Die Melde- und Bekämpfungspflicht für Feuerbrand hat sich mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung geändert. Seit dem 1. Januar 2020 gilt Feuerbrand als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus. Damit ändern die Pflichten und Zuständigkeiten, nicht aber die Dramatik. Feuerbrand ist nach wie vor ein gefährliches Bakterium, das die wirtschaftliche Kernobstproduktion und schützenswerte Hochstammanlagen und Sortensammlungen gefährdet.

Schweiz in Zonen eingeteilt

Seit diesem Jahr ist die Bekämpfung von Feuerbrand neu geregelt. Die Schweiz wird in unterschiedliche Zonen eingeteilt. Neu gibt es «Gebiete mit geringer Prävalenz». Geringe Prävalenz bedeutet, dass in diesen Zonen die Häufigkeit von Feuerbrand tief gehalten werden muss. Alle Schutzobjekte gelten in diesem Jahr noch als «Gebiete mit geringer Prävalenz». Das Wallis gilt weiterhin als Schutzgebiet mit Tilgungspflicht und die Baumschulen mit Produktion von Pflanzgut für den Pflanzenpass-ZP «Erwinia amylovora» sind in Sicherheitszonen eingeteilt. Ausserhalb dieser Gebiete gilt in der Schweiz keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr für Feuerbrand.

Mehr Eigenverantwortung für Besitzer von Kernobstbäumen

Die Neuregelung hat auch finanzielle Konsequenzen für die Kantone. Die Richtlinie Nr. 3 für die Bekämpfung von Feuerbrand gibt die neuen Höchstwerte der Bundesbeiträge pro Jahr für die Kantone vor. Diese machen noch rund 10% der Ausgaben der Vorjahre aus. Somit entfallen die regelmässigen Kontrollen in «Gebieten mit geringer Prävalenz» durch die Fachstellen oder Gemeindekontrolleure. Die Kantone kontrollieren nur noch stichprobenartig. Die Überwachung-, Melde-, und Bekämpfungspflicht wird ganz in die Eigenverantwortung der Bewirtschaftenden und Besitzer von Kernobstbäumen gelegt.

Massnahmenpaket umsetzen

In der Bekämpfung von Feuerbrand hat sich hingegen nichts geändert. Ein Feuerbrand-Management hat weiterhin oberste Priorität. Dazu gehören die genaue Überwachung der Wirtspflanzen, die Sanierung befallener Bäume oder Sträucher, das Entfernen von Nachzüglerblüten, die Beachtung der Hygienemassnahmen und gegebenenfalls der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Erlaubt sind die Produkte Myco-Sin, Serenade Max, Blossom Protect (+Puffer Protect) und Vacciplant. Im IP-Anbau zusätzlich noch LMA, Regalis Plus und Bion. LMA und Blossom Protect zeigen die besten Wirkungsgrade, wenn sie während den Tagen mit hoher Infektionsgefahr mit einem Behandlungsintervall von zwei Tagen eingesetzt werden.

Ab Blühstart wird empfohlen, regelmässig das Blüteninfektionsprognosemodell der Agroscope zu beachten.