Schafe im Winter draussen auf der Wiese zu halten entspricht weitgehend den Bedürfnissen der Tiere. «Eisige Temperaturen, die wir Menschen als unangenehm empfinden, vertragen Schafe grundsätzlich ohne gesundheitliche Schäden», schreibt Lea Schibli im Kleinwiederkäuer Newsletter des LZ Liebegg. Trotzdem gibt es einige Punkte zu beachten.

Trockene Kälte meist unproblematisch, nasskalt hingegen problematisch

Während trockener Frost und Schnee von gesunden Tieren in der Regel problemlos vertragen werde, sei langanhaltende nasskalte Witterung unter 10°C in Verbindung mit Wind auch für Tiere mit voll ausgebildeter Wolle problematisch, schreibt Lea Schibli. Fehle hier ein Witterungsschutz mit trockener, windgeschützter Liegefläche, könne es rasch zur Auskühlung der durchnässten Tiere kommen.

Witterungsschutz als Vorsorge gegen extreme Witterung

Abo Bei «extremer Witterung» brauchen Schafe zwingend einen Unterstand mit trockenem Boden. Ein halb offener Anhänger genügt diesen Anforderungen. Tierhaltung Witterungsschutz für Schafe gelockert Saturday, 28. December 2024 Laut Fachinformation des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) muss den Tieren bei extremer Witterung ein künstlicher Witterungsschutz zur Verfügung stehen. Exakte Grenzwerte von klimatischen Bedingungen, ab denen ein Schutz vor extremer Witterung gewährt werden muss, gibt es allerdings nicht. «Entscheidend ist vielmehr vorzusorgen, damit die Tiere jederzeit vor extremer Witterung Schutz suchen können, wenn sie diesen aufgrund der klimatischen Bedingungen und ihres physiologischen Zustands benötigen», heisst es weiter in der Fachinformation. Derartige Situationen, die Schutz vor extremer Witterung erfordern, treten auch bei sogenannten robusten Rassen auf.

Unterstände werden auch sonst gerne genutzt

«Idealerweise haben die Schafe das ganze Jahr Zugang zu einem Witterungsschutz. Nicht nur bei extremen Witterungsbedingungen, sondern auch bei trockenen Wetterverhältnissen werden die Unterstände von den Schafen viel genutzt», schreibt Schibli. Auch Marco Gut vom Laburk weist in einem früheren Artikel der BauernZeitung darauf hin, dass Unterstände auch ohne extreme Witterung gerne von den Schafen genutzt werden. In einigen Kantonen wird zudem zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar ein künstlicher Witterungsschutz für im Freien gehaltene Tiere gefordert. Ausgenommen sind Tage und Nächte mit trockener Witterung.

Was muss ein Witterungsschutz können?

Gemäss Fachinformation des BLV muss ein Witterungsschutz allen Tieren gleichzeitig Platz, eine trockene Liegefläche und Schutz vor Wind, Regen und Schnee bieten. «Je nach Exposition und Bodenverhältnisse ist dies bereits durch einen überdachten, zwei- oder dreiseitig geschlossenen Unterstand zu verwirklichen», schreibt Lea Schibli von der Liebegg. Dient ein Unterstand ausschliesslich zum Schutz gegen Nässe und Kälte und wird in ihm nicht gefüttert, gelten die in der Tierschutzverordnung festgelegten Mindestmasse (siehe Tabelle).

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Morastige Weidestellen vermeiden

Weiter hält das BLV fest, dass der Boden in Bereichen, in denen sich die Tiere vorwiegend aufhalten, wie Futterkrippe, Witterungsschutz oder Tränkestellen, nicht morastig und erheblich mit Kot oder Harn verunreinigt sein dürfen. Dies beeinträchtigt die Klauengesundheit der Tiere. Mit regelmässigem Verstellen der Einrichtungen kann dem vorgebeugt werden.

Höheren Energiebedarf im Winter beachten

Den Tieren muss zudem ausreichend Futter zur Verfügung stehen. Zu beachten ist dabei, dass die Tiere bei Kälte einen rund 10 bis 15 Prozent höheren Energiebedarf haben. Ist eine Zufütterung notwendig, ist darauf zu achten, dass das Futter nicht durch Regen oder Schnee in seiner Qualität gemindert wird. Abhilfe kann hierbei eine überdachte Futterraufe schaffen.

Auen und Lämmer benötigen zusätzlichen Schutz

Zwingend im Winterhalbjahr eingestallt werden müssen trächtige Auen vor der Geburt. Nach dem Ablammen müssen die Muttertiere und Lämmer in den ersten beiden Wochen nach der Geburt ausserdem jederzeit Zugang zu einer Unterkunft haben. Auch kranke und magere Tiere, die mit den Witterungsverhältnissen überfordert sind, gilt es einzustallen.

Schnee gilt nicht als Ersatz für eine bedarfsgerechte Wasserversorgung

Gemäss Fachinformation muss den Tieren im Winter zweimal täglich Wasser zur Verfügung gestellt werden. Besonders bei Minustemperaturen ist eine regelmässige Kontrolle der Wasserverfügbarkeit wichtig.

Wichtig zu erwähnen: Schnee gilt nicht als Ersatz für eine bedarfsgerechte Wasserversorgung. Das Veterinäramt Zürich empfiehlt in einem früheren Artikel in der BauernZeitung, den Tieren auch im Winter einen permanenten Zugang zu Wasser zu ermöglichen – auch wenn dies nicht immer einfach ist. 

Informationstafeln sollen Bevölkerung aufklären

Während sich die Tiere draussen meist wohlfühlen, haben Passanten, die an der Schafweide vorbeilaufen, oft weniger Verständnis, wenn die Tiere bei Kälte und vielleicht sogar noch während dem Schneetreiben auf der Weide gehalten werden. Laut Veterinäramt Zürich kommt es im Winter zu mehr Meldungen als im Sommer. Besonders bei Schneefall oder bei nasskalter Witterung sei eine Zunahme zu beobachten. Um solche Meldungen zu vermeiden, lohnt es sich, mit Informationstafeln die Weidehaltung im Winter zu erklären. Über den Schweizerischen Schafzuchtverband können für 12 Franken Informationstafeln bezogen werden. Weiter hilfreich ist es, Tränke, Futterkrippen und Unterstände so zu platzieren, dass sie für die Bevölkerung sichtbar sind.

Wichtig bei der Haltung der Tiere im Freien ist die tägliche Kontrolle der Tiere und des Futter- und Wasserangebots. Zeigen die Tiere trotz ausreichendem Witterungsschutz Anzeichen von Kältestress wie einen gekrümmten Rücken, Vermeiden von Abliegen oder Einstellen des Fressverhaltens, empfiehlt es sich, je nach Ursache die betroffenen Tiere oder die gesamte Herde einzustallen.