Bern Nach der Präsentation des weiteren Vorgehens durch Bundesrat Guy Parmelin erläuterte Adrian Aebi im Gespräch die Details zu verschiedenen Punkten der Agrarpolitik 2022+ (AP 22+).
Herr Aebi, bei der sozialen Absicherung der Partner auf den Betrieben setzt der Bundesrat auf eine AHV-Pflicht?
Adrian Aebi: In welcher Art die Pflicht kommt, wird noch diskutiert, möglich ist auch etwas in der zweiten oder dritten Säule. Es sollen für die Landwirtschaft aber keine neuen Systeme aufgebaut werden. Bäuerliche Kreise sagen zu Recht, wir brauchen das Geld zum Investieren und nicht zum Auszahlen eines Lohns. Aber manchmal ist diese Sicht etwas kurzfristig, denn es gibt effektiv viele Fälle, wo es im Alter trotz des vielen Bundesgeldes Probleme gibt. Das kommt in der Öffentlichkeit schlecht an.
Wollen Sie auch an der Direktzahlungs-Obergrenze von 250 000 Franken festhalten?
Nein. Es ist geplant, die Direktzahlungen ab 150 000 Franken progressiv abzustufen. Die prozentuale Reduktion soll jeweils pro zusätzliche 50 000 Franken um zehn Prozent ansteigen. Im Gegenzug sollen alle anderen Abstufungen und Begrenzungen aufgehoben werden.
Also eine Verschärfung der Direktzahlungs-Obergrenze?
Nein, von der neuen Abstufung dürften etwa gleich viele Betriebe wie heute betroffen sein. Die Abstufung ist aber gegenüber der Bevölkerung einfacher zu kommunizieren.
Was genau ist vorgesehen in Sachen Verschärfung der Ausbildungsanforderungen?
Bei der Ausbildung gibt es eine Änderung: Es soll nicht die Berufsprüfung, sondern das Fachzeugnis (EFZ), also der Lehrabschluss, verlangt werden. Und nach der Lehre müssen noch einmal drei Module Betriebswirtschaft besucht werden. Das könnten Module aus der Meisterschule oder aus anderen Ausbildungsgängen sein.
Bei den neuen Direktzahlungs-Ideen ist der Betriebsbeitrag gestorben. Da kam offenbar zu viel Widerstand?
Da kam zu viel Widerstand, ja. Es wurde kritisiert, dass ohne Gegenleistung Geld verteilt wird.
Die Umlagerung der Versorgungssicherheitsbeiträge dagegen wird beibehalten?
Ja, die Produktionssystembeiträge sollen wie geplant finanziell gestärkt werden.
Woran scheiterte das zweiteilige Biodiversitäts-fördersystem?
Man hatte mal die Idee, die QI und QII optional durch ein auf den Betrieb zugeschnittenes gesamtbetriebliches Biodiversitätsförderkonzept zu ersetzen. Die Kritik lautete hier, dass es extrem aufwendig wäre und dass es einen Berater und Kontrolleur bräuchte, der alles überprüft.
QI und QII bleiben also?
Ja, die bleiben, aber sie werden weiterentwickelt. Die Auswertungen haben ja gezeigt, dass sie nur bedingt wirkungsvoll sind. Wir möchten QI etwas vereinfachen und QII in der Qualität noch verbessern.
Werden LQB und Vernetzungsbeiträge wie geplant zu Beiträgen für standortangepasste Landwirtschaft fusioniert?
Ja, der Vorschlag aus der Vernehmlassung soll so in die Botschaft übernommen werden.
Was bleibt noch übrig von den Plänen in Sachen bäuerliches Bodenrecht?
Es geht vor allem drum, dass man im Bereich der juristischen Personen ermöglichen will, dass sie sich einfacher an Betrieben beteiligen können. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen aber gegenüber dem Vernehmlassungsvorschlag vereinfacht werden. Das wird ja von den Kantonen bereits teilweise umgesetzt und hier geht es darum, dass dies möglichst überall etwa gleich umgesetzt wird. Rausgenommen wurde hingegen die geplante Verkürzung des Vorkaufsrechts für Ehefrauen und Kinder. Der Verzicht auf diese Massnahme vermindert den Schutz des Ehegatten nicht.
Sie wollen, dass sich der Bund an Prämien für Ernteversicherungen beteiligt. Welche Versicherungen fallen darunter?
Das soll nur für Versicherungen mit schwacher Marktdurchdringung umgesetzt werden, zum Beispiel im Bereich Trockenheit. Die Hagelversicherung dagegen läuft von selber, dort gibt es keine staatliche Stützung.
Im Trinkwasser-Bereich gibt es neu einen verbindlichen Absenkungspfad?
Ja. Der Bundesrat will eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse um mindestens zehn Prozent bis 2025 und um mindestens 20 Prozent bis 2030. Schon in der Vernehmlassung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Ziele im Gesetz festgehalten und Mass-nahmen definiert werden, wenn die Ziele nicht erreicht werden.
Warum gibt es eine Verzögerung von einem halben Jahr?
Die Erarbeitung einer Agrarpolitik-Vorlage ist ein langer Prozess. Möglicherweise hat dabei auch der Wechsel des Departementschefs eine Rolle gespielt. Es braucht jeweils einiges, bis das Paket landwirtschaftsverträglich ist.Interview akr