Nach zweieinhalb Monaten Ausnahmezustand aufgrund von Corona startet nächste Woche die Sommersession des Parlaments. Die Geschäfte der abgebrochenen Frühlingssession kommen wieder aufs Tapet. Die Kommissionsarbeit ging schon vorher wieder los und dort hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) letzte Woche das weitere Vorgehen in Sachen Landwirtschaftspolitik beraten.
Ständeratskommission setzt Prioritäten
Die Mitglieder der Kommission haben dabei Prioritäten gesetzt: Sie wollen die Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» sowie ihre eigene Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» bereits Anfang Juli prioritär und gleichzeitig behandeln. So wird es möglich, dass sich das Plenum des Ständerats in der Herbstsession damit befasst. (Nebenbemerkung: Die Abstimmungen zu den Initiativen selber finden dennoch frühestens im März 2021 statt).
Für die Landwirtschaft ist das eine gute Nachricht. Denn die parlamentarische Initiative macht die Vorgaben des Aktionsplans Pflanzenschutz rechtlich verbindlich und stärkt diesen somit. Sie ist zudem das richtige «Gegenkonzept» zu den beiden extremen Volksinitiativen. Die parlamentarische Initiative umfasst zusätzlich die Anwendungsbereiche von Pflanzenschutzmitteln ausserhalb der Landwirtschaft wie Private oder die öffentliche Hand. Auch diese sollen ihren Beitrag leisten, was nicht mehr als recht ist.
Mehr Zeit für die Agrarpolitik
Weiter beschloss die WAK-S, sich für die Beratung der Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) mehr Zeit zu nehmen. Weil diese Vorlage sehr komplex sei, wollen die Kommissionsmitglieder die aufgrund der Corona-Krise abgesagte Anhörung nachholen. Diese findet nun im Juli statt, die eigentliche Beratung der Vorlage ab August. Diesen Entscheid begrüssen wir vonseiten des Schweizer Bauernverbands ebenfalls.
Die Vorlage ist in der Tat sehr komplex. Der Bundesrat sieht in der Botschaft umfangreiche Anpassungen vor. Dies einerseits auf Stufe des Landwirtschaftsgesetzes wie auch beim bäuerlichen Bodenrecht. Andererseits stellt die Regierung bereits weitgehende Anpassungen auf Stufe der Verordnungen in Aussicht.
Schmerzhafte Auswirkungen für Bauernfamilien
All das führt zu schmerzhaften Auswirkungen für die Bauernfamilien. Gemäss Bundesrat ginge der Selbstversorgungsgrad um acht Prozent gegenüber dem zehnjährigen Durchschnitt zurück. Das sektorale Einkommen sänke um 265 Millionen Franken im Vergleich zur aktuellen Agrarpolitik. Die aktuelle Version der AP 22+ braucht daher in wesentlichen Punkten Nachbesserungen. Aus unserer Sicht soll das Parlament zwar auf die Vorlage eintreten, sie danach aber an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückweisen.
Dabei soll ein Auftrag lauten, zwischen der AP 22+ und der Aussenhandelspolitik Kohärenz zu schaffen. Ebenso darf es kein Ziel sein, den Bruttoselbstversorgungsgrad aktiv zu senken. Das wäre ein Widerspruch zum neuen Artikel 104a der Bundesverfassung. Ebenso ist es für uns unabdingbar, dass das Sektoreinkommen nicht sinkt. Ein ehrgeizigeres und damit lobenswerteres Ziel wäre es, dieses zu erhöhen!