Die Verschärfung des Ausbildungsmodus mit der Agrarpolitik 2022+ (AP 22+, die BauernZeitung berichtete) erhitzt die Gemüter des Bäuerinnen- und Landfrauenverbands (SBLV). Grund dafür ist der Entwurf für die Anforderungen der Direktzahlungsbezüge. Darin schlägt der Bundesrat vor, dass eine Bäuerin mit Fachausweis (FA) Direktzahlungen erhält, wenn sie zusätzlich drei betriebswirtschaftliche Module besucht. «Der SBLV setzt alles daran, dass diese Diskriminierung der höheren Berufsbildung der Bäuerin so nicht zum Tragen kommt», heisst es deshalb im Newsletter der Bildungskommission Bäuerin des SBLV vom vergangenen Dezember.
Es gibt Mehrkosten
Ein weiterer Faktor sind die Kosten. Für die zusätzlichen Module müssten je nach Kanton mit zirka 2500 bis 3000 Franken Mehrausgaben gerechnet werden. In der Regel bekommen Absolventen einer höheren Berufsbildung, dazu gehört auch die Weiterbildung zur Bäuerin, vom Bund 50 Prozent der Ausbildungskosten rückvergütet, wenn die Abschlussprüfung absolviert wird (siehe Box). Da die geforderten drei Module nachträglich zum Abschluss Bäuerin FA besucht würden, könnte somit die Rückvergütung des Bundes nicht beantragt werden.
Neue Tarife an den Bäuerinnenschulen
(Aus der BauernZeitung vom 28. April 2017)
Die Einführung des neuen Gesetzes zur höheren Berufsbildung hat Einfluss auf die Tarife an den Bäuerinnenschulen. Zukünftig erhalten nicht mehr die Ausbildungsstätten vom Bund finanzielle Unterstützung, sondern nach Absolvieren der Berufsprüfung werden 50 Prozent der Ausbildungskosten vom Bund direkt an die Absolventin zurückvergütet. Für Frauen mit dem Ziel Berufsprüfung Bäuerin steigen die Kosten unter dem Strich nicht. Für Absolventinnen, die die Ausbildung als persönliche Weiterbildung im Bereich Hauswirtschaft machen, jedoch schon.
Bereits erfüllt
Bei den erwähnten Modulen handelt es sich um die Module B01 (persönliche und methodische Kompetenz des Betriebsleiters), B02 (Wirtschaftlichkeit des Betriebs) und B03 (Marketing). Allesamt aus dem Bildungsangebot für Betriebsleiter. Nebst den Bäuerinnen müssten auch Absolventen der Grundbildung Landwirt mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder des Direktzahlungskurses diese Zusatzmodule besuchen.
Laut Jeanette Zürcher-Egloff, Bildungsverantwortliche und Vizepräsidentin des SBLV, sei man beim SBLV nicht damit einverstanden, dass die höhere Berufsbildung der Bäuerin mit einer Grundbildung und mit einer verkürzten Ausbildung gleichgesetzt werde. «Bäuerin ist eine höhere Berufsbildung, wie die Ausbildung zum Betriebsleiter auch.» Die Frauen seien in der Regel älter und erfahrener, bereits auf den Höfen tätig sowie oft für die Aufzeichnungen und die Buchhaltung zuständig. Ausserdem decke die Weiterbildung zur Bäuerin die vorgesehenen Module zum Teil bereits ab.
Der SBLV sucht in den nächsten Tagen ein Gespräch mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, damit der Text in der Botschaft zur AP 22+ die Bäuerinnen nicht miteinbezieht. «Es war für uns Bäuerinnen ein Erfolg, mit unserem Abschluss Direktzahlungen beziehen zu können. Nun wollen wir, dass er im landwirtschaftlichen Bildungssystem auch noch richtig angesiedelt wird», sagt Jeanette Zürcher-Egloff.