Ein einzelnes Berufkraut am Wegrand. Gut möglich, dass man daran vorbeigeht, ohne etwas zu unternehmen. Doch bereits in wenigen Tagen werden von jedem einzelnen der weissen Blütenköpfe hunderte Samen zu Boden fallen. «Darum soll die Bekämpfung jetzt erfolgen», mahnt der Bauernverband Aargau (BVA) in seinem Newsletter.

Jetzt Flächen absuchen

Was am Anfang unscheinbar aussieht, kann sich schnell zu einem Drama entwickeln. Parzellen müssen daher jetzt im Zeitpunkt der Blüte auf das Berufkraut abgesucht werden. Das Ausreissen von ein paar Pflanzen dauert nur wenige Minuten, dabei ist zu beachten, dass man diese mit der Wurzel ausreisst und anschliessend via Kehricht entsorgt. Unterlässt man diese Kontrolle, versamen die Einzelpflanzen und schon bald werden ganze Nester vorhanden sein.

Wer zu wenig Ressourcen für die Bekämpfung hat, sollte nach Rat des BVA wenigstens Bestände rechtzeitig vor der Blüte mähen, so dass die Pflanzen nicht zum Versamen kommen. Das Schnittgut muss abtransportiert und sicher entsorgt werden. Dies sei keine Bekämpfungsstrategie, erinnert der BVA. Es verhindere lediglich ein noch grösseres Samenreservoir im Boden und schone die Nachbarflächen vor der Einsamung.

Gefahr der Verschleppung

Diese Variante sollte nur im äussersten Notfall angewendet werden. Das Berufkraut bildet im gleichen Jahr trotzdem noch Blüten mit keimfähigen Samen. Weiter besteht die Gefahr der Verschleppung durch Maschinen, Fahrzeuge und Ladewagen.

Merkblätter zur Bekämpfung: www.ag.ch