Die Diskussion ist nicht neu, und doch taucht sie immer wieder auf: Die Obergrenze für den Bezug von Direktzahlungen. Neu lanciert wurde sie mit der AP 22+. Der Bundesrat fordert die Einführung eine Obergrenze von 250 000 Franken. Der Vorschlag findet sowohl Unterstützer wie auch Gegner.

Heute gilt SAK-Begrenzung

Eine obere Grenze für den Bezug von Direktzahlungen, also eine Maximalsumme pro Betrieb, gibt es zurzeit keine. Es sind jedoch verschiedene Begrenzungen in Kraft, genauer gesagt drei:

  • Erstens gibt es eine Begrenzung bestimmter Direkt-zahlungsarten pro Standardarbeitskraft (SAK) von 70 000 Franken. Vernetzungs-, Landschaftsqualitäts- und Ressourceneffizienzbeiträge sind von der Begrenzung ausgenommen.
  • Zweitens gibt es eine Grenze in Bezug auf die Fläche pro Betrieb (60 ha), ab denen der Basisbeitrag der Versorgungssicherheitsbeiträge pro ha reduziert wird.
  • Und bei den Übergangsbeiträgen gibt es in Bezug auf Einkommen und Vermögen eine dritte Grenze.

Diese drei Begrenzungen sollen nun einer einzigen Obergrenze von 250 000 weichen. Die verschiedenen Begrenzungen und Abstufung seien kompliziert, lässt es sich im erläuternden Bericht nachlesen. Ausserdem hätten sie ihre Wirkung verfehlt: "Mit der Begrenzung der Beiträge pro SAK sollte eine übermässige Ausdehnung von Ökoausgleichflächen verhindert werden." Effektiv habe es nur Auswirkungen auf Beiträge von Ackerbaubetrieben gehabt. Die Massnahme habe somit nicht die angestrebte Wirkung erreicht, so das Fazit.

Was soll sich ändern?

Der Bundesrat schlägt daher die Einführung einer Obergrenze von 250 000 Franken vor. Für Betriebsgemeinschaften soll diese Limite nach der Anzahl der zusammengefassten Betriebe in der Gemeinschaft multipliziert werden. Eine Betriebsgemeinschaft, bestehend aus zwei Betrieben, kann folglich maximal 500 000 Franken an Direktzahlungen erhalten. Bei Betrieben, die mehr als diese 250 000 Franken erhalten, würde das zu einer proportionalen Kürzung sämtlicher Beiträge führen. Ausserdem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, für einzelne Beitragsarten Begrenzungen festlegen zu können.

Die Befürworter

Die Rückmeldungen sind äusserst unterschiedlich. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst eine Wiedereinführung einer Obergrenze. 250 000 sei aber zu hoch angesetzt. Sie schlagen daher eine Grenze von 150 000 Franken vor. Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Grenze seien lediglich 0,2 Prozent der Betriebe betroffen. Wäre die Grenze 100 000 Franken tiefer, wären es bereits drei Prozent der Betriebe. Ebenfalls für eine Obergrenze spricht sich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete aus.

Sie würden aber ein abgestuftes System anstelle einer einzigen Grenze bevorzugen. Die Schweizer Milchproduzenten können sich mit dem Gedanken der

Beitragsbegrenzung von 250 000 Franken ebenfalls anfreunden. "Es geht auch hier darum, für die Landwirtschaft imageschädigende Auswüchse zu verhindern", schreibt die SMP in ihrer Stellungnahme.

Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) will eine flächenbezogene lineare Abstufung.

LDK: Auswüchse drohen

"Die Beitragssummen mit dem heutigen Beitragssystem führen bei bestimmten Konstellationen zu Auswüchsen, die agrarpolitisch keinen Sinn machen", schreibt die LDK in ihrer Begründung. Eine Grenze von 250 000 Franken würde lediglich dazu führen, dass die 300 betroffenen Betriebe ihre Bewirtschaftung in arbeitswirtschaftlicher Hinsicht soweit reduzieren, bis sie unter die Marke der Höchstlimite fallen würden.

Bio Suisse lehnt eine Obergrenze von 250 000 Franken ebenfalls ab, setzt sich aber für die Beibehaltung der Begrenzung von 70 000 Franken pro SAK ein. Bio Suisse fordert einen Umverteilungsbeitrag auf den ersten 20 ha und degressive Beiträge. Damit soll die Fläche beispielsweise über 50 ha weniger attraktiv und die mittleren Betriebe (zwischen 20 bis 50 ha) gefördert werden.

"Eine Obergrenze ist nicht erklärbar."

Schweizer Bauernverband

Auch der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt den Grundsatz der Begrenzung der Direktzahlungen pro Betrieb nicht. Der SBV erachtet das geltende System als verständlich und erklärbar gegenüber der Bevölkerung. "Eine Obergrenze von 250 000 Franken ist in den Augen des SBV nicht mehr erklärbar", schreibt der SBV in seiner Stellungnahme. Der SBV setzt sich für die Beibehaltung der Begrenzung über die SAK ein.