Bei einem grossen Teil der Kartoffelbestände wird in den nächsten zwei Wochen die Krautvernichtung durchgeführt oder sie hat bereits stattgefunden. Bisher wurde dazu in den meisten Fällen Reglone oder ein anderes Mittel mit dem Wirkstoff Diquat verwendet. Dieser Wirkstoff hat aber dieses Jahr seine Zulassung verloren.
Verbot aufgrund von Toxizität
Reglone wurde aufgrund der Toxizität auf Mensch und Vögel verboten, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) der BauernZeitung mitteilt. Zu diesem Schluss ist die Europäische Lebensmittelbehörde gekommen. Das BLW nimmt diese Bewertung als Grund für die Nicht-Erneuerung der Zulassung in der Schweiz auf.
Bei Fenaco ausverkauft
Noch besteht eine Aufbrauchsfrist bis zum 1. Juli 2022. Solange dürfen Produkte mit Diquat zum Einsatz kommen. Weil aber keine neuen Produkte mehr produziert oder eingeführt werden dürfen, werden sie kaum mehr erhältlich sein. Bei der Fenaco und in der EU sind sie bereits ausverkauft, einzelne Landis verfügen noch über Restbestände.
Alternativen vorhanden
Als Ersatz für Diquat stehen die beiden Produkte Spotlight Plus (Wirkstoff Carfentrazone) und Firebird Plus (Wirkstoff Pyraflufen) zur Verfügung. Bei beiden handelt es sich um reine Kontaktwirkstoffe und auch sonst sind sie recht ähnlich. Im Gegensatz zu Diquat braucht es einige Tage, bis die ersten Nekrosen sichtbar werden. Da die Wirkung über die Unterbrechung der Fotosynthese erfolgt, ist eine hohe Lichtintensität nach der Behandlung wichtig. Der Einsatz erfolgt daher vorzugsweise am Morgen bei unbedecktem Himmel. Es können maximal zwei Behandlungen durchgeführt werden, ein vor- oder nachgängiges Schlegeln wird empfohlen.
22 Wirkstoffe gestrichen
Am 1. Juli 2020 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 22 Wirkstoffe aus dem Anhang 1 des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses gestrichen. Die Aufbrauchfrist für Produkte mit Chlorpropham (Keimhemmer bei Kartoffeln) und Methiocarb (Mesurol-Saatbeizmittel) läuft bis zum 30. September 2020. Für alle restlichen Produkte wie z. B. für Diquat gilt eine Ausverkaufsfrist von einem Jahr plus ein weiteres Jahr für deren Gebrauch.