Der Schleppschlauchverteiler ist mehr als ein landwirtschaftliches Gerät. Das emissionsmindernde Ausbringungsverfahren für Gülle ist auch zum Politikum ersten Ranges geworden. Auslöser war das in einer Revision der Luftreinhalteverordnung (LRV) 2020 vom Bundesrat beschlossene Obligatorium ab 2022. Damit würde das entsprechende Förderprogramm eingestellt.

Unmut der bäuerlichen Basis

Das sorgte für Widerstand in der Branche. In Online-Diskussionen etwa auf der Seite der BauernZeitung war die Rede von «Schleppschlauch-Diktatur» und ähnlichen negativen Beurteilungen des bundesrätlichen Plans. Man befürchtet vielerorts eine Benachteiligung kleiner Betriebe, die sich eine Umrüstung auf Schleppschlauch nicht leisten könnten und eine indirekte Förderung von Lohnunternehmern.

Dieser Missmut an der bäuerlichen Basis wurde ins Parlament getragen und schlug sich nieder in einer Motion des Zuger Ständerats Peter Hegglin vom Juni 2020. Sie fordert einen Verzicht auf das Obligatorium und eine Fortsetzung der Förderung auch nach 2021.

In der Begründung heisst es unter anderem, dass der Bedarf für die Reduktion von Stickstoffverlusten unbestritten sei. Das gelte auch für den Nutzen von emissionsmindernden Ausbringungsverfahren. Die Ausschüttung von Fördergeldern in Form von Ressourceneffizienzbeiträgen (REB) seit 2014 habe eindeutig gezeigt, dass Anreizsysteme zielführend seien.

Zielkonflikt beim Bodenschutz

Aufgrund der grossen Anschaffungskosten für Schleppschläuche werde es zu einer höheren Nachfrage nach Lohnunternehmen sowie gemeinschaftlich genutzten Maschinen kommen, schreibt der Motionär. Die daraus resultierende verminderte Flexibilität führe zu deutlich grösserem organisatorischen Aufwand und vermindere die Rücksichtnahme auf die Wetterbedingungen. Fässer mit Schleppschlauchbesatz seien zudem tendenziell schwerer, womit sich ein Zielkonflikt bezüglich Bodenverdichtung ergeben könnte. Es sei deshalb falsch und wahrscheinlich sogar kontraproduktiv, die Förderung abzubrechen und ein Obligatorium einzuführen.

«Ein Obligatorium könnte dem Ziel der Ammoniak-Reduktion sogar entgegenwirken.»

Zitat aus der Motion Hegglin gegen Schleppschlauchpflicht

Die Forderung Hegglins erhielt Unterstützung bis in die Grüne Partei, deren Ständerätin Maya Graf die Motion ebenso mitunterzeichnet hat, wie Vertreter von SVP, FDP und Mitte. Die breite Basis führte dann im September 2020 zum klaren Ja zur Motion Hegglin durch das Ständerats-Plenum mit 27 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen).

Nun zeichnen sich auch im Nationalrat gute Aussichten für die Motion Hegglin ab. Die Wirtschaftskommission (WAK-N) hat sie diese Woche mit 13 zu 11 Stimmen (2 Enthaltungen) gutgeheissen. «Der Schleppschlauch sei nicht überall einsetzbar und das bisherige Anreizsystem habe sich bewährt», so die Mitteilung der WAK-N zur Mehrheitsmeinung.

Mit ihrem Entscheid hat die WAK-N auch den Bundesrat in den Regen gestellt. Dieser hatte in seinem Argumentarium gegen die Motion erklärt, es seien via REB über 160 Mio Fr. investiert worden. «Inzwischen haben diese Beiträge einen Plafond erreicht und es sind keine Fortschritte mehr zu verzeichnen», so der Bundesrat.

SBV: «Nicht immer tragbar»

Jeder der in der Motion erwähnten Punkte sei vertieft untersucht worden. Eine Studie zeige, «dass der eingeschlagene Weg tragbar ist und die gewünschten Umweltergebnisse bringen wird». Nun macht es aber doch den Anschein, dass ein paar Gründe triftig genug sind, um dieses Selbstverständnis des Bundesrats in Frage zu stellen. Die Schlussabrechnung folgt dann in der Frühlingssession.

Der WAK-Entscheid wurde vom Schweizer Bauernverband in einer Mitteilung begrüsst: Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren sei der Einsatz des Schleppschlauchs nicht in jedem Fall besser für die Umwelt, noch sei er aufgrund der möglichen Auslastung finanziell immer tragbar.akr