Weil das Euter seiner Kuh an der Expo Bulle 2019 zu prall gefüllt war, verurteilte die Freiburger Staatsanwaltschaft einen Landwirt wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu 200 Franken Busse. Damit war er nicht einverstanden, und zog das Urteil an das Polizeigericht weiter, das letzte Woche den Fall verhandelte und die Busse auf 150 Franken reduzierte, wie die «Freiburger Nachrichten» berichten.
Neue Richtlinien für nationale Ausstellungen
«Es ist immer eine Gratwanderung zwischen einem schön gefüllten Euter und einem zu vollen Euter», räumt Hans Aebischer, Präsident des Verbands Holstein Switzerland, ein. Bis 2019 gab es optische Vorring-Kontrollen. Ab 1. Januar sehen die neuen Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter vor, dass Kühe an nationalen Ausstellungen stärker kontrolliert werden.
Kontrollen sind nicht immer eindeutig
Vor dem Gericht beteuerte der Züchter, dass der erste Test ohne Befund war. Kühe, welche an der Championne-Wahl teilnahmen, mussten nochmals zum Ultraschalltest, bestätigt Hans Aebischer. So wurde der Züchter auf dem Weg zum Melken aufgehalten und per Ultraschall festgestellt dass das Euter überladen war. Er habe den normalen Melkrhythmus einkalkuliert, schilderte der Züchter. Weil das Rahmenprogramm länger dauerte, habe sich die Misswahl verzögert. Der Züchter betonte, dass ihm das Tierwohl wichtig sei und er nie etwas riskieren würde. Die Kontrollen seien nicht immer eindeutig, sagte Direktor Michel Geinoz von Holstein Switzerland gegenüber den «Freiburger Nachrichten». Weil dieses Jahr die Ausstellungen wegen Corona ausfallen mussten, fehlen die Erfahrungen mit der neuen Regelung, hält Hans Aebischer fest.
Kein direkter Vorsatz
Es sei glaubhaft, dass der Landwirt um das Tierwohl bemüht gewesen sei. Ein direkter Vorsatz könne ausgeschlossen werden, heisst es in der Urteilsbegründung. Trotzdem hätte der Züchter erkennen müssen, dass er die Kuh hätte melken müssen. Seine Anwältin plädierte auf Freispruch, es gebe keinen Beweis für ein strafrelevantes Verhalten, weder absichtlich noch fahrlässig. Die Busse von 200 Franken wurde um 50 Franken reduziert. Dem Züchter wurden 350 Franken Verfahrenskosten auferlegt.