Seit Dezember 2025 ist die totalrevidierte Pflanzenschutzmittel-Verordnung (PSMV) in der Schweiz in Kraft. Der Auftrag des Bundesrates dabei sei eine Annäherung an die EU gewesen, erklärte Michael Beer, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das Amt ist – in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Umwelt und jenem für Landwirtschaft sowie dem Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) – für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zuständig. Beer lud zu einer Medienkonferenz, um Details zur neuen PSMV zu erörtern.

Neuer, vereinfachter Zulassungsweg

Die Vorlage hatte in der Vernehmlassung hohe Wellen geschlagen. Umweltverbände warnten vor einer Flut sehr gefährlicher PSM und Wirkstoffe, die dank der Änderungen in der Schweiz neu zugelassen würden. «Wir übernehmen nicht blind Zulassungen von der EU», betonte Michael Beer vor den Medienschaffenden. «Sondern wir machen nicht die gleiche Arbeit zweimal.» Felix Fraga zeigte auf, wie die Verfahren in der EU und in der Schweiz funktionieren. Die revidierte PSMV brachte zusätzlich zum bisherigen regulären Zulassungsprozess hierzulande einen vereinfachten Weg für PSM, die in den Nachbarländern zugelassen sind.

«Swiss Finish» zum Gewässerschutz

«Die meisten Schritte im Bewilligungsdossier müssen wir nicht mehr prüfen», sagte Felix Fraga zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten. Man arbeite mit dem vollständigen Dossier aus dem jeweiligen Land, wende aber die bekannten Schweizer Zulassungsanforderungen an. Das bedeutet insbesondere ein «Swiss Finish» zum Schutz der Gewässer. Auch im vereinfachten Verfahren können sich Umweltverbände in Parteistellung einbringen und die zuständigen Behörden erlassen Risikominderungsmassnahmen (Auflagen für die Anwendung).

Wirkstoffe umgehend auch zulassen

Abo Pflanzenschutz Neue Pflanzenschutzmittel-Verordnung: Schweiz übernimmt EU-Zulassungen für Wirkstoffe Friday, 22. August 2025 «Es bleibt eine Abwägung zwischen dem Schutz der Kulturen und jenem des Trinkwassers», fasste Michael Beer zusammen. Wenn PSM zur Sicherung der Produktion zum Einsatz kämen, seien Rückstände nicht auszuschliessen. «Man kann nicht alles haben», bemerkte er. Allerdings ist Beer überzeugt, dass ein guter Schutz des Grundwassers auch die Qualität des Trinkwassers sicherstellt.

Im Gegensatz zu PSM übernimmt die Schweiz mit der revidierten Verordnung in der EU zugelassene Wirkstoffe direkt. Das war bereits vor der Revision der Fall, allerdings zeitlich versetzt. Neu erfolgt die Zulassung umgehend – ebenso sind Wirkstoffe mit sofortiger Wirkung hierzulande nicht mehr erlaubt, wenn die EU einen solchen Entscheid fällt.

«Es gibt immer ein Schweizer Zulassungsverfahren» 

Auf die Frage eines Journalisten zu der befürchteten Flut gefährlicher Wirkstoffe und PSM stellte Michael Beer klar: «Es gibt immer ein Schweizer Zulassungsverfahren.» Auch wenn Wirkstoffe umgehend übernommen werden, müssen PSM durch die Zulassung kommen. «Wenn ein Produkt die Anforderungen nicht erfüllt, wird es nicht zugelassen.» Das sei im Übrigen das übliche Vorgehen auch in der EU, ergänzte Nicolas Schenk, ebenfalls vom BLV. «Die EU lässt nur Wirkstoffe zu, keine PSM.»

Knackpunkt Notfallzulassungen aus dem Ausland

Es wird allerdings weiter an der Zulassung geschraubt. So hat das Parlament eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Pa. Iv. 22.441) noch nicht fertig beraten. Laut BLV sind die Forderungen darin bereits zu einem Grossteil mit der totalrevidierten PSMV abgedeckt. Neu hinzugekommen ist allerdings die Idee, auch Notfallzulassungen aus der EU direkt zu übernehmen. Das sei ein Knackpunkt, meinte Michael Beer. «Schlussendlich muss es auch ein Notfall in der Schweiz sein», gab er zu bedenken. 

Abo Lücken im Schutz der Kulturen Integrierter Pflanzenschutz soll die Schweizer Produktion in Zukunft sichern Tuesday, 13. January 2026 Notfallzulassungen sind als Instrument gedacht, um drastische Lücken im Schutz der Kulturen kurzfristig zu schliessen. Ihre Zahl hat in den letzten Jahren allerdings stetig zugenommen, vor allem für Insektizide. Man bringt das einerseits mit dem Klimawandel und neuen Schädlingen in Verbindung, andererseits aber auch mit dem Zulassungsstau. «Seit 2018 ist der Berg an Gesuchen stetig gewachsen», schilderte der stellvertretende BLV-Direktor. Sein Amt hat die Zuständigkeiten per 2022 vom BLW übernommen und konnte den Stau in dieser Zeit von über 700 auf über 500 hängige Gesuche abbauen. Sehr alte Anträge wurden mit der neuen PSMV verworfen. Ausserdem soll das erwähnte beschleunigte Verfahren nun eine Besserung bringen. Weniger Notfallzulassungen erwartet Beer deshalb nicht, «aber eine Stabilisierung.»

Nicht mehr Ressourcen, aber mehr Arbeit

Michael Beer hielt weiter fest, sein Amt arbeite mit den bestehenden Ressourcen an wachsenden Aufgaben. Es gebe mehr Zulassungsgesuche, mehr Notfallzulassungen, mehr parlamentarische Vorstösse zu bearbeiten und auch mehr Medienanfragen. Ausserdem wurde eine neue IT-Lösung für die digitale Einreichung von Zulassungsgesuchen eingeführt. «Das alles bindet Ressourcen.» 

«Echte Zusammenarbeit» mit den EU-Experten

Eine Neuerung in Sachen Zulassung bringt neben der Pa.Iv. Bregy auch das Vertragspaket mit der EU (Bilaterale III). Es ist ebenfalls noch im parlamentarischen Prozess, soll aber einen gemeinsamen «Lebensmittelsicherheitsraum» zwischen der Schweiz und der EU schaffen. Heute habe man für den Zulassungsentscheid im vereinfachten Prozess zwar das vollständige EU-Dossier zur Verfügung, sagte Michael Beer. «Neu wären wir aber von Beginn weg dabei», betonte er die Vorteile der Vorlage. Das ermögliche eine «echte Zusammenarbeit» mit den Experten in der EU und reduziere Doppelspurigkeiten noch mehr.