Die Zucht regionstypischer, alter Ziegenrassen gleicht dem Erhalt eines Stücks Schweizer Kultur. Ein Augenmerk legt der Schweizerische Ziegenzuchtverband (SZZV) auf den Erhalt der sogenannten «gefährdeten Rassen», die im Vergleich zu den Hauptrassen zum Teil nur noch geringe Bestandeszahlen aufweisen.

Nachhaltige Nutzung ist angestrebt

Seit 2020 unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nun das SZZV-Projekt «Nachhaltigere Nutzung von älteren Zuchtböcken zur Erhaltung von besonders wertvoller Genetik» mit insgesamt 160 000 Franken. Laut Florie Marion, Mediensprecherin des BLW, sollen die tiefen Herdenbuchbestände der gefährdeten Rassen gestärkt und die effektive Populationsgrösse erhöht werden. Mit dem Projekt soll die räumlich umständliche sowie zeitlich sehr aufwendige und schwierige Haltung von älteren Zuchtböcken mit einem Beitrag spezifisch gefördert werden, so Projektleiterin Silvia Zahnd vom SZZV.

Kosten und Arbeit rund ums Jahr

Während die Zuchtböcke rund ums Jahr Kosten und Arbeit verursachen, können sie nur während der kurzen Decksaison produktiv eingesetzt werden. Auch der hohe Infrastrukturaufwand und die nicht unerheblichen Geruchsemissionen führen dazu, dass immer mehr Menschen auf die Haltung von älteren Böcken verzichten. «Ziel dieses Projektes ist es, der vorzeitigen Elimination von Zuchtböcken Einhalt zu gebieten und dadurch die wertvolle Genetik über einen längeren Zeitraum erhalten zu können», so Silvia Zahnd weiter. Des Weiteren werde die Erhöhung der Anzahl der Züchterinnen und Haltern von Tieren der gefährdeten Rassen als wichtiges Instrument zur Vergrösserung der Bestände angestrebt, ergänzt Florie Marion vom BLW. Beitragsberechtigt sind SZZV-Mitglieder, die als Besitzer eines Bocks der Rassen Appenzellerziege, Bündner Strahlenziege, Nera Verzasca, Walliser Schwarzhalsziege oder Pfauenziege im Herdenbuch registriert sind.

Wertvolle Genetik soll erhalten werden

Die Teilnahme am Projekt erfolgt automatisch, da alle zuchtberechtigten Böcke im Herdenbuch berücksichtigt werden, welche die Bedingungen gemäss Projekt-Reglement erfüllen (siehe Kasten). Momentan geht man beim SZZV von 250 beitragsberechtigten Böcken im ersten Projektjahr aus. Die Unterstützungsbeiträge belaufen sich auf 80 Franken pro Bock. Ist bei den Nachkommen eines Bocks zusätzlich eine züchterische Aktivität nachgewiesen, erhält die Halterin weitere 80 Franken. Der Maximalbetrag pro Bock (160 Franken) soll dazu genutzt werden, einen Teil der anfallenden Kosten für die Haltung zu decken.

Förderung neuer Projekte

Die erste Auszahlung wird im November erfolgen. Weitere Zahlungen hat der Bund bis 2024 bewilligt. Gemäss Tierzuchtverordnung können anerkannte Organisationen und Zuchtorganisationen beim BLW einmal jährlich Gesuche um finanzielle Unterstützung zum Erhalt von Schweizer Rassen einreichen. «Diese Projekte umfassen neue Schwerpunkte oder können auch eine Fortsetzung eines bereits durchgeführten Projekts sein, welches durch den Bund unterstützt wurde», so Florie Marion vom BLW

 

Anforderungen für Böcke

  • Alter: mind. 2 Jahre am Stichdatum 1. Juni des laufenden Jahres
  • Eigeninzuchtgrad des Tieres ≤ 7%
  • Exterieur-Noten mind. 4 in jeder Position
  • Böcke stehen auf einem Herdebuchbetrieb und sind am Stichtag lebend
  • Einsatz während der letzten Decksaison erfolgt (1.Juni bis 31.Mai)
  • Registrierte Nachkommen zur Zucht (mit Abstammungsausweis) in der letzten Wurfperiode
  • Ø Inzuchtgrad der Nachkommen ≤ 7%