Übergangszeit sowohl TVD- als auch BUR-Nummer
Für die eindeutige Identifikation von Tierhaltungen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) setzt der Bundesrat künftig auf die BUR-Nummer. Sie stammt aus dem Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamts für Statistik und soll einen Beitrag dazu leisten, dass Daten in Zukunft nur noch einmal für verschiedene Systeme erfasst werden müssen (Once-Only-Prinzip). Dies im Rahmen eines «Masterdatenkonzepts» der Bundesämter für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und Statistik. Zumindest in einer Übergangszeit von noch unbekannter Dauer – die sei abhängig vom Tempo der sukzessiven technischen Erneuerung der TVD – gilt die BUR-Nummer aber lediglich als Ergänzung zur bestehenden TVD-Nummer – und beides ist gültig.
Digiflux für Nährstoffbilanz und ÖLN statt Hoduflu
Eine technische Neuerung gibt es auch bei der Erfassung von Hof- und Recyclingdüngerflüssen: Das bisherige Hoduflu wird durch Digiflux ersetzt. Wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt, ist Hoduflu am Ende seines Lebenszyklus angekommen. Die neue Plattform Digiflux werde per Juni 2026 starten und es ermöglichen, alle Verschiebungen – Pflanzenschutzmittel, Futter, N- und P-haltige Dünger sowie Hof- und Recyclingdünger – am selben Ort zu erfassen. Wer in Hoduflu registriert ist, für den werde Digiflux automatisch freigeschaltet. Lediglich der Standort des Betriebs sei mit einem per Post zugeschickten Aktivierungscode zu bestätigen.
Weil alle Daten aus Hoduflu nach Digiflux übertragen würden, könne man nach der Aktivierung ohne Unterbruch mit der Erfassung und Bestätigung von Düngerlieferungen weitermachen. Wie bisher stünden dafür die manuelle Eingabe, Dateiupload oder eine Schnittstelle zu einem ERP- oder Farmmanagementsystem zur Verfügung. «Die Umstellung ist für alle bisherigen Hoduflu-Nutzer(innen) obligatorisch», so das BLW. Ab Juni 2026 seien dann auch für Nährstoffbilanz und ÖLN nicht mehr Hoduflu-, sondern Digilux-Angaben massgebend.
Infos zur Umstellung von Hoduflu auf Digiflux
Fachbewilligung Pflanzenschutz: Ab 3. Januar registrieren
Um in Zukunft noch Pflanzenschutzmittel kaufen zu können, braucht es ab 2027 eine gültige digitale Fachbewilligung (FaBe) Pflanzenschutz. «Ab diesem Zeitpunkt muss auf jedem Betrieb mindestens eine Person eine solche FaBe haben», mahnt der Schweizer Bauernverband (SBV). Das gilt auch für Einzelstockbehandlungen, wobei dafür eine spezielle FaBe vorausgesetzt wird. Die kann man durch die Teilnahme an einem Kurs erwerben.
Zwar ist 2027 noch weit weg. Bestehende FaBe oder anerkannte Ausbildungsabschlüsse (z. B. Landwirt/in EFZ) müssen aber bereits zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 ins zentrale Register eingetragen werden. Das erfolgt online (siehe Link unten) und kostet eine Gebühr von 50 Franken.
Website zur Fachbewilligung Pflanzenschutz
Rückerstattung Mineralölsteuer rasch an die Hand nehmen
Ebenfalls registrieren sollte man sich für die Rückerstattung der Mineralölsteuer, und zwar auf der neuen Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit. Der SBV informiert über die Systemänderung, bei der nach der einmaligen Anmeldung auf Taxas jeweils zwischen 1. Mai und 30. Juni jährlich die eigentliche Rückerstattung beantragt werden kann. Flächen und Kulturen liessen sich dabei automatisch importieren. Der SBV empfiehlt, die Registrierung möglichst sofort an die Hand zu nehmen.

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